Sorry hab ich zu spät gesehen, kommt nicht wieder vor.
Bleibe aber trotzdem mal bei meiner Frage, weil ich folgendes gelesen habe.
Optionskommunen müssen sich rechtlich nur an das SGB II und Rechtsverordnungen des BMAS (hier aktuell nur die ALG II-V) halten.
Der Beitrag ist allerdings vom September 2010 und ich weiß nicht ob das noch gilt.
Wäre aber echt wichtig zu wissen.
Vielleicht kann mir ja doch der eine oder andere sagen ob das noch gilt.
LG