Lindenbaum
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum möglichen Zusammenspiel zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Folgendes ist der Fall:
Ich bin vom 12.-27.11.2018 arbeitslos gewesen. Heute morgen habe ich meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dann auch direkt meinen ersten Tag gehabt. Der Vertrag ist drei Monate bis zum 23.02.2019 befristet.
Da mein Kontakt mit dem Arbeitsamt bisher eher unschön und nervtötend war, würde ich mich gerne von dort abmelden um mich bewerben zu können ohne das Amt zufrieden stellen zu müssen. (Arbeitgeberseitig ist eine Verlängerung nach drei Monaten um weitere drei Monate sogut wie sicher, solange ich ordentlich arbeite. Es ist also nicht sooo wahrscheinlich, dass ich nach drei Monaten wieder arbeitslos bin.) Das würde bedeuten, dass ich dem AA nur mitteile, dass ich einen Vertrag habe und, dass ich die Befristung verschweige. Ich weiß, dass sollte ich in drei Monaten wieder ALGI beantragen, eine Sperre von einer Woche wegen Meldeversäumnis eintritt und bin gerne bereit die inkauf zu nehmen.
Jetzt wird es etwas komplizierter. Mein Ehegatte und ich würden gerne/ müssten eigentlich Hartz4 als Aufstockung beantragen. Er hat ab 1.1. einen Minijob (und ist aus gesundheitlichen Gründen arbeitsttechnisch eingeschränkt weshalb er nur unter sehr speziellen Bedingungen länger arbeiten kann), ich habe eine Teilzeitstelle (Die ich gerne mittelfristig in eine besser bezahlte Teilzeit- oder eine passende Vollzeitstelle tauschen möchte).
Nun zu den Fragen:
Ein Meldefristversäumnis liegt natürlich vor, aber ist die Nicht-Meldung der Befristung ein Versäumnis was separat geahndet wird?
Wirkt sich das Meldefristversäumnis des ALGI (falls ich doch nicht verlängert werde) in irgendeiner Form auf das ALG II aus? Das heißt wird dann zusätzlich eine 10% Sanktion eintreten?
(Eine dreimonatige Arbeitssuchendmeldefrist gibt es ja im Hartz4 nicht)
Vielen Dank fürs Lesen bis hierher und ich wäre sehr dankbar wenn ihr Infos und Tipps hättet.
Liebe Grüße
Lindenbaum
ich habe eine Frage zum möglichen Zusammenspiel zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Folgendes ist der Fall:
Ich bin vom 12.-27.11.2018 arbeitslos gewesen. Heute morgen habe ich meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dann auch direkt meinen ersten Tag gehabt. Der Vertrag ist drei Monate bis zum 23.02.2019 befristet.
Da mein Kontakt mit dem Arbeitsamt bisher eher unschön und nervtötend war, würde ich mich gerne von dort abmelden um mich bewerben zu können ohne das Amt zufrieden stellen zu müssen. (Arbeitgeberseitig ist eine Verlängerung nach drei Monaten um weitere drei Monate sogut wie sicher, solange ich ordentlich arbeite. Es ist also nicht sooo wahrscheinlich, dass ich nach drei Monaten wieder arbeitslos bin.) Das würde bedeuten, dass ich dem AA nur mitteile, dass ich einen Vertrag habe und, dass ich die Befristung verschweige. Ich weiß, dass sollte ich in drei Monaten wieder ALGI beantragen, eine Sperre von einer Woche wegen Meldeversäumnis eintritt und bin gerne bereit die inkauf zu nehmen.
Jetzt wird es etwas komplizierter. Mein Ehegatte und ich würden gerne/ müssten eigentlich Hartz4 als Aufstockung beantragen. Er hat ab 1.1. einen Minijob (und ist aus gesundheitlichen Gründen arbeitsttechnisch eingeschränkt weshalb er nur unter sehr speziellen Bedingungen länger arbeiten kann), ich habe eine Teilzeitstelle (Die ich gerne mittelfristig in eine besser bezahlte Teilzeit- oder eine passende Vollzeitstelle tauschen möchte).
Nun zu den Fragen:
Ein Meldefristversäumnis liegt natürlich vor, aber ist die Nicht-Meldung der Befristung ein Versäumnis was separat geahndet wird?
Wirkt sich das Meldefristversäumnis des ALGI (falls ich doch nicht verlängert werde) in irgendeiner Form auf das ALG II aus? Das heißt wird dann zusätzlich eine 10% Sanktion eintreten?
(Eine dreimonatige Arbeitssuchendmeldefrist gibt es ja im Hartz4 nicht)
Vielen Dank fürs Lesen bis hierher und ich wäre sehr dankbar wenn ihr Infos und Tipps hättet.
Liebe Grüße
Lindenbaum