Frage zu Erwerbsmind. und Behindertenausw.

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Kate79

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Hallo liebes Elo Forum,

ich bin der Mann von Kate79 und bediene mich hier ihres Acounts in der Hoffnung ihr könnt mir helfen.

Zur Zeit bin ich in einer beruflichen Rahabilitation, die von der Agentur für Arbeit bezahlt wird. Da ich vorher eine Ausbildung und ein Studium abgebrochhen habe wird dies, wenn ich im Januar fertig bin, meine erste abgeschloßene Berufsausbildung sein. Leider bin ich aufgrund meines "Umschulungsleidens", ich habe MS, nicht in der Lage eine 40 Stunden Woche zu arbeiten (ich habs probiert).
Ich werde bei einer Teilzeitstelle (kaufmännischer Bereich) nicht genug Geld verdienen, wenn ich überhaupt jemanden finde der mich einstellt.
Ich habe keinen Behindertenausweiß, da ich nicht sicher bin inwiefern er mir die Jobaussichten verbaut. Wie sinnvoll ist es oder kann es sein einen solchen und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zu beantragen?
Welche Möglichkeiten gibt es mein Einkommen aufzustocken durch Teilzeitrente oder Ähnliches? Für eine Erwerbsminderungsrente habe ich glaube bisher in meinem Leben zu wenig gearbeitet, aber was gibt es stattdessen noch?
Gibt es eine Institution, kompetenter als das AAmt, die mir bei solchen Fragen helfen kann?

Ich bin für jede Antwort dankbar,
mit vielen lieben Grüßen

Dave
 

nele

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hallo dave,

nun weiss ich nicht, wie weit die MS bei dir fortgeschritten ist, bzw. ob das fortschreiten medikamentös eingedämmt werden konnte/kann.
ich darf das jetzt schreiben, ja?: dass es sich um eine tückische krankheit handelt, wissen wir beide und es tut mir leid, dass du darunter leidest..

daher würde ich auf jeden fall einen Schwb-ausweis beantragen. auf die arbeit wirkt sich ein Schwerbehindertenausweis eigentlich erst ab 50% aus, da er dann in den kündigungsschutz eingreift und dir mehr urlaub und ein höherer steuerfreibetrag zusteht.
aber das hängt vom grad der erkrankung ab.
allerdings wirkt sich schon alleine die krankheit aus. bei MS ist man schon verpflichtet, den arbeitgeber zu informieren.
ebenfalls könntest du die nachteilsausgleiche G und aG bekommen, die verbilligte/kostenfreie fahrausweise als günstigen 'nebeneffekt' haben . das hängt aber auch wieder mit dem grad der erkrankung zusammen.

G = gehbehindert
aG= aussergewöhnlich gehbehindert.
es kommt also darauf an, wie und wo sich die MS-schübe bemerkbar machen.



Gibt es eine Institution, kompetenter als das AAmt, die mir bei solchen Fragen helfen kann?
ja sicher, nur nicht beim AA beraten lassen.
das für dich zuständige versorgungsamt - bei dem du auch den antrag stellen müsstest- hat beratungsstunden. hier bekommst du mit sicherheit fundierte auskünfte.

Welche Möglichkeiten gibt es mein Einkommen aufzustocken
du bist mit kate verheiratet und ihr seid sicherlich jetzt schon als BG bei der ARGE geführt. ist das richtig?
dann wird das leider auch so bleiben.
wenn du eine arbeit findest, wird der bedarf neu berechnet. aber auch ein aufstocken durch rente wird angerechnet.

Für eine Erwerbsminderungsrente habe ich glaube bisher in meinem Leben zu wenig gearbeitet,
eine EU rente kannst du beanspruchen, wenn du in den letzten 5 jahren vor eintritt der erwerbsminderung, 3jahre versicherungspflichtig gearbeitet hast, und vor eintritt der erwerbsminderung eine wartezeit von 60 monaten erfüllt hast.
 

kalle

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Hallo, in obigen Punkten kann ich Nele nur zustimmen.
Als Zusatzinfo: Auch die Zeiten des ALG II Bezuges gelten dann als Anwartschaftzeiten. Wenn Du ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und 2 Jahre Alg II bezogen hast (nur so als Beispiel) dann sind die Anwartschaftzeiten erfüllt. Alg II führt ja auch Rentenbeiträge ab. Wenn auch nicht üppig. Und Deine Umschulung sollte eigentlich auch zählen. Erkundige Dich doch mal bei Deiner Agentur, ob diese Maßnahme Anwartschaftzeiten beinhalten.

Ich würde an Deiner Stelle auf alle Fälle den Schwerbehindertenausweis beantragen. MSler bekommen diesen auf alle Fälle. Ohne gravierende Auswirkungen 30 %. Frühre warens 50. Kommen noch Auswirkungen hinzu erhöht sich der GdB .
Gerade auch weil MSler Probleme bei der Arbeitsuche haben und den Arbeitgeber sowieso informieren sollten lohnt sich der Antrag.

Falls Du´s noch nicht kennst, hier gibts viele Infos für MSler:
https://www.ms-world.de/portal/index.php
 

nele

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Auch die Zeiten des ALG II Bezuges gelten dann als Anwartschaftzeiten. Wenn Du ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und 2 Jahre Alg II bezogen hast

aha, das wusste ich nicht. dachte, es zählt nur bei der altersrente.
wieder gelernt..:)
 

Kate79

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Hallo Nele und Kalle,

danke für eure Antworten. Ja, den Schwerbehindertenausweis werde ich wohl beantragen, mehr als 50 % werde ich schon bekommen, obwohl ich nicht gehbehindert bin. Vielleicht sollte ich wirklich erst mal beim Versorgungsamt vorsprechen. Das MS-World Portal kenne ich, danke trotzdem, Kalle.
Wenn meine Umschulung angerechnet wird, hab ich genug "Zeit" zusammen für eine EU Rente, aber da muss ich mich erstmal schlau machen, was pro und contra angeht.
Danke nochmal.

Ich würd mich auch über weitere Antworten freuen.

Liebe Grüße

Dave

PS von Katharina (Kate79): Habe hier im Forum im April um Hilfe bei Kürzung der KdU gebeten. Für diejenigen die sich erinnern hier ein kurzes Update: Die Sache liegt bei der Anwältin, sobald sich was neues ergiebt, eröffne ich einen Thread. LG Kate
 
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