Hallo,
nachdem meine Betriebskostenübernahme zuerst wegen des ungenehmigten Umzugs abgelehnt worden war, habe ich nun meinen Anspruch mit Hilfe eines Anwaltes durchgesetzt.
Kurz danach erhielt ich die Mitteilung, dass die Kosten aber nur für ein halbes Jahr übernommen werden, da meine Unterkunftskosten zu hoch seien. Das ist doch gleichbedeutend mit einer Umzugsaufforderung, oder nicht?
Ich habe daraufhin mit der Leistungsabteilung gesprochen, dass ich kein Problem damit habe umzuziehen. Ich würde dann aber gern gleich von hier weg ziehen, da ich in einer strukturschwachen Region ohne jegliche berufliche Perspektive wohne.
Daraufhin erhielt ich die Auskunft, dass ein Umzug zur Verringerung meiner Wohnkosten nur innerhalb dieser Region genehmigt werden würde. Es gebe zwar einen vernünftigen Grund umzuziehen, aber keinen, die Region zu verlassen.
Ist das so richtig? Was hat das für Konsequenzen für mich, wenn ich dann doch den Landkreis verlasse?
Nun ist im Moment im Gespräch, dass ich eine 6monatige Ausbildung machen soll. Ich würde dann natürlich gern in die Nähe des Ausbildungsortes (ca. 70km von mir entfernt) ziehen wollen, zumal ich mir dort generell bessere berufliche Chancen ausmale. Wäre die Ausbildung ein ausreichender Umzugsgrund?
Mein Arbeitsvermittler ist nicht der Meinung.
Die Ausbildung wäre in Braunschweig. Nun habe ich festgestellt, dass es sehr schwer wird, in Braunschweig eine Wohnung zu finden und möchte deshalb auf Salzgitter ausweichen. Das wäre nur 20km von Braunschweig entfernt. Ich habe deshalb bei der Arge Salzgitter nachgefragt, was eine Wohnung in Salzgitter (Einpersonenhaushalt) kosten darf. Die Antwort war für mich kaum nachvollziehbar. Die Dame am Telefon stammelte etwas von Energiepass und das könne sie mir so nicht beantworten.
Kann mir bitte jemand sagen, wie teuer eine Wohnung für eine Person in Salzgitter sein darf?
Vielen Dank schonmal!
nachdem meine Betriebskostenübernahme zuerst wegen des ungenehmigten Umzugs abgelehnt worden war, habe ich nun meinen Anspruch mit Hilfe eines Anwaltes durchgesetzt.
Kurz danach erhielt ich die Mitteilung, dass die Kosten aber nur für ein halbes Jahr übernommen werden, da meine Unterkunftskosten zu hoch seien. Das ist doch gleichbedeutend mit einer Umzugsaufforderung, oder nicht?
Ich habe daraufhin mit der Leistungsabteilung gesprochen, dass ich kein Problem damit habe umzuziehen. Ich würde dann aber gern gleich von hier weg ziehen, da ich in einer strukturschwachen Region ohne jegliche berufliche Perspektive wohne.
Daraufhin erhielt ich die Auskunft, dass ein Umzug zur Verringerung meiner Wohnkosten nur innerhalb dieser Region genehmigt werden würde. Es gebe zwar einen vernünftigen Grund umzuziehen, aber keinen, die Region zu verlassen.

Ist das so richtig? Was hat das für Konsequenzen für mich, wenn ich dann doch den Landkreis verlasse?
Nun ist im Moment im Gespräch, dass ich eine 6monatige Ausbildung machen soll. Ich würde dann natürlich gern in die Nähe des Ausbildungsortes (ca. 70km von mir entfernt) ziehen wollen, zumal ich mir dort generell bessere berufliche Chancen ausmale. Wäre die Ausbildung ein ausreichender Umzugsgrund?
Mein Arbeitsvermittler ist nicht der Meinung.
Die Ausbildung wäre in Braunschweig. Nun habe ich festgestellt, dass es sehr schwer wird, in Braunschweig eine Wohnung zu finden und möchte deshalb auf Salzgitter ausweichen. Das wäre nur 20km von Braunschweig entfernt. Ich habe deshalb bei der Arge Salzgitter nachgefragt, was eine Wohnung in Salzgitter (Einpersonenhaushalt) kosten darf. Die Antwort war für mich kaum nachvollziehbar. Die Dame am Telefon stammelte etwas von Energiepass und das könne sie mir so nicht beantworten.
Kann mir bitte jemand sagen, wie teuer eine Wohnung für eine Person in Salzgitter sein darf?
Vielen Dank schonmal!