Frage zu Teilerwerbsrente

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SilkeB

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28 Nov 2015
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Hallo, aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht in der Lage Vollzeit zu arbeiten. Ich hab vor ein paar Jahren eine Ausbildung gemacht, diese war zwar Vollzeit, allerdings in einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Damals war ich beim VdK um mich über Teilerwerbsrente zu informieren. Ich weiß noch, dass mir gesagt wurde, dass ich keinen Anspruch hätte, weiß aber die Begründung nicht mehr. Also bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Nach zwei Jahren gets mir dafür gesundheitlich so schlecht, dass ich gar nicht mehr arbeiten kann.

Weiß jemand warum ich keinen Anspruch haben soll? Wie ist das mit den Eintzahlungen in die Rentenversicherung, die vorher passiert sein müssen. Es steht was im Internet davon, dass in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung 3 Jahre Beiträge einbezahlt werden mussten oder Ersatzzeiten. Was zählt zu den Ersatzzeiten?
Ich bekomme ja auch immer einen Bescheid von der Rentenversicherung in dem steht, wenn ich jetzt Frührente bekommen würde, wieviel das wär. Demnach hätte ich doch eigendlich Anspruch?
 
Wenn du 2 Jahre gearbeitet hast hättest du doch Anspruch auf Krankengeld und anschließend auf ALG1 ? Soweit ich weiß werden in beiden Rentenvers Beiträge gezahlt .
Damit dürftest du in einem Jahr spätestens Anspruch auf die Teilerwerbsrente haben .
Für die Berufsunfähigkeit hat sich was geändert für Gebuhrtsjahr 1960 oder 61 und älter meine ich .
Für die Rentenversicherung mußt du glaube ich 15 Jahre zusammen haben
 
hi, was meinst du mit 15 Jahre zusammen haben? Meinst du die 5 Jahre wo man versichert sein muss vorher? Woher weiß man wie lang man versichert ist? In Zeiten von Hartz 4 ist man doch auch in der Rentenversicherung, oder? Ich hab ja vorher die 3 Jahre Ausbildung gemacht, die übers Arbeitsamt finanziert wurde. Ich hab keine Ahnung als was die gilt, aber wahrscheinlich haben sie die nicht angerechnet.

Was für Anspruch hat man eigendlich, wenn man nicht Vollzeit arbeiten kann aber keine Rente bekommt?
 
hi, was meinst du mit 15 Jahre zusammen haben? Meinst du die 5 Jahre wo man versichert sein muss vorher? Woher weiß man wie lang man versichert ist? In Zeiten von Hartz 4 ist man doch auch in der Rentenversicherung, oder? Ich hab ja vorher die 3 Jahre Ausbildung gemacht, die übers Arbeitsamt finanziert wurde. Ich hab keine Ahnung als was die gilt, aber wahrscheinlich haben sie die nicht angerechnet.

Was für Anspruch hat man eigentlich, wenn man nicht Vollzeit arbeiten kann aber keine Rente bekommt?

ich meine die 15 zählen für die Altersrente .In Hartz4 werden keine Rentenbeträge mehr gezahlt , nur die Zeit wird als Anwartschaft gerechnet ..Teilzeitarbeit zählt wie Vollzeit , wenn soz. vers. pflichtig, nur die Beträge sind dann geringer.
Aber du hast doch Anspruch auf KG und ALG1 wie geschrieben, oder ?
 
Ich bekomme ja auch immer einen Bescheid von der Rentenversicherung in dem steht, wenn ich jetzt Frührente bekommen würde, wieviel das wär. Demnach hätte ich doch eigentlich Anspruch?

Dann gehe ich davon aus, dass Du einen Anspruch auf EM-Rente hast. Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht.

Frage doch mal schriftlich bei der Rentenversicherung an, ob Du zur Zeit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf EM-Rente erfüllst.

Zu der 5/3Jahre-Regelung:

Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:

- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
- Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).

Für die Wartezeit zählen mit:

- Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum vom Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten,
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR,
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
- Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung: Minijob,
- Zeiten aus einem Rentensplitting.

Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten unberücksichtigt, die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen konnten - unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit. Der Fünfjahreszeitraum wird um solche Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass Sie unter Umständen dann die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen können.

Deutsche Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrente - Erwerbsminderungsrenten
 
Hallo!
Wurden während der Ausbildung Beiträge für die Rente bezahlt?

Leider ist es auch so, dass man keine Rente bekommt, wenn die Erwerbsminderung zu einem Zeitpunkt eintritt, wenn keine Ansprüche bestehen. D.h. Die DRV kann einfach sagen, dass die Erkrankung ja schon länger besteht.

Du hast allerdings wieder Vollzeit gearbeitet, was gegen eine Erwerbsminderung spricht.

Wie dem auch sei, es bleibt ein Lotteriespiel. Daher solltest du vielleicht einfach den Antrag stellen.
 
Hallo SilkeB,

Hallo, aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht in der Lage Vollzeit zu
arbeiten. Ich hab vor ein paar Jahren eine Ausbildung gemacht, diese war zwar
Vollzeit, allerdings in einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Damals
war ich beim VdK um mich über Teilerwerbsrente zu informieren. Ich weiß noch,
dass mir gesagt wurde, dass ich keinen Anspruch hätte, weiß aber die Begründung
nicht mehr. Also bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Nach zwei Jahren
gets mir dafür gesundheitlich so schlecht, dass ich gar nicht mehr arbeiten
kann.

mal ergänzend zu meinen Vorschreibern nehme ich mir noch mal deinen ersten Beitrag vor.
Es reicht nicht ganz aus, dass man selber meint nicht mehr Vollzeit arbeiten zu können und glaubt dann eine (wenigstens) teilweise EM-Rente zu bekommen ... :icon_evil:

Zu Renten erkundigt man sich allerdings auch nicht beim VDK sondern direkt bei der DRV , denn nur dort sind deine Versicherungszeiten samt Beiträge im PC erfasst und man kann dir auch sofort mitteilen ob du aktuell einen (theoretischen) Anspruch auf eine EM-Rente haben würdest und wie hoch die Rente dann etwa wäre, eine Teilweise EM-Rente beträgt genau 50 % davon, die kann man in der Regel aber nicht so beantragen, wie du dir das vorstellen möchtest ...

Wenn man zu krank ist um arbeiten zu können ist der erste Schritt üblicherweise eine AU -Bescheinigung vom Arzt, damit man mal Zeit hat sich wieder zu erholen und das kann möglicherweise (je nach Erkrankung) auch mal ziemlich lange dauern.

Es ist eher ungewöhnlich da direkt über EM-Rente nachzudenken und dazu Erkundigungen einzuziehen, die wenigsten EM-Rentner bekommen diesen Bescheid, wenn sie noch Vollzeit im Berufsleben stehen (können) ... ob es ihnen schwer fällt oder nicht interessiert die DRV da eher nicht besonders. :icon_evil:

Meist führt nicht mal lange AU -Zeit zu dieser Erkenntnis bei der DRV , dass da vielleicht eine solche Rente nötig wäre aber wer arbeiten geht, ist für die DRV nicht "reif für die EM-Rente" ...

Weiß jemand warum ich keinen Anspruch haben soll? Wie ist das mit den
Eintzahlungen in die Rentenversicherung, die vorher passiert sein müssen. Es
steht was im Internet davon, dass in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung 3
Jahre Beiträge einbezahlt werden mussten oder Ersatzzeiten. Was zählt zu den
Ersatzzeiten?

Das bedeutet nicht, dass du versicherungsrechtlich keinen Anspruch haben würdest, was du dazu im Internet schon so gelesen hast ist gar nicht so verkehrt, am sichersten sind dazu aber die Informationen direkt bei der DRV ...

Deutsche Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrente

zunächst solltest du aber auch mal den Bereich medizinische /berufliche Reha ins Auge fassen, denn das wäre die Reihenfolge (Reha kommt VOR Rente) wenn durch häufige / längere Krankschreibungen Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit auftauchen würden, durch Ärzte festgestellt die dazu was zu entscheiden haben ( MDK der KK oder in einer Reha-Klinik oder Gutachter der DRV ) nur nach deinem persönlichen Eindruck geht es da leider nicht.

Deutsche Rentenversicherung - Medizinische Rehabilitation

Einen solchen Antrag auf med. Reha kannst du auch aus dem Arbeitsleben heraus mit deinem Hausarzt zusammen stellen und dort wird man dann prüfen und feststellen, ob du für die aktuelle Tätigkeit noch belastbar genug bist oder besser etwas Anderes machen solltest ... in ganz seltenen Fällen wird auch mal festgestellt, dass man überhaupt nicht mehr Erwerbsfähig ist ...

Aber diese Kliniken sind eher dafür da deine Erwerbsfähigkeit /Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen ... denn die DRV möchte auch nicht so sehr gerne EM-Rente bewilligen und zahlen müssen ...
Ob man eine teilweise EM (Erwerbsfähig 3 bis UNTER 6 Stunden) feststellt, würde sich dann auch erst im Rahmen einer Reha oder bei der Bearbeitung eines Antrages auf EM-Rente ergeben ...

Ich bekomme ja auch immer einen Bescheid von der Rentenversicherung in dem steht, wenn ich jetzt Frührente bekommen würde, wieviel das wär. Demnach hätte ich doch eigentlich Anspruch?

Richtig, das ist im Prinzip die Bestätigung (eine Renten-Information und KEIN Bescheid :icon_evil:), dass die Versicherungsgrundlagen (Beiträge / notwendige "Wartezeiten") aktuell erfüllt wären, das ist aber nur "die halbe Miete", denn eine EM-Rente gibt es (trotzdem) nur dann wenn auch die gesundheitlichen Einschränkungen so stark sind, dass die DRV eine teilweise oder volle EM anerkennt, bis dahin bleibt dieser Anspruch reine Theorie.

Es müssen also auch die medizinischen Voraussetzungen "erfüllt" sein (siehe Link oben), um tatsächlich einen Bescheid zur EM-Rente zu bekommen und ob die gesundheitlichen Einschränkungen dafür ausreichen, werden letztlich die Ärzte der DRV prüfen ...

MfG Doppeloma
 
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