Guten Morgen,
also kurz die Fakten. 2013 schwerer Unfall mit PKW, Krankengeld komplett bezogen bis zum 1.09.2014, bis zur Ausstuerung. Also habe ich ja jetzt 3 Jahre Sperre für das Krankengeld. Erst 2017 wäre neues Krankengeld möglich wenn ich den Unfall einbeziehe als Eckpunkt. Von dem stammen ja die Verletzungen bzw. Erkrankungen.
Ich hab nun gesagt bekommen , bei einem Gespräch in der AFA, eigentlich stünde mir aber doch Krankengeld weil ja eine neue Diagnose für eine Erkrankung gestellt wurde. Nun behaupte ich das der SB eigentlich falsch liegt mit der Aussage. Ich hab nachgelesen, auch hier im Forum. Jetzt meine Meinung.
Neuen Anspruch auf Krankengeld habe ich doch nur dann wenn die neue Erkrankung nicht auf eine "Alterkrankung" bzw. eine vorhande Erkrankung / Verletzung zurückführbar ist. Bei meinem schweren Unfall wurden diverse Regionen verletzt. Nehmen wir das akute Beispiel.
Bei mir wurde vor kurzem festgestellt der Ellenknochen muss gekürzt werden, da dieser zu lange ist und auf das Handgelenk drückt und starke Schmerzen verursacht. Also ein neuer Befund der eine Behandlung nötig macht, aber die Folge der ursprünglichen Erkrankung würde ich sagen. Der eigentliche Auslöser dafür das dieser Knochen zu lange ist war ja der Verkehrsunfall, wo die Verletzung am Handgelenk ursprünglich entstand.
Sprich die "Krankheiten" liegen doch zusammen als Faktor, auch wenn die letzte operative Behandlung der Verletzung am Handgelenk nun 2013 war. Ergo kein Anspruch auf Krankengeld. So denke ich jedenfalls.
Jetzt ist nur im Grundsatz die Frage was wäre den eine neue Erkrankung. Weil die Krankenversicherung kann sich darauf berufen im Prinzip das fast alles was ich haben könnte, eine Folge des Unfalles damals war. Ich steig da einfach nicht durch. Ein Beispiel:
Ich stolpere auf der Straße und die Knochen im schon geschädigten Handgelenk kriegen was ab. Es ist eine längerfristige Behandlung inkl. OP notwendig.
Neue Erkrankung ist mir klar. Aber ein Zusammenhang ist ja zur alten Verletzung dadurch gegeben das ich die schon länger habe. Wie sieht es in dem Fall aus mit "neuem" Krankengeld ? Im Grundsatz müsste ich mir doch den großen Zeh brechen, da hier keine Vorerkrankung vorläge, um Krankengeld zu erhalten.
Nachtrag:
Ich hab mal in die Unterlagen geschaut um genaue Angaben machen zu können
Also laut Schreiben der AOK war ich vom 4.03.2013 an im Krankengeld bis 1.09.2014
Würde das nicht bedeuten ich hab ab dem 4.03.2016 eigentlich wieder einen regulären Anspruch auf Krankengeld ? Oder ist das Datum der 1.09.2017 ?
Uff ist das komplex
also kurz die Fakten. 2013 schwerer Unfall mit PKW, Krankengeld komplett bezogen bis zum 1.09.2014, bis zur Ausstuerung. Also habe ich ja jetzt 3 Jahre Sperre für das Krankengeld. Erst 2017 wäre neues Krankengeld möglich wenn ich den Unfall einbeziehe als Eckpunkt. Von dem stammen ja die Verletzungen bzw. Erkrankungen.
Ich hab nun gesagt bekommen , bei einem Gespräch in der AFA, eigentlich stünde mir aber doch Krankengeld weil ja eine neue Diagnose für eine Erkrankung gestellt wurde. Nun behaupte ich das der SB eigentlich falsch liegt mit der Aussage. Ich hab nachgelesen, auch hier im Forum. Jetzt meine Meinung.
Neuen Anspruch auf Krankengeld habe ich doch nur dann wenn die neue Erkrankung nicht auf eine "Alterkrankung" bzw. eine vorhande Erkrankung / Verletzung zurückführbar ist. Bei meinem schweren Unfall wurden diverse Regionen verletzt. Nehmen wir das akute Beispiel.
Bei mir wurde vor kurzem festgestellt der Ellenknochen muss gekürzt werden, da dieser zu lange ist und auf das Handgelenk drückt und starke Schmerzen verursacht. Also ein neuer Befund der eine Behandlung nötig macht, aber die Folge der ursprünglichen Erkrankung würde ich sagen. Der eigentliche Auslöser dafür das dieser Knochen zu lange ist war ja der Verkehrsunfall, wo die Verletzung am Handgelenk ursprünglich entstand.
Sprich die "Krankheiten" liegen doch zusammen als Faktor, auch wenn die letzte operative Behandlung der Verletzung am Handgelenk nun 2013 war. Ergo kein Anspruch auf Krankengeld. So denke ich jedenfalls.
Jetzt ist nur im Grundsatz die Frage was wäre den eine neue Erkrankung. Weil die Krankenversicherung kann sich darauf berufen im Prinzip das fast alles was ich haben könnte, eine Folge des Unfalles damals war. Ich steig da einfach nicht durch. Ein Beispiel:
Ich stolpere auf der Straße und die Knochen im schon geschädigten Handgelenk kriegen was ab. Es ist eine längerfristige Behandlung inkl. OP notwendig.
Neue Erkrankung ist mir klar. Aber ein Zusammenhang ist ja zur alten Verletzung dadurch gegeben das ich die schon länger habe. Wie sieht es in dem Fall aus mit "neuem" Krankengeld ? Im Grundsatz müsste ich mir doch den großen Zeh brechen, da hier keine Vorerkrankung vorläge, um Krankengeld zu erhalten.
Nachtrag:
Ich hab mal in die Unterlagen geschaut um genaue Angaben machen zu können
Also laut Schreiben der AOK war ich vom 4.03.2013 an im Krankengeld bis 1.09.2014
Würde das nicht bedeuten ich hab ab dem 4.03.2016 eigentlich wieder einen regulären Anspruch auf Krankengeld ? Oder ist das Datum der 1.09.2017 ?
Uff ist das komplex