Frage zu Nichtantritt von "Arbeitsgelegenheit" - wie handele ich richtig?

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Harzinho

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Hallo liebe Leidgeplagte,



ich bin jetzt auch schon einige Jahre auf Hartz4 angewiesen und bin bisher eigentlich immer ganz gut klargekommen mit Sachbearbeitern, Situationen und Ähnlichem, da ich mir halt ungern ein X für ein U vormachen lasse und allgemein auch nicht auf den Mund gefallen bin. Klar ist man damit nicht immer deren Liebling, aber wem sag ich das? Nur jetzt bin ich in einer Situation, in der ich nicht genau weiß, wie ich handeln soll und deshalb habe ich mir gedacht, hier mal um Rat zu fragen, denn vielleicht hat ja der ein oder andere von euch einen Rat für mich?


Folgende Situation: Ich habe seit Jahren mehrere Krankheiten (sowohl körperlich als auch psychisch) die Arge weiß davon. War auch schon beim medizinischen Dienst, ergo: Der Ernst der Lage ist bekannt und steht auch so in meinen Unterlagen. Jetzt habe ich aber das erste Mal seit rund anderhalb Jahren eine neue SB und die fällt mal wieder in die Katagorie "Jung und Enthusiastisch", was soviel heißt wie: "Oh sie armer Mann, ihnen muss ich jetzt aber zu Arbeit verhelfen, Hauptsache wir kriegen sie eine Weile aus der Statistik raus!" Naja: "Arbeit" besteht in meinem Fall laut denen entweder leider meist aus sinnlosen Kursen, in denen ich Zeit totschlage oder halt aus den guten, als Arbeitsgelegenheit getarnten 1-€-Jobs. Und gegen die erstgenannten Kurse habe ich nix, aber halt gegen diese 1-€-Jobs, denn die helfen keinem jemals aus Hartz 4 rauszukommen.


Besagte SB hat sich in unserem Gespräch von vor 2 Tagen null für meine Krankheiten bzw. meine Genesungsfortschritte interessiert (ganz im Gegensatz zu den sonstigen SB `s) und einfach mal beschlossen, dass ich halt dringend einen 1-€-Job antreten solle. Also fix eine EV aufgesetzt mit der vollen Beschreibung der Stelle, Wochenstunden, Rechtsbelehrung etz. Allerdings ist die Stelle nicht sofort antretbar, sondern erst, wenn etwas frei wird. Kommenden Montag soll ich die EV und einen Lebenslauf mit zu dem Maßnahmeträger nehmen und da vorstellig werden, und die würden sich danach dann bei mir melden, sobald die Stelle frei wird.


Allerdings möchte ich diese Maßnahme in keinem Fall antreten!!!!


Normalerweise würde ich in so einem Fall sofort meinen Arzt aufsuchen und einen Tag später eine AU einreichen, die mich erstmal die nächste Zeit aus dem Fadenkreuz nimmt. (Ist dank meiner Krankheiten nicht das Problem!)


Ich habe am Dienstag auch einen Arzttermin (Allerdings schon seit dem letzten Quartal so festgelegt, ARGE -Termin kam ungeplant dazwischen, nicht dass ihr jetzt denkt ich plane sowas extra..... ^^), von daher wäre alles soweit kein Thema, aber jetzt ist halt erstmal die Frage, wie ich handeln soll?


Zu dem Vorstellungsgespräch will ich auf jeden Fall hingehen, da ich keinen Stress mit meiner SB möchte, bzw. ich will verhindern, dass man mir wegen mangelnder Kooperation eine Sanktion reindrückt. Natürlich wird ihr die Krankmeldung ein paar Tage später auch nicht gefallen, aber das lasst mal meine Sorge sein. ^^


Meine Überlegung war erst, dem Massnahmeträger im Vorstellungsgespräch mein Krankheitsbild deutlich zu machen, so dass er vielleicht selber auf die Idee kommt, dass die Stelle nix für mich ist. Nur da weiß man ja nie, wie stark die mit der ARGE und eben mit den SB `s in Verbindung stehen - nicht dass ich mir da im Nachhinein selber einen Strick daraus drehe!!! Oder soll ich einfach das Gespräch durchziehen, mich von denen da eintragen lassen und dann ganz normal ein paar Tage später die AU bei meiner SB einreichen?


Zumal ich auch in anderen Foren gelesen habe, dass ich dann beim Maßnahmeträger wohl den fertigen Vertrag unterschreiben soll (Das aber wohl auch nicht sofort muss?), und schon ploppen automatisch die nächsten Fragen auf: Meldet die ARGE denen dann, dass ich krank bin? (Woraufhin die Maßnahme erstmal gestorben sein sollte....)


Oder melden die sich dann unabhängig von der ARGE bei mir? Zumal ich ja im Endeffekt gar nix mit denen zu tun haben will, ihr versteht?


Und wie ist das mit den Verträgen? Darf man die Unterschrift verweigern, aufschieben? Oder dreht einem der SB daraus dann auch wieder einen Strick?


Ihr merkt: Ich bin doch recht verwirrt!


Vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Tipp für mich? Ich bedanke mich schon mal im Voraus!


euer Harzinho
 
Hallo Harzinho,

ich bin jetzt auch schon einige Jahre auf Hartz4 angewiesen und bin bisher eigentlich immer ganz gut klargekommen mit Sachbearbeitern, Situationen und Ähnlichem, da ich mir halt ungern ein X für ein U vormachen lasse und allgemein auch nicht auf den Mund gefallen bin. Klar ist man damit nicht immer deren Liebling, aber wem sag ich das? Nur jetzt bin ich in einer Situation, in der ich
nicht genau weiß, wie ich handeln soll

Darf ich fragen wie alt du bist und welche sinnvollen Förderungen man dir bisher hat angedeihen lassen um dich am 1. Arbeitsmarkt unterzubringen ???

Folgende Situation: Ich habe seit Jahren mehrere Krankheiten (sowohl körperlich als auch psychisch) die Arge weiß davon. War auch schon beim medizinischen Dienst, ergo: Der Ernst der Lage ist bekannt und steht auch so in meinen Unterlagen.

Die "Arge " ist schon seit Jahren das JobCenter, das zumindest sollte man wissen wie die Behörde heißt mit der man es zu tun hat, für die weiteren Ratschläge könnte es auch wichtig sein, ob dein JC der BA (AfA / Agentur für Arbeit, dann kommt das Geld lt. Auszug von der BA ) untergeordnet ist oder ob es sich um eine Options-Kommune handelt (Geld kommt von der Kommune / Landkreis ist zuständig).

Das JobCenter (JC ) zumindest die SB haben zu deinen Krankheiten GAR NICHTS zu wissen, jedenfalls nicht mehr als aus der Leistungseinschätzung des ÄD hervorgeht, das sind keine Ärzte mit denen man über seine gesundheitlichen Probleme spricht.

Wenn man seit Jahren krank ist, ist man in der Regel auch beim (ambulanten Arzt) in Behandlung und bekommt auch eine AU -Bescheinigung für das JC , wenn man nicht in Arbeit vermittelt werden oder an Maßnahmen teilnehmen kann aus gesundheitlichen Gründen.

Die Feststellungen des äD vom JC ersetzen das nicht, die sollen nur der Arbeit der Vermittler dienen und bewirken keine "echte" Krankschreibung, die z.B. auch bei der KK registriert wird, was im weiteren Verlauf mal sehr wichtig werden kann (med. Reha / eventuell mal EM-Renten-Antrag), denn außerhalb des JC interessiert es Niemanden ernsthaft was der "Amtsarzt" so festgestellt haben will. :icon_evil:

Hast du dir dieses "Gutachten" mal in Kopie eingefordert beim zuständigen ÄD , der Vermittler bekommt nur den Teil B mit der Leistungseinschätzung, der Rest geht den nämlich (zu deinem Schutz) nichts an und bleibt beim ÄD unter Verschluss ... zumindest sollte es so sein.

Du selbst hast aber einen Anspruch darauf eine Kopie vom kompletten ÄD -"Gutachten" zu bekommen, es hat seinen Grund warum ich das in Gänsefüßchen setze, was dort "begutachtet" wird ist in der Regel nicht wirklich ernst zu nehmen.

Jetzt habe ich aber das erste Mal seit rund anderhalb Jahren eine neue SB und die fällt mal wieder in die Katagorie "Jung und Enthusiastisch", was soviel heißt wie: "Oh sie armer Mann, ihnen muss ich jetzt aber zu Arbeit verhelfen, Hauptsache wir kriegen sie eine Weile aus der Statistik raus!" Naja: "Arbeit" besteht in meinem Fall laut denen entweder leider meist aus sinnlosen Kursen, in
denen ich Zeit totschlage oder halt aus den guten, als Arbeitsgelegenheit getarnten 1-€-Jobs.

In reguläre Arbeit hat man dir ja offenbar bisher noch nicht wirklich "helfen" können und mit den bisherigen "Kursen" hat es ja offenbar auch nicht geklappt, dich in versicherungspflichtige ARBEIT zu bringen sonst hättest du das Problem mit der "jungen , dynamischen" SB ja nicht mehr ... da fehlt dann wohl auch nur noch der Zusatz "erfolglos" ...:icon_hihi:

Und gegen die erstgenannten Kurse habe ich nix, aber halt gegen diese 1-€-Jobs, denn die helfen keinem jemals aus Hartz 4 rauszukommen.

NaJa, die bisherigen Kurse haben es ja auch nicht richten können, was hast du denn da so Sinnvolles gelernt, was man am Arbeitsmarkt aber auch nicht gebrauchen kann ...
Wie viele Vermittlungs-Vorschläge (in richtige Arbeit) hast du denn schon so bekommen in den ganzen Jahren, das hat ja Vorrang ehe man zum "hoffnungslosen Fall" für den 1. Arbeitsmarkt erklärt werden darf ...

§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung

§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten

Zumindest kannst du dir im § 16d schon mal durchlesen welche Bedingungen eine solche "Arbeitsgelegenheit" rein rechtlich erfüllen muss, um überhaupt als 1-Euro-Job zu gelten ...

Besagte SB hat sich in unserem Gespräch von vor 2 Tagen null für meine Krankheiten bzw. meine Genesungsfortschritte interessiert (ganz im Gegensatz zu den sonstigen SB `s) und einfach mal beschlossen, dass ich halt dringend einen 1-€-Job antreten solle.

Dann hattest du sehr viel "Glück" mit deinen bisherigen SB , es könnte aber auch der Grund für die "Neue" sein, dass man dich zu sanft behandelt hat bisher, denn krank ist man NUR mit Krankenschein (AU -Bescheinigung vom behandelnden Arzt) und mehr braucht KEIN Vermittler zu berücksichtigen. :icon_evil:

Trotzdem hat sie dir zu erklären warum sie meint das sei nun die einzige (letzte) Lösung für dich, restlos vom 1. Arbeitsmarkt entfernt zu werden, es zeugt ja nicht gerade von viel Optimismus, dass sie sich nun in der Lage sieht dich in richtige Arbeit zu vermitteln.

Also fix eine EV aufgesetzt mit der vollen Beschreibung der Stelle, Wochenstunden, Rechtsbelehrung etz. Allerdings ist die Stelle nicht sofort antretbar, sondern erst, wenn etwas frei wird.

Um welche Tätigkeiten soll es da gehen ???

Magst du den EGV -Vorschlag mal anonymisiert einstellen, es gibt Feinheiten die man besser erkennen kann wenn man sich das selbst ansehen kann, bitte alles unkenntlich machen was auf dich oder die SB / das JC / Wohnort schließen lassen könnte, aber die Dauer der EGV bitte offen lassen.

Erst wenn was "frei wird" ist schon sehr interessant, endet dann die Zeit für deinen Vorgänger und es wird "Ersatz" gebraucht für Arbeiten, die doch eigentlich gar nicht nötig sind ... unterschrieben hast du das hoffentlich noch nicht ... :icon_hihi:

Kommenden Montag soll ich die EV und einen Lebenslauf mit zu dem Maßnahmeträger
nehmen und da vorstellig werden, und die würden sich danach dann bei mir melden, sobald die Stelle frei wird.

Was wollen die mit deinem Lebenslauf und die EGV wird (wenn überhaupt) mit deiner SB / dem JC geschlossen und nicht mit einem Maßnahmeträger (MT), zu Maßnahmen wird man vom JC als Teilnehmer geschickt, beim MT braucht man keine Verträge unterschreiben (auch keine EGV ), die bestehen ja bereits zwischen dem JC und dem MT ... DU bist NUR der Teilnehmer der dort hingeschickt wird (mehr oder weniger freiwillig) ...

Allerdings möchte ich diese Maßnahme in keinem Fall antreten!!!!

In 1-Euro-Jobs sollte man sich auch nicht ausnutzen lassen, oft genug werden dort Arbeiten verrichtet für die früher mal jemand Lohn oder Gehalt bekommen musste, darum ist es wichtig zu wissen was konkret du dort machen sollst (das hat deine SB zu wissen und zu bestimmen, NICHT der MT), steht die Bezahlung auch im EGV -Vorschlag genau drin ???

Wie sieht es mit Fahrverbindungen / Fahrtkosten aus ... eine AGH wo du aus dem Regelsatz "drauf zahlen" musst ist unzumutbar ... ist die geplante Tätigkeit gesundheitlich als "zumutbar" anzusehen, ist überhaupt klar beschrieben was du machen sollst ???

Normalerweise würde ich in so einem Fall sofort meinen Arzt aufsuchen und einen Tag später eine AU einreichen, die mich erstmal die nächste Zeit aus dem Fadenkreuz nimmt. (Ist dank meiner Krankheiten nicht das Problem!)

Du solltest dauerhaft AU geschrieben sein, wenn du noch in laufender Behandlung und nicht gesund genug bist, sporadische AU -Bescheinigungen für Termine oder um Maßnahmen zu vermeiden sind dann überflüssig, zudem macht es einen "besseren Eindruck" auf ALLE SB und läßt keine Zweifel daran aufkommen, dass du für Maßnahmen und Arbeitsgelegenheiten nicht zur Verfügung stehst.

Ich habe am Dienstag auch einen Arzttermin (Allerdings schon seit dem letzten Quartal so festgelegt, ARGE -Termin kam ungeplant dazwischen, nicht dass ihr jetzt denkt ich plane sowas extra..... ^^), von daher wäre alles soweit kein Thema, aber jetzt ist halt erstmal die Frage, wie ich handeln soll?

Wenn die EGV nicht unterschrieben wurde und du keine separate schriftliche "Zuweisung" bekommen hast, dann brauchst du da Montag auch nicht hin, bisher bist du ja damit nicht einverstanden und wenn du erst Dienstag zum Arzt kannst sollte das auch reichen ...

Zu dem Vorstellungsgespräch will ich auf jeden Fall hingehen, da ich keinen Stress mit meiner SB möchte, bzw. ich will verhindern, dass man mir wegen mangelnder Kooperation eine Sanktion reindrückt. Natürlich wird ihr die Krankmeldung ein paar Tage später auch nicht gefallen, aber das lasst mal meine Sorge sein. ^^

Musst du selbst entscheiden aber bisher gibt es keinen Grund da hin zu gehen, es sei denn du bekommst noch eine Zuweisung schriftlich mit der Post bis Samstag ...

Meine Überlegung war erst, dem Massnahmeträger im Vorstellungsgespräch mein Krankheitsbild deutlich zu machen, so dass er vielleicht selber auf die Idee kommt, dass die Stelle nix für mich ist.

Du hast schon den SB viel zu viel zu deiner gesundheitlichen Lage "anvertraut" was geht das einen MT alles an, wenn du die Arbeiten schon aus gesundheitlichen Gründen gar nicht ausüben kannst ist diese Maßnahme komplett nicht zumutbar, deine Einschränkungen gelten immer und nicht nur am üblichen Arbeitsmarkt ... eine AGH ist keine "Gesundheitsmaßnahme" ... das hat schon deine SB mit zu beachten wenn sie dir solche "Angebote" macht ...

Nur da weiß man ja nie, wie stark die mit der ARGE und eben mit den SB `s in Verbindung stehen - nicht dass ich mir da im Nachhinein selber einen Strick daraus drehe!!! Oder soll ich einfach das Gespräch durchziehen, mich von denen da eintragen lassen und dann ganz normal ein paar Tage später die AU bei meiner SB einreichen?

Das kann dir doch alles völlig EGAL sein wie eng die vielleicht "verbandelt" sind, einen Strick kann dir nur deine SB drehen, dazu hat kein MT überhaupt die Befugnis und wenn du bescheinigt krank bist, dann bist du eben KRANK ...

Dein Geld bekommst du vom JC und NICHT vom MT, daran ändert auch eine AGH nichts ...also sorge immer dafür, dass beim JC auch nachweislich die AU eingereicht wird, der MT bekommt notfalls eine Kopie ... egal was man dir dazu erzählt ... der MT will nur verdienen an deiner "Betreuung und Ausnutzung".

Zumal ich auch in anderen Foren gelesen habe, dass ich dann beim Maßnahmeträger wohl den fertigen Vertrag unterschreiben soll (Das aber wohl auch nicht sofort muss?), und schon ploppen automatisch die nächsten Fragen auf: Meldet die ARGE denen dann, dass ich krank bin? (Woraufhin die Maßnahme erstmal gestorben sein sollte....)

Du brauchst keinen Vertrag unterschreiben, nimm alles "zur Prüfung" mit nach Hause, du schreibst du lässt dir kein X für ein U vormachen, dann handele auch danach und "kauf keinen 1-Euro-Job "im Sack".

Wenn du AU bist und nicht absehbar ist wann du die AGH wirklich mal antreten könntest ist das (vermutlich) schnell gestorben, sobald du wieder ohne AU bist wird sie sich was Neues einfallen lassen "dich irgendwie aus der Statistik zu bringen" ...

Oder melden die sich dann unabhängig von der ARGE bei mir? Zumal ich ja im Endeffekt gar nix mit denen zu tun haben will, ihr versteht?

Ob sich ein MT bei dir meldet oder nicht kann dir egal sein wenn die Maßnahme abgeblasen wurde wegen Krankheit ... dann bekommen die ein anderes "Opfer" von deinem JC geliefert ... "weil dein Platz wieder frei ist" ...

Und wie ist das mit den Verträgen? Darf man die Unterschrift verweigern, aufschieben? Oder dreht einem der SB daraus dann auch wieder einen Strick?

In D gibt es Gesetze und Vertragsfreiheit, man braucht keine Verträge unterschreiben, die man gar nicht haben will, bei einem MT sollte man das natürlich etwas geschickter ausdrücken ... und die SB wird immer was finden, um dir einen "Strick zu drehen" wenn sie unbedingt was finden will ...

Ihr merkt: Ich bin doch recht verwirrt!

Dann lies dich hier noch fleißig durch, es gibt genug Infos zu AGH und besonders auch dazu was keine "echten" AGH sind, das trifft auf fast ALLES zu was dafür so gehalten werden soll ...

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/

MfG Doppeloma
 
In 1-Euro-Jobs sollte man sich auch nicht ausnutzen lassen, oft genug werden dort Arbeiten verrichtet für die früher mal jemand Lohn oder Gehalt bekommen musste,
In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, die Pseudo-AGH erstmal anzutreten und sich anschließend den Lohn einzuklagen. Das JC ist über die dadurch entstehenden Zusatzkosten vermutlich sehr erfreut. :icon_hihi:
 
Erstmal ein fettes "Danke" für eure schnellen Antworten, Ratschläge und Meinungen.

Da ich keinen Scanner besitze, werde ich euch die wichtigsten Dinge meiner EGV (leider unterschrieben :icon_frown: ) mal eben in abgetippter Form mitteilen.

Habe die EGV `s bis heute eigentlich immer nur unterschrieben, da es leider online dazu kaum klare Aussagen gibt. Hätte ich dieses Forum hier schon früher gefunden/besucht, dann wäre mir Vieles klarer gewesen und ich hätte mir in der Vergangenheit so manchen Stress erspart. Kann man jetzt leider nicht mehr ändern, aber für die Zukunft bin ich jetzt schlauer. Das war jedenfalls erstmal die letzte EGV die ich denen unterschreibe....

Aber nun zum Wesentlichen:


EGV

zwischen Meinereiner

und Jobcenter

gültig bis 15.11.2016 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird


Ziel(e)

Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
Stabilisierung der Gesundheit

1. Unterstützung durch Jobcenter

Das Jobcenter bietet ihnen folgende AGH gemäß § 16d SGB II an.
Einsatzstelle Dekra Akademie; Art der Tätigkeit: Assistent/in - Automatisierungs- und
Computertechnik; Arbeitsort; zeitlicher Umfang: 30 STD/Woche;
Lage und Verteilung der Arbeitszeit : Mo.Fr 08:00-15:00 Uhr, in der Zeit vom zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bis sechs Monate, individuell verfolgtes Maßnahmeziel: Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit.

2. Bemühungen von Herrn Meinereiner

Sie nehmen das Vorstellungsgespräch bei Herrn XYZ, Dekra Akademie, am 25.04.2016, 11 Uhr wahr und bringen zu diesem Termin einen Lebenslauf und diese EGV mit.
sie nehmen an folgender AGH gemäß § 16d SGB II teil.
Einsatzstelle Dekra Akademie; Art der Tätigkeit: Assistent/in - Automatisierungs- und
Computertechnik; Arbeitsort; zeitlicher Umfang: 30 STD/Woche;
Lage und Verteilung der Arbeitszeit : Mo.Fr 08:00-15:00 Uhr, in der Zeit vom zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bis sechs Monate, individuell verfolgtes Maßnahmeziel: Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit.

Dazu kommen dann die üblichen Rechtsfolgebelehrungen, das war`s eigentlich.


Was mich sehr gewundert hat: Die Arbeitszeit stimmt nicht, denn so wären es 35 Stunden anstatt 30. Ist das gewollt?

Wenn sonst noch Fragen sind, immer her damit!
 
2. Bemühungen von Herrn Meinereiner

Sie nehmen das Vorstellungsgespräch bei Herrn XYZ, Dekra Akademie, am 25.04.2016, 11 Uhr wahr und bringen zu diesem Termin einen Lebenslauf und diese EGV mit.
sie nehmen an folgender AGH gemäß § 16d SGB II teil.
Einsatzstelle Dekra Akademie; Art der Tätigkeit: Assistent/in - Automatisierungs- und
Computertechnik; Arbeitsort; zeitlicher Umfang: 30 STD/Woche;
Lage und Verteilung der Arbeitszeit : Mo.Fr 08:00-15:00 Uhr, in der Zeit vom zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bis sechs Monate, individuell verfolgtes Maßnahmeziel: Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit.

Dazu kommen dann die üblichen Rechtsfolgebelehrungen, das war`s eigentlich.
Das reicht so aber schon einmal nicht aus. Das heißt es muss, wenn dann ein Platz frei wird, eine gesonderte ausreichend konkretisierte Zuweisung geben, in der mehr zu stehen hat als das hier. Gegen diese Zuweisung kannst Du dann mit unserer Hilfe Widerspruch erheben.

Ich würde da hingehen, nichts unterschreiben, die EGV geht die nichts an, die nimmst Du nicht mit.
Edit: Den Lebenslauf bekommen die auch nicht, denn dazu gibt es gerichtsurteile, dass EEJ -Träger keinen Anspruch darauf hat.
 
Was mich in einem möglichen Rechtsverfahren hier sehr interessieren würde, wäre wie das Jobcenter die Aufgabenstellung
Assistent/in - Automatisierungs- und
Computertechnik
mit dem benannten Zielanspruch
Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
glaubwürdig und schlüssig erklären will?

Entweder man arbeitet wie in dieser Beschreibung ausgewiesen, dann ist eine Beschäftigungsfähigkeit ganz offensichtlich ja bereits gegeben und muss gar nicht hergestellt werden, oder aber man will erst eine Beschäftigungsfähigkeit herstellen, dann ist eine derartig Arbeit mit so einem Qualifikationsanspruch wie aus der Beschreibung erkennbar schlichtweg gar nicht durchführbar, da ja wegen fehlender Beschäftigungsfähigkeit die Ausführung dieser beschriebenen Arbeit dann unmöglich sein müsste.

Beides zusammen ist meiner Meinung nach jedenfalls völliger Blödsinn und widersprüchlich und offenbar ausschliesslich darauf angelegt, um hier einen Erwerbslosen entweder mittels einer solchen Arbeit auszubeuten und dem Arbeitgeber billige und quersubventionierte Arbeitskräfte zuzuschieben an den er sich über die ausgenutzte Arbeitsleistung am Zugewiesenen bereichern kann.
 
Erstmal gibt es von mir wieder ein fettes "Danke" an euch - ihr seid echt klasse bisher!


Soso, das wird ja immer interessanter. Habe ja geahnt, dass sie die typische Ausbeutung mit mir vorhaben, das dann aber bestätigt zu wissen zeigt wieder nur einmal, wie lächerlich das Ganze doch ist.

Wenn ich da also einfach so hingehe ohne die EGV und den Lebenslauf, glaubt ihr nicht, dass die dann sofort das Jobcenter bzw. die SB benachrichtigen? Will mir da wirklich nicht unnötig Probleme aufhalsen. Natürlich glaube ich euch, wenn ihr mir sowas sagt. Trotzdem wäre es gut noch einmal genau zu erfahren, warum ich so handeln soll?


Gruß

euer Harzinho
 
Wenn ich da also einfach so hingehe ohne die EGV und den Lebenslauf, glaubt ihr nicht, dass die dann sofort das Jobcenter bzw. die SB benachrichtigen?
Na ja, sagen wir mal so:
Wenn die deswegen rumjaulen sollten, dann sage denen einfach ganz deutlich, dass:

1.) die EGV ausschliesslich ein Vertrag zwischen dir und dem Jobcenter ist, der keinen Dritten inhaltlich auch nur ansatzweise etwas angeht und du ja schliesslich auch nicht deren eigenen Vertrag - den die mit dem Jobcenter haben - einzusehen verlangst

und

2.) dass der Lebenslauf für die ja überhaupt keine Relevanz haben kann, wenn die doch laut Beschreibung des Jobcenters angeblich erst deine Beschäftigungsfähigkeit hergestellt werden sollen.
 
Hallo Harzinho,

Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
Stabilisierung der Gesundheit

Den bisherigen Fragen / Hinweisen kann ich mich nur voll anschließen, schade, dass du diesen Unsinn bereits unterschrieben hast allerdings ist das eine "Vereinbarung" zwischen dir und dem JC , das geht den MT überhaupt nichts an. :icon_evil:

Du nimmst doch auch nicht deinen Mietvertrag mit zum MT um dem zu beweisen, dass du eine Wohnung hast ...

Was bitte stellt man sich denn beim JC darunter vor, dass du deine "Gesundheit stabilisieren" sollst, das ist keine Eingliederungsleistung und man kann sich auch nicht per Vertrag verpflichten "gesünder zu werden" ...

Eine AGH ist auch keine "Gesundheitsmaßnahme", die da irgendwie für geeignet wäre, das hättest du mal genauer hinterfragen sollen warum du dich dazu vertraglich verpflichten sollst ... es ist rein rechtlich gar nicht zulässig solche Dinge in eine EGV aufzunehmen. :icon_evil:

1. Unterstützung durch Jobcenter

Das Jobcenter bietet ihnen folgende AGH gemäß § 16d SGB II
an. Einsatzstelle Dekra Akademie; Art der Tätigkeit: Assistent/in -
Automatisierungs- und Computertechnik; Arbeitsort; zeitlicher Umfang: 30
STD/Woche;
Lage und Verteilung der Arbeitszeit : Mo.Fr 08:00-15:00 Uhr, in
der Zeit vom zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis sechs Monate, individuell
verfolgtes Maßnahmeziel: Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit.

Das ist aber "echt mager", die Dekra Akademie arbeitet schon viele Jahre mit den JC in ganz D sehr intensiv zusammen und führt in der Regel "Schulungen / Kurse" durch für die LE (und kassiert dafür richtig Kohle vom JC / der AfA ) ... allerdings auch mit wenig Wirkung auf deren anschließende Vermittlung an den 1. Arbeitsmarkt ...

Was kann es da für "gemeinnützige Arbeit" geben, die nicht sofort angetreten werden kann sondern erst wenn ein Platz frei wird und welche konkreten Aufgaben hat denn so ein "Assistent für Automatisierungs- und Computertechniker", das hat GENAU auch in der EGV und / oder Zuweisung zu stehen.

Die Maßnahmedauer ist begründet (auf den Zeitraum A - Z) festzulegen und nicht nach Gutdünken von SB und MT, das ist Aufgabe deiner SB einzuschätzen wann das Maßnahmeziel ( Beschäftigungsmäßig oder Gesundheitlich :biggrin:) erreicht sein sollte oder zumindest über die weitere Vorgehensweise zu sprechen ist.

Man schließt doch keinen Vertrag "open End" ab und unterschreibt zu tun was man noch gar nicht weiß was man tun soll ... das kann doch alles Mögliche sein, auch Arbeiten die dir eben NICHT zumutbar sind, wie sollst du das aus dieser "Tätigkeits"-Bezeichnung erkennen können ???

Deine SB hat das im Einzelnen (in der EGV oder zusätzlichen schriftlichen Informationen) zu beschreiben und dir zu erklären was du dort und warum machen sollst um "Beschäftigungsfähig" zu werden und besonders auch "gesünder" ...

Gerade wenn sie (leider) schon weiß, dass du psychisch sehr labil bist, dann sollte ihr doch klar sein, dass konkrete Informationen wichtig sind, damit du das "Ziel" dieser Maßnahme überhaupt verstehen und akzeptieren könntest ... :icon_neutral:

In der Regel gibt es irgendwann mal eine Pause (innerhalb 7 Stunden ist das verpflichtend), das sollte aber auch erwähnt werden, ob das 30 Minuten pro Tag sind oder 1 volle Stunde, sonst passt die Angabe dieser Wochenarbeitszeit natürlich überhaupt nicht zur täglichen Arbeitszeit.

Was ist mit Fahrkosten zum MT und besonders vermisse ich die Mehraufwand-Entschädigung, die du (wenigstens) dafür pro Stunde erhalten wirst, auch das liegt nicht in der Entscheidung des MT, das hat deine SB klar festzulegen, bisher ist das ein "Angebot für einen "NULL"-Euro-Job ...

2. Bemühungen von Herrn Meinereiner

Sie nehmen das Vorstellungsgespräch
bei Herrn XYZ, Dekra Akademie, am 25.04.2016, 11 Uhr wahr und bringen zu diesem Termin einen Lebenslauf und diese EGV mit. sie nehmen an folgender AGH gemäß § 16d SGB II teil.

Wozu bitte ein "Vorstellungsgespräch", es geht nicht um reguläre Arbeit, eine AGH wird zugewiesen (vom SB ) und dann hat man die anzutreten, das hat nicht der MT zu entscheiden, ob du da hin sollst oder nicht, das hat bereits deine SB so entschieden ... und SIE hat dich auch mit allen notwendigen Informationen zu versorgen ...

Beim MT erscheinst du dann nur noch und fragst "wo steht die Maschine", ich soll hier die nächsten Monate Kaffee für euch kochen von 8 - 15 Uhr ... bist um 8 Uhr da, kochst den ganzen Tag Kaffee und gehst um 15 Uhr wieder ... :biggrin:
Der Rest ist ja nur die genau so fehlerhafte Wiederholung wie unter Punkt 1.

Dazu kommen dann die üblichen Rechtsfolgebelehrungen, das war`s eigentlich.

Mit einer Sanktion käme die SB da im Ernstfall wohl nicht weit, denn Niemand muss sich aus Unkenntnis vertraglich verpflichten "gesünder zu werden" oder gar völlig OHNE jede "Bezahlung" eine (unbekannte) Tätigkeit aufzunehmen, für die nicht mal die Fahrtkosten geregelt sind ... oder kommst du zu Fuß zum geplanten "Einsatz-Ort" ...

Auch wenn eine AGH keine richtige Arbeit ist, zählt die Mehraufwandentschädigung zu den regelungsbedürftigen Teilen, du hast doch Anspruch darauf zu erfahren, ob du nun 1,- / 1,50 oder sogar 2,- Euro bekommen sollst pro geleisteter Stunde und das legt nicht der MT fest sondern das JC .

Was mich sehr gewundert hat: Die Arbeitszeit stimmt nicht, denn so wären es 35 Stunden anstatt 30. Ist das gewollt?

Diese (und die weiteren) Fragen solltest du schriftlich und nachweislich deiner SB stellen, sonst kannst du nicht prüfen ob diese AGH den gesetzlichen Bestimmungen (nach § 16d SGB II) und der Zumutbarkeit (nach § 10 SGB II) für dich entspricht ...

Das hätte sie dir ALLES bereits vor deiner Unterschrift erklären müssen, aber du hast ja bestätigt, dass du alles verstanden hast was darin steht ...

Beim MT solltest du auf KEINEN Fall irgendwas unterschreiben und dir Notizen dazu machen was man dir dort so zu den kritischen Punkten erzählen wird ... das möchtest du dann zunächst mal mit deiner SB vom JC klären, ob das auch alles so richtig ist ... der MT ist dir NICHT Weisungsbefugt ... schon gar nicht bei einem "Vorstellungsgespräch" ...

EGV und Lebenslauf (und deine "Krankenakte") bleiben ZU HAUSE, dann kannst du nicht in Versuchung kommen das dort abzugeben und verlange eine schriftliche Bestätigung, dass du den geforderten "Vorstellungstermin" am XX bei Herrn /Frau YY wahrgenommen hast ...

Einen Scanner solltest du dir schnellstens beschaffen, es ist immer besser die Unterlagen selbst betrachten zu können, beim Abschreiben treten schnell mal Fehler auf oder es wird was vergessen, zudem können auch die konkreten RFB mal sehr wichtig sein, die sind keineswegs immer für alles wirklich geeignet und zutreffend ...

MfG Doppeloma
 
Also dank eurer Tipps/Ratschläge werde ich jetzt wie folgt handeln:

Ich werde Montag dahinfahren ohne die EGV und den Lebenslauf, werde mir anhören was da genau stattfinden soll und werde auch nix unterschreiben. Sollten sie mir etwas vorlegen zur Unterschrift, nehme ich das zur Prüfung mit, aber vor Ort wird nix unterschrieben. Außerdem lasse ich mir das Gespräch von dem Heini vor Ort mit Datum und Uhrzeit bestätigen, womit ich meiner Teilnahmepflicht nachgekommen bin. Dienstag bin ich dann sofort beim Doc und Mittwoch wandert meiner (anscheinend doch sehr ungeschulten) SB die AU auf den Tisch!

Ich danke euch echt sehr für eure rege Hilfe und euren Rat. Ihr könnt gern noch Weiteres ergänzen, ich halte euch über das dann Geschehene und eventuelle Updates der Situation auf dem Laufenden.


Gruß

Harzinho

P.S. Scanner wird bei nächster Gelegenheit besorgt! :biggrin:
 
Was mir an der AGH Formulierung in der EGV sauer aufstößt:

Art der Tätigkeit und Arbeitszeit! Nicht; Ziel der Maßnahme und Schulungszeit o. ä.!

Dann auch noch der § 16d SGB II ... was soll an der Tätigkeit eigentlich zusätzlich sein?

Dem MT und JC eine Lohnersatzklage in Aussicht stellen?
Oder vielleicht auch zwei Wochen warten - damit man eine zusätzliche Tätigkeit auch wirklich ausschließen kann - und erst dann die Lohnersatzklage einreichen bzw. auf eine (unbefristete) Einstellung klagen?
Meiner Meinung nach, sind in der M+E-Industrie für so einen Arbeitsplatz zwischen 17 und 21EUR durchaus üblich.

@Harzinho:
Hast du einen Digitalfotoapparat oder ein Fotohandy? Dann brauchst du nicht unbedingt einen Scanner.
 
gültig bis 15.11.2016 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Mehrals sechs Monate: ist das irgendwo schlüssig begründet?

Computertechnik; Arbeitsort; zeitlicher Umfang: 30 STD/Woche;
Lage und Verteilung der Arbeitszeit : Mo.Fr 08:00-15:00 Uhr
[...]
Was mich sehr gewundert hat: Die Arbeitszeit stimmt nicht, denn so wären es 35 Stunden anstatt 30. Ist das gewollt?
1 Stunde Pause rein, dann passt es. Aber das scheint auch das einzige zu sein ... :rolleyes:

Außerdem lasse ich mir das Gespräch von dem Heini vor Ort mit Datum und Uhrzeit bestätigen, womit ich meiner Teilnahmepflicht nachgekommen bin.
Das solltest du direkt zu Beginn des Gesprächs machen. Also bevor die merken dass du ihnen nicht in Allerwertesten kriechst.

Oder vielleicht auch zwei Wochen warten - damit man eine zusätzliche Tätigkeit auch wirklich ausschließen kann - und erst dann die Lohnersatzklage einreichen bzw. auf eine (unbefristete) Einstellung klagen?
Mit der Lohnklage kann man auch etwas länger warten, es soll sich ja lohnen. :biggrin:
Zumindest wenn die Arbeit einigermaßen erträglich ist ...
Das mit der unbefristeten Einstellung wird wohl nichts werden, ein "Vertrag" mit dem JC begründet kein Arbeitsverhältnis mit dem Maßnahmeträger.
 
Zitat von Harzinho Beitrag anzeigen
Außerdem lasse ich mir das Gespräch von dem Heini vor Ort mit Datum und Uhrzeit bestätigen, womit ich meiner Teilnahmepflicht nachgekommen bin.
Das solltest du direkt zu Beginn des Gesprächs machen. Also bevor die merken dass du ihnen nicht in Allerwertesten kriechst.


Das versteht sich ja von selbst. :) Wird quasi noch vor dem Händeschütteln erwähnt, dass ich das brauche für etwaige Eventualitäten.
 
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