Hallo SilkeB,
Hallo, aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht in der Lage Vollzeit zu
arbeiten. Ich hab vor ein paar Jahren eine Ausbildung gemacht, diese war zwar
Vollzeit, allerdings in einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Damals
war ich beim
VdK um mich über Teilerwerbsrente zu informieren. Ich weiß noch,
dass mir gesagt wurde, dass ich keinen Anspruch hätte, weiß aber die Begründung
nicht mehr. Also bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Nach zwei Jahren
gets mir dafür gesundheitlich so schlecht, dass ich gar nicht mehr arbeiten
kann.
mal ergänzend zu meinen Vorschreibern nehme ich mir noch mal deinen ersten Beitrag vor.
Es reicht nicht ganz aus, dass man selber meint nicht mehr Vollzeit arbeiten zu können und glaubt dann eine (wenigstens) teilweise EM-Rente zu bekommen ...
Zu Renten erkundigt man sich allerdings auch nicht beim
VDK sondern direkt bei der
DRV , denn nur dort sind deine Versicherungszeiten samt Beiträge im PC erfasst und man kann dir auch sofort mitteilen ob du aktuell einen (theoretischen) Anspruch auf eine EM-Rente haben würdest und wie hoch die Rente dann etwa wäre, eine Teilweise EM-Rente beträgt genau 50 % davon, die kann man in der Regel aber nicht so beantragen, wie du dir das vorstellen möchtest ...
Wenn man zu krank ist um arbeiten zu können ist der erste Schritt üblicherweise eine
AU -Bescheinigung vom Arzt, damit man mal Zeit hat sich wieder zu erholen und das kann möglicherweise (je nach Erkrankung) auch mal ziemlich lange dauern.
Es ist eher ungewöhnlich da direkt über EM-Rente nachzudenken und dazu Erkundigungen einzuziehen, die wenigsten EM-Rentner bekommen diesen Bescheid, wenn sie noch Vollzeit im Berufsleben stehen (können) ... ob es ihnen schwer fällt oder nicht interessiert die
DRV da eher nicht besonders.
Meist führt nicht mal lange
AU -Zeit zu dieser Erkenntnis bei der
DRV , dass da vielleicht eine solche Rente nötig wäre aber wer arbeiten geht, ist für die
DRV nicht "reif für die EM-Rente" ...
Weiß jemand warum ich keinen Anspruch haben soll? Wie ist das mit den
Eintzahlungen in die Rentenversicherung, die vorher passiert sein müssen. Es
steht was im Internet davon, dass in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung 3
Jahre Beiträge einbezahlt werden mussten oder Ersatzzeiten. Was zählt zu den
Ersatzzeiten?
Das bedeutet nicht, dass du versicherungsrechtlich keinen Anspruch haben würdest, was du dazu im Internet schon so gelesen hast ist gar nicht so verkehrt, am sichersten sind dazu aber die Informationen direkt bei der
DRV ...
Deutsche Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrente
zunächst solltest du aber auch mal den Bereich medizinische /berufliche Reha ins Auge fassen, denn das wäre die Reihenfolge (
Reha kommt VOR Rente) wenn durch häufige / längere Krankschreibungen Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit auftauchen würden, durch Ärzte festgestellt die dazu was zu entscheiden haben (
MDK der
KK oder in einer Reha-Klinik oder Gutachter der
DRV ) nur nach deinem persönlichen Eindruck geht es da leider nicht.
Deutsche Rentenversicherung - Medizinische Rehabilitation
Einen solchen Antrag auf med. Reha kannst du auch aus dem Arbeitsleben heraus mit deinem Hausarzt zusammen stellen und dort wird man dann prüfen und feststellen, ob du für die aktuelle Tätigkeit noch belastbar genug bist oder besser etwas Anderes machen solltest ... in ganz seltenen Fällen wird auch mal festgestellt, dass man überhaupt nicht mehr Erwerbsfähig ist ...
Aber diese Kliniken sind eher dafür da deine Erwerbsfähigkeit /Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen ... denn die
DRV möchte auch nicht so sehr gerne EM-Rente bewilligen und zahlen müssen ...
Ob man eine teilweise EM (Erwerbsfähig 3 bis
UNTER 6 Stunden) feststellt, würde sich dann auch erst im Rahmen einer Reha oder bei der Bearbeitung eines Antrages auf EM-Rente ergeben ...
Ich bekomme ja auch immer einen Bescheid von der Rentenversicherung in dem steht, wenn ich jetzt Frührente bekommen würde, wieviel das wär. Demnach hätte ich doch eigentlich Anspruch?
Richtig, das ist im Prinzip die Bestätigung (eine
Renten-Information und KEIN Bescheid 
), dass die Versicherungsgrundlagen (Beiträge / notwendige "Wartezeiten") aktuell erfüllt wären, das ist aber nur "die halbe Miete", denn eine EM-Rente gibt es (trotzdem) nur dann wenn auch die gesundheitlichen Einschränkungen so stark sind, dass die
DRV eine teilweise oder volle EM anerkennt, bis dahin bleibt dieser Anspruch reine Theorie.
Es müssen also auch die medizinischen Voraussetzungen "erfüllt" sein (siehe Link oben), um tatsächlich einen Bescheid zur EM-Rente zu bekommen und ob die gesundheitlichen Einschränkungen dafür ausreichen, werden letztlich die Ärzte der
DRV prüfen ...
MfG Doppeloma