Hallo,
ich habe hier einen komplex gelagerten Fall und möchte euch dazu um Tipps und eure Meinung bitten.
Fritz ist Unternehmer.
Im Jahr 2017 hat Fritz einen PKW für sein Unternehmen angeschafft. Der Kaufpreis enthält ca. 3000 EUR Umsatzsteuer. Sowohl der Kaufpreis, als auch die darin enthaltene Umsatzsteuer, sind per Darlehn finanziert und werden in laufenden monatlichen Raten abbezahlt.
Im Jahr 2018 bekommt Fritz vom Finanzamt ca. 3000 EUR Umsatzsteuer (für das KFZ) erstattet.
Problem:
Anschaffung des KFZ und Umsatzsteuererstattung liegen in unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen.
Die Frage ist nun, sind die 3000,- EUR Umsatzsteuererstattung als Einkommen zu berücksichtigen?
Fritz ist sich da nicht ganz sicher... denn, die Umsatzsteuer wurde über ein Darlehen finanziert. Fritz zahlt monatliche Raten für die Umsatzsteuererstattung an den Darlehnsgeber. Die Umsatzsteuererstattung ist somit ein "umgewandeltes Darlehn", welches Fritz weiterhin dem Darlehnsgeber schuldig ist und in monatlichen Raten, an ihn abzahlen muss.
Fritz hat lediglich einen Teil der Darlehnsumme, welche aus dem KFZ besteht, durch die Steuererstattung in Bargeld umgewandelt. Gesamtschuldnerisch ändert sich an Fritz Vermögenssituation dadurch jedoch nichts. Fritz schuldet das Geld weiterhin dem Darlehnsgeber und wird durch die Steuererstattung somit um keinen Cent reicher.
Das Problem kann, je nach Bewertung, massive Folgen haben..
Während Fritz den Erbwerb des KFZ mit ca. 15000 EUR inkl. Umsatzsteuer geplant hat, und somit nur 12.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) zu Buche schlagen...
Könnte sich die Anschlaffung des KFZ nun auf Unkosten in Höhe von 18.000 EUR belaufen, falls die (finanzierte) Umsatzsteuererstattung vom Jobcenter als Einkommen angerechnet wird.
ich habe hier einen komplex gelagerten Fall und möchte euch dazu um Tipps und eure Meinung bitten.
Fritz ist Unternehmer.
Im Jahr 2017 hat Fritz einen PKW für sein Unternehmen angeschafft. Der Kaufpreis enthält ca. 3000 EUR Umsatzsteuer. Sowohl der Kaufpreis, als auch die darin enthaltene Umsatzsteuer, sind per Darlehn finanziert und werden in laufenden monatlichen Raten abbezahlt.
Im Jahr 2018 bekommt Fritz vom Finanzamt ca. 3000 EUR Umsatzsteuer (für das KFZ) erstattet.
Problem:
Anschaffung des KFZ und Umsatzsteuererstattung liegen in unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen.
Die Frage ist nun, sind die 3000,- EUR Umsatzsteuererstattung als Einkommen zu berücksichtigen?
Fritz ist sich da nicht ganz sicher... denn, die Umsatzsteuer wurde über ein Darlehen finanziert. Fritz zahlt monatliche Raten für die Umsatzsteuererstattung an den Darlehnsgeber. Die Umsatzsteuererstattung ist somit ein "umgewandeltes Darlehn", welches Fritz weiterhin dem Darlehnsgeber schuldig ist und in monatlichen Raten, an ihn abzahlen muss.
Fritz hat lediglich einen Teil der Darlehnsumme, welche aus dem KFZ besteht, durch die Steuererstattung in Bargeld umgewandelt. Gesamtschuldnerisch ändert sich an Fritz Vermögenssituation dadurch jedoch nichts. Fritz schuldet das Geld weiterhin dem Darlehnsgeber und wird durch die Steuererstattung somit um keinen Cent reicher.
Das Problem kann, je nach Bewertung, massive Folgen haben..
Während Fritz den Erbwerb des KFZ mit ca. 15000 EUR inkl. Umsatzsteuer geplant hat, und somit nur 12.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) zu Buche schlagen...
Könnte sich die Anschlaffung des KFZ nun auf Unkosten in Höhe von 18.000 EUR belaufen, falls die (finanzierte) Umsatzsteuererstattung vom Jobcenter als Einkommen angerechnet wird.