Jenie
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Hallo
Ich habe mir die letzte Zeit Gedanken gemacht wegen der Misch BG die wir sind. Wir warten immer noch und am 29 ist die Frist von 6 Monaten rum so dass wir zumindest mal ans Sozialgericht können. Ich kriege immer nur zu hören das es bei uns ja sooo kompliziert sei. Dazu hat mein Doc mir mitgeteilt das meine Rente die ich all die Jahre immer wieder neu auf Zeit bekam nun Dauerrente ist. Da kam ich drauf weil ich nur noch eine Bestätigung der Rente erhielt statt wie sonst - Rente von bis bla bla ---
Des weiteren ist mein erkrankter Sohn nun schon seit über 6 Monaten krank und die von der Berufsberatung hat ihn wieder abgemeldet wo ich ihn anmelden sollte zwecks des Kindergeld und Hartz vier Anspruches und meinte das Sozialamt sei für ihn zuständig.
Wenn ich das nun richtig sehe ist es dann wohl bei uns so:
Ich bin Dauerhaft Erwerbsminderungsunfähig - heisst ich müsste sogar Anspruch auf Grundsicherung haben statt Sozialhilfe oder eben auf Sozialhilfe
Sohn 1 Krank schon über 6 Monate - Anspruch auf Sozialhilfe - Kindergeld muss erst noch geklärt werden die zahlen momentan ja auch nicht
Sohn 2 Erwerbsfähig geht nun nach den Sommerferien in eine Berufsfindungsmaßnahme - Anspruch auf Alg 2 oder Hartz vier
Kleine Tochter kann sich mit Unterhalt und Kindergeld selbst decken - fällt also raus
Denke ich da richtig?
ALG 2 und Sozialhilfe das liegt hier beides bei der ARGE - Grundsicherung wäre ein anderes Amt hier. Ich bin mir nicht sicher ob Grundsicherung bei mir stimmt da ich einen Sohn Erwerbsfähig u25 im Haushalt habe. Es ist wohl dann auch schwierig so wie ich im Netz bisher darüber was fand wegen Anrechnungen da verschiedene SGB Gesetze gelten
Ich habe mir die letzte Zeit Gedanken gemacht wegen der Misch BG die wir sind. Wir warten immer noch und am 29 ist die Frist von 6 Monaten rum so dass wir zumindest mal ans Sozialgericht können. Ich kriege immer nur zu hören das es bei uns ja sooo kompliziert sei. Dazu hat mein Doc mir mitgeteilt das meine Rente die ich all die Jahre immer wieder neu auf Zeit bekam nun Dauerrente ist. Da kam ich drauf weil ich nur noch eine Bestätigung der Rente erhielt statt wie sonst - Rente von bis bla bla ---
Des weiteren ist mein erkrankter Sohn nun schon seit über 6 Monaten krank und die von der Berufsberatung hat ihn wieder abgemeldet wo ich ihn anmelden sollte zwecks des Kindergeld und Hartz vier Anspruches und meinte das Sozialamt sei für ihn zuständig.
Wenn ich das nun richtig sehe ist es dann wohl bei uns so:
Ich bin Dauerhaft Erwerbsminderungsunfähig - heisst ich müsste sogar Anspruch auf Grundsicherung haben statt Sozialhilfe oder eben auf Sozialhilfe
Sohn 1 Krank schon über 6 Monate - Anspruch auf Sozialhilfe - Kindergeld muss erst noch geklärt werden die zahlen momentan ja auch nicht
Sohn 2 Erwerbsfähig geht nun nach den Sommerferien in eine Berufsfindungsmaßnahme - Anspruch auf Alg 2 oder Hartz vier
Kleine Tochter kann sich mit Unterhalt und Kindergeld selbst decken - fällt also raus
Denke ich da richtig?
ALG 2 und Sozialhilfe das liegt hier beides bei der ARGE - Grundsicherung wäre ein anderes Amt hier. Ich bin mir nicht sicher ob Grundsicherung bei mir stimmt da ich einen Sohn Erwerbsfähig u25 im Haushalt habe. Es ist wohl dann auch schwierig so wie ich im Netz bisher darüber was fand wegen Anrechnungen da verschiedene SGB Gesetze gelten