sunshinejenny83
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- 28 November 2018
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Guten Abend,
gerade bin ich am Überlegen, ob ich mich selbstständig mache, evtl. als Heilpraktiker aber das nur am Rande.
Verstehe ich es richtig, dass ich 150 Tage =5 Monate vor Bewilligungsende einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen kann?
Nun gibt es bekanntlich zwei Möglichkeiten:
Sofern es genehmigt wird, bekomme ich spätestens (ab Antragstellung?) statt der letzten 5 Monate ALG 1, 6 Monate ALG1 + 300€. Richtig?
Sofern es nicht genehmigt wird, läuft dann mein ALG1 bis Bewilligungsende ganz normal weiter?
Die Möglichkeit, mich selbstständig zu machen, habe ich meiner Beraterin auch schon mitgeteilt.
Ohne dass ich danach gefragt habe, hat sie mich gleich darüber informiert, dass keinerlei Fortbildungskosten übernommen werden. Es gebe lediglich eine Ausnahme:
Sofern es eine Firma gibt, die mich nur dann einstellt (und mir dies auch schriftlich gibt), wenn ich Weiterbildung X besuche. Ist das "normal"?
Nochmal zurück auf meine geplante Selbstständigkeit: Dann werde ich ja niemals in den Genuss dieser Ausnahme kommen.
Gibt es hierzu möglicherweise (andere) Erfahrungen oder Hinweise? Über diese würde ich mich freuen, ebenso über mein Verständnisproblem zum Gründungszuschuss im ersten Absatz.
Wer kann helfen? Schönen Sonntag und einen wunderschönen Wochenstart.
Jenny
gerade bin ich am Überlegen, ob ich mich selbstständig mache, evtl. als Heilpraktiker aber das nur am Rande.
Verstehe ich es richtig, dass ich 150 Tage =5 Monate vor Bewilligungsende einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen kann?
Nun gibt es bekanntlich zwei Möglichkeiten:
Sofern es genehmigt wird, bekomme ich spätestens (ab Antragstellung?) statt der letzten 5 Monate ALG 1, 6 Monate ALG1 + 300€. Richtig?
Sofern es nicht genehmigt wird, läuft dann mein ALG1 bis Bewilligungsende ganz normal weiter?
Die Möglichkeit, mich selbstständig zu machen, habe ich meiner Beraterin auch schon mitgeteilt.
Ohne dass ich danach gefragt habe, hat sie mich gleich darüber informiert, dass keinerlei Fortbildungskosten übernommen werden. Es gebe lediglich eine Ausnahme:
Sofern es eine Firma gibt, die mich nur dann einstellt (und mir dies auch schriftlich gibt), wenn ich Weiterbildung X besuche. Ist das "normal"?
Nochmal zurück auf meine geplante Selbstständigkeit: Dann werde ich ja niemals in den Genuss dieser Ausnahme kommen.
Gibt es hierzu möglicherweise (andere) Erfahrungen oder Hinweise? Über diese würde ich mich freuen, ebenso über mein Verständnisproblem zum Gründungszuschuss im ersten Absatz.
Wer kann helfen? Schönen Sonntag und einen wunderschönen Wochenstart.
Jenny