Hallo,
ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Ich habe hier schon einige Beträge dazu gelesen, aber die stammen ja teils aus dem letzten Jahr und ich weiß nicht, ob sich die Rechtslage seit dem verändert hat.
Sachverhalt:
Ich lebe mit meiner Tochter seit 5 Monaten in einem Frauenhaus, weswegen ich mein Sohn (lebt bei seinem Vater, wir waren nicht verheiratet, beide haben zu gleichen Teilen das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn, besagter Mann ist aber nicht Kindsvater meiner Tochter) auch nicht zu mir holen kann. Der Vater meines Sohnes ist aber nicht der Grund weswegen ich hier bin, sondern mein Noch-Ehemann.
Nun zu meiner Fragen:
1. - Meine Tochter möchte am Osterwochenende ihren Bruder besuchen (pro Fahrt = 162 km), da beide sich schon ewig nicht gesehen haben.
Nun telefonierte ich soeben mit meiner SB , die mir mitteilte, dass Kosten diesbezüglich nicht übernommen werden können. Ich habe keine Fahrerlaubnis und bin deshalb auf die DB angewiesen. Gibt es da wirklich keine Möglichkeit oder will meine SB nicht, dass es eine Möglichkeit gibt?
Zumal meine Tochter ein Wochenende später zur Hochzeit meines Ex-Lebensgefährten eingeladen ist, was mich dann insgesamt 50,- € kosten würde.
2. - ich fragte meine SB dann gleich, wie es zukünftig aussehen würde, wenn ich meinen Sohn (er ist 6 Jahre alt) dann via Zug zu einem gemeinsamen Wochenende abholen und zurückbringen würde, ob diese Kosten dann übernommen werden? Sie verneinte wieder, da ja schließlich der Vater des Kindes den Sohn bringen und wieder abholen könnte.
Ich kann das doch nicht von meinem Ex (wir haben kein allzu tolles Verhältnis) verlangen, zumal ich meinen Sohn bei den Umständen und Kosten für ihn sicherlich dann nie sehen kann.
Stimmt es wirklich, dass es da keinen Weg gibt, mir wenigstens die Fahrtkosten zu erstatten? Von Ernährungskosten rede ich ja schon gar nicht.
Weiß da jemand von Euch genau Bescheid und kann mir einen Rat geben?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
muc hs
ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Ich habe hier schon einige Beträge dazu gelesen, aber die stammen ja teils aus dem letzten Jahr und ich weiß nicht, ob sich die Rechtslage seit dem verändert hat.
Sachverhalt:
Ich lebe mit meiner Tochter seit 5 Monaten in einem Frauenhaus, weswegen ich mein Sohn (lebt bei seinem Vater, wir waren nicht verheiratet, beide haben zu gleichen Teilen das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn, besagter Mann ist aber nicht Kindsvater meiner Tochter) auch nicht zu mir holen kann. Der Vater meines Sohnes ist aber nicht der Grund weswegen ich hier bin, sondern mein Noch-Ehemann.
Nun zu meiner Fragen:
1. - Meine Tochter möchte am Osterwochenende ihren Bruder besuchen (pro Fahrt = 162 km), da beide sich schon ewig nicht gesehen haben.
Nun telefonierte ich soeben mit meiner SB , die mir mitteilte, dass Kosten diesbezüglich nicht übernommen werden können. Ich habe keine Fahrerlaubnis und bin deshalb auf die DB angewiesen. Gibt es da wirklich keine Möglichkeit oder will meine SB nicht, dass es eine Möglichkeit gibt?
Zumal meine Tochter ein Wochenende später zur Hochzeit meines Ex-Lebensgefährten eingeladen ist, was mich dann insgesamt 50,- € kosten würde.
2. - ich fragte meine SB dann gleich, wie es zukünftig aussehen würde, wenn ich meinen Sohn (er ist 6 Jahre alt) dann via Zug zu einem gemeinsamen Wochenende abholen und zurückbringen würde, ob diese Kosten dann übernommen werden? Sie verneinte wieder, da ja schließlich der Vater des Kindes den Sohn bringen und wieder abholen könnte.
Ich kann das doch nicht von meinem Ex (wir haben kein allzu tolles Verhältnis) verlangen, zumal ich meinen Sohn bei den Umständen und Kosten für ihn sicherlich dann nie sehen kann.
Stimmt es wirklich, dass es da keinen Weg gibt, mir wenigstens die Fahrtkosten zu erstatten? Von Ernährungskosten rede ich ja schon gar nicht.
Weiß da jemand von Euch genau Bescheid und kann mir einen Rat geben?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
muc hs