sunshinejenny83
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JaVerstehe ich es richtig, dass ich 150 Tage =5 Monate vor Bewilligungsende einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen kann?
Ja (5 Monate vor Ende des ALG1 ist der letztmögliche Termin. )
Nun gibt es bekanntlich zwei Möglichkeiten:
Sofern es genehmigt wird, bekomme ich spätestens (ab Antragstellung?) statt der letzten 5 Monate ALG 1, 6 Monate ALG1 + 300€. Richtig?
Die Frage kann nur beantwortet werden, wenn bekannt ist, welche Fortbildungsrichtung die Beraterin gemeint hat und ob deine Selbstständigkeit nur als letzte Alternative angesehen wird.Ohne dass ich danach gefragt habe, hat sie mich gleich darüber informiert, dass keinerlei Fortbildungskosten übernommen werden. Es gebe lediglich eine Ausnahme: Sofern es eine Firma gibt, die mich nur dann einstellt (und mir dies auch schriftlich gibt), wenn ich Weiterbildung X besuche.
Was haben denn Fortbildungskosten und eine mögliche Einstellung mit Selbstaendigkeit zu tun?
Die Frage kann nur beantwortet werden, wenn bekannt ist, welche Fortbildungsrichtung die Beraterin gemeint hat und ob deine Selbstständigkeit nur als letzte Alternative angesehen wird.
Nein und nein.Hast du überhaupt die Voraussetzungen um als Heilpraktiker zu arbeiten? Also die entsprechende Prüfung abgelegt und die staatliche Erlaubnis?