Frage zum Eingliederungsvertrag

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sukolos

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Hallo alle,

ich habe mich hier registriert, da ihr einem wohl bei diesen Eingliederungsvereinbarungen helfen könnt. Zumindest eine Menge gesehen habt. Es gibt ja solche und solche Jobcenter Vermittler/Berater.

Ich wollte eigentlich nur einen Vermittlungsgutschein. Den habe ich aber nicht bekommen, sondern erst 3 Wochen bei einem Besuch, "Wir haben uns ja schon lange nicht mehr gesehen und wie ist der Stand der Dinge inkl. alles dokumentiert, Besuche.
Nun soll ich nach dem willen meiner Vermittlerin, die haben sich wieder mal etwas schönes ausgedacht, zu einem Maßnahme Projekt Jobwerk vom GSM Training & Integration GmbH, sonst Sanktionen. Zum ersten mal habe ich die Vermittlungsvereinbarung nicht unterschrieben und mitgenommen inkl. den dazugehörigen Jobwerk Flyer.
Drumherum werde ich wohl nicht kommen, denn selbst ein Widerspruch wird das nicht verhindern.

In eurem Forum habe ich etwas gefunden das ich bei dem dem Maßnahmeträger nichts zu unterschreiben bräuchte, da es nicht zur Eingliederungsvereinbarung gehört. Ich gehe ja laut Vereinbarung dorthin. So können die mich nicht dazu zwingen zu unterschreiben bzw Sanktionen rein würgen?
Gerne würde ich meine Eingliederungsvereinbarung hier hochladen, doch anscheinend kann man das nur mit einem Link machen? XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Es wäre nett wenn ihr mir eure Gesetzes Erfahrungen mitteilen würdet:icon_stern:
 
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