ich hab mal ne frage zu ehrenamtlicher und gemeinnütiger arbeit.
ich bin schon seit einigen jahren betreuer bei jugend und kinderreisen tätig. das ganze erfolgt ehrenamtlich und man erhält aber eine aufwandsentschädigung zwisachen 6 - 12 euro pro tag.
das habe ich früher als ich noch arbeitete auch g emacht, das geld war dabei fuer mich uninteressant, es geht bei sowas halt darum den träger zu untersützen und somit auch weniger priveligierten kindern /z.b. aus einem heim) urlaub zu ermöglichen. dafür hab ich natuerlich früher oimmer meinen urlaub "geopfert".
jetzt bin ich arbeitslos, würde aber diese tötigkeit gerne weiter betreiben. allerings bin ich ja aber in dieser zeit weg und stehe dem arbeitsamt nicht zur verfügung. bzw. es gibt vorher noch so lehrgänge und weiterbildungsmassnahmen die ich absolvieren will, da bin ich dann auch einige tage in der woche weg.
weiss da einer was, ob das amt sowas akzeptiert oder dann sagt, ne, sie sind weg das g eht nicht. ich meine das ist eine gemeinnützige arbeit, der träger ist zum teil das land und anerkannte Jugendhilfe Träger.
diesmal interessiert mich dich finazielle entschädigung dann schon mehr weil ich weniger habe, das muss man dann vermutlich auch als einkommen deklarieren oder wie schaut das aus ?
würd ich dan einfach dem arbeitsamt sagen, ich hab mich um einen gemeinnützigen mini job bemüht und verdeine da 10 € pro tag, das ganze dauert 4 wochen. da wird ja dann sogar noch was angrechnet. im prinzip ist es nix anderes, weil diese träger auf freiwillige angewiesen sind und ich verdränge damit auch keinen festen beschäftigten.
gibts da erfharungen ?
Gruß
felix
ich bin schon seit einigen jahren betreuer bei jugend und kinderreisen tätig. das ganze erfolgt ehrenamtlich und man erhält aber eine aufwandsentschädigung zwisachen 6 - 12 euro pro tag.
das habe ich früher als ich noch arbeitete auch g emacht, das geld war dabei fuer mich uninteressant, es geht bei sowas halt darum den träger zu untersützen und somit auch weniger priveligierten kindern /z.b. aus einem heim) urlaub zu ermöglichen. dafür hab ich natuerlich früher oimmer meinen urlaub "geopfert".
jetzt bin ich arbeitslos, würde aber diese tötigkeit gerne weiter betreiben. allerings bin ich ja aber in dieser zeit weg und stehe dem arbeitsamt nicht zur verfügung. bzw. es gibt vorher noch so lehrgänge und weiterbildungsmassnahmen die ich absolvieren will, da bin ich dann auch einige tage in der woche weg.
weiss da einer was, ob das amt sowas akzeptiert oder dann sagt, ne, sie sind weg das g eht nicht. ich meine das ist eine gemeinnützige arbeit, der träger ist zum teil das land und anerkannte Jugendhilfe Träger.
diesmal interessiert mich dich finazielle entschädigung dann schon mehr weil ich weniger habe, das muss man dann vermutlich auch als einkommen deklarieren oder wie schaut das aus ?
würd ich dan einfach dem arbeitsamt sagen, ich hab mich um einen gemeinnützigen mini job bemüht und verdeine da 10 € pro tag, das ganze dauert 4 wochen. da wird ja dann sogar noch was angrechnet. im prinzip ist es nix anderes, weil diese träger auf freiwillige angewiesen sind und ich verdränge damit auch keinen festen beschäftigten.
gibts da erfharungen ?
Gruß
felix