Frage zu einer Forderungsaufstellung vom inkasso

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Michaac

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Guten Abend zusammen,

ich habe Post vom Inkasso bekommen...

ich muss gestehen das die Hauptforderung berechtig ist weil ich lange im Krankenhaus verweilte und da ich absolut keine ahnung habe ob die Forderungsaufstellung so zulässig ist, frage ich euch die ahnung davon haben.

Hauptforderung: 147,04€

Zinsen bis zum 06.10.17: 0,61€

außergerichtliche Kosten des Gläubigers: 36,80€

bisherige Inkassokosten, Adressermittlungskosten, Auslagen etc. 71,30€

insgesamt: 255,75€

Restschuld: 255,75€
+Bearbeitunsvergütung: 75,80€

Gesamtschuld: 331,55€

Ich hoffe hier jemaden zu finden der mir sagen kann, das diese Aufstellung so zulässig ist oder da etwas nicht stimmt und die mich abzocken wollen.

Liebe Grüße
 

axellino

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Guten Morgen :wink:

bei dieser eigentlich nix sagenden Forderungsaufstellung, solltest Du nachlegen und die Gegenseite auffordern, konkret darzulegen, was die einzelnen Forderungsbestandteile detailliert beinhalten und in welcher konkreten Höhe, so können wir auch gleich rätselraten spielen. :icon_evil:

außergerichtliche Kosten des Gläubigers: 36,80€

Was soll denn diesen Kosten konkret beinhalten :idea:
Gab es ggfls. Rücklastschriften und was dann noch, was die Summe rechtfertigen würde :idea:
Pro Mahnschreiben wären den Gläubiger max. 2,50 € zu erstatten und das wars.

bisherige Inkassokosten, Adressermittlungskosten, Auslagen etc. 71,30€

Auch hier, was und in welcher konkreten Höhe, wird hier geltend gemacht :idea:
Mal weitergehend, Inkassokosten können als Verzugsschaden geltend gemacht werden, da lässt sich nunmal nicht dran rütteln. Ob man nun mit der Gegenseite explizit betreffend dieser Kosten zocken und in den Streit gehen kann/will, was überhaupt die Notwendigkeit des einschalten eines Inkassos zum Forderungseinzug betrifft und auch was die geltend gemachte Höhe betrifft, wobei ich hier vermute, aber auch nur das, das hier eine 1,3 Geschäftsgebühr + Auslagen geltend gemacht werden, muss jeder für sich selbst entscheiden und somit auch das Risiko selbst tragen, das ggfls. doch nicht mal jemals versucht wird, explizit die Inkassokosten einzuklagen, wobei dann auch noch in den Sternen stehen würde, wie ein Richter die geltend gemachten vorgerichtlichen Inkassokosten beurteilen würde, was die Notwendigkeit und die geltend gemachte Höhe betrifft. Zu so einer möglichen Vorgehensweise, haben wir dann auch ein Haufen Threads zum einlesen im Forum.

+Bearbeitunsvergütung: 75,80€

Was soll das sein, Vergütung für wem und was :doh:

Wie anfangs dargelegt das Inkasso auffordern, detailliert sich zu den einzelnen Forderungsbestandteilen zu äussern und dies ist auch ggfls. nachweislich zu belegen und daraufhin sich ggfls. hier nochmals melden, denn da gibt es sicher ein haufen Murks den man zusammen streichen kann, bevor man dann die unstrittigen Forderungsbestandteile neben der eigentlichen Hauptforderung zweckgebunden bezahlt.:wink:
 
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axellino

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Nein die 147€ sind nur die Forderung vom Versandhaus.

Das man sich hier an Dir zu Weihnachten finanziell gesundstossen will, scheint jawohl im ganzen offensichtlich zu sein, wenn ich jetzt im weiteren Verlauf z.B. auch lese, das der Gläubiger ein Versandhaus ist, dem deine Adresse sicher auch bekannt sein sollte und hier Kosten einer Adressermittlung geltend gemacht werden oder bist Du ggfls kurzzeitig umgezogen ??

Wie auch immer, die weitergehende Frage wäre ja eigentlich, wie willst/kannst Du hier weiter vorgehen, bevor Du hier betreffend der unstrittigen Hauptforderung, von den Nebenforderungen rede ich erstmal gar nicht, die sind sowieso grösstenteils Murks, einen finanziellen Aufschlag bekommst, weil die Gegenseite ggfls. das Mahnverfahren einleitet um sich die Forderung titulieren zulassen. Dann wären aufjedenfall von Dir zu der unstrittigen Hauptforderung + Verzugskosten (hierzu besteht natürlich aufjedenfall noch Klärungsbedarf :wink:) noch Gerichtskosten für den MB (32€) und Inkasso o. Anwaltsgebühren zur Beantragung dessen, von Dir zu tragen.

Hättest Du denn Kohle an deiner Seite oder ggfls. jemanden der sie Dir leihen könnte, um die unstrittige Hauptforderung plus einige Euro Verzugskosten, auf einen Schlag und zweckgebunden direkt an den Gläubiger dem Versandhaus zu bezahlen ??
 
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Michaac

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Das man sich hier an Dir zu Weihnachten finanziell gesundstossen will,(...............)

Guten Morgen,
Ich habe die Möglichkeit am 15. wenn ich mein Gehalt bekomme die hauptforderung zu begleichen, jedoch habe ich eben bei dem bekleidungsversandhaus in mein Konto geschaut und dort steht mein Konto als ausgeglichen dar, hier ein Auszug:
30.08.2017
Gutschrift
143,82 €
0,00 €
Inkassoabgabe (Hauptforderung)
30.08.2017
Gutschrift
3,22 €
-143,82 €
Inkassoabgabe (Zinsen)
30.08.2017
Gutschrift
36,80 €
-147,04 €
Inkassoabgabe (Mahnkosten)
09.08.2017
Belastung
-9,95 €
-183,84 €
Mahngebühr
01.08.2017
Saldo zum 01.08.2017-173,89
 

axellino

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jedoch habe ich eben bei dem bekleidungsversandhaus in mein Konto geschaut und dort steht mein Konto als ausgeglichen dar, hier ein Auszug:

Aus Erfahrung kann ich dazu sagen, das es absolut nicht ungewöhnlich ist, das ein Gläubiger mit Abgabe der Forderung ans Inkasso, das Kundenkonto seines Schuldners auf Null setzt.
Solange das Versandhaus Forderungsinhaber ist, kannst Du an dieses auch zweckgebunden zahlen und an der Verrechnung der zweckgebundenen Zahlung, wäre das Versandhaus und ggfls. auch das Inkasso (so denn ggfls. das Versandhaus die zweckgebundene Zahlung ans Inkasso weiter gibt) auch gebunden, solange ebend diese zweckgebundene Zahlung nicht zurück gegeben wird. § 367 Abs.2 BGB
 
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Michaac

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Nabend zusammen

Ich habe mittlerweile eine Antwort per post erhalten, gibt es eine möglichkeit dieses schreiben hier hochzuladen?

Gruß
 

axellino

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Guten Morgen,

Ich habe mittlerweile eine Antwort per post erhalten, gibt es eine möglichkeit dieses schreiben hier hochzuladen?

Natürlich hast Du die möglichkeit, Dateien und Anhänge im Forum hochzuladen, schaust Du hier, die Hilfefunktion des Forums hilft weiter. :wink:

https://www.elo-forum.org/faq.php?do=search&q=anh%E4nge+und+bilder&match=all&titlesonly=0

Achte aber auf eine ausreichende Anonymisierung deines Anhangs, bevor Du ihn im Forum einstellst.

Was hast Du denn dem Inkassoladen zwischenzeitlich zugesteckt, wenn hier die Rede ist, Antwort per Post erhalten, wäre natürlich auch intressant zu erfahren.
 
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Michaac

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Da ich zu blöd dazu bin hier was hochzuladen tippe ich es jetzt ab 😁

Mit diesem Schreiben erhalten Sie eine Kopie des kundenkontos. Sie können hier die Rechnungen, Retoure, Zahlungen und die Mahnungen unserer Mandantin entnehmen. Da keine fristgerechte Zahlung erfolgte, wurden wir mit der weiteren bearbeitung beauftragt. Wir haben die Akte mit einer Hauptforderung von 147,04€ sowie Mahnauslagen der K-Mail Order GmbH & Co.KG von 36,80€ übernommen.
Unser 1. Schreiben würde am 1.September 2017 versandt. Da unsere Mandantin zu diesem Zeitpunkt bereits weitere Kosten entstanden waren, haben Sie diese als Verzugsschaden gemäß Paragraph 280 Abs. 2, 286, 288 BGB zu ersetzen. Hierzu gehören auch die Mahnkosten unserer Mandantin sowie Kosten eines Inkassounternehmens und Verzugszinsen.

Die Berechnung unserer Inkassovergütung hält sich an die Vorgaben des am 9. Oktober 2013 in Kraft getretene Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Hier ist u.a. geregelt, dass Inkasso Unternehmen ihre Vergütung nur in Höhe vergleichbarer Rechtsanwaltgebührenfordern dürfen. Mit unserer Inkassovergütung in Höhe von 70,20€ halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben, den dieser Betrag entspricht 1,3 Gebühren gem Nr. 2300 Vergütungsverzeichnis zum RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) inklusive Auslagenpauschale.
Für eine Ratenzahlubg steht uns eine Vergütung in Höhe von 1,5 Gebühr in Anlehnung an das RVG VV Nr. 1000 zu.

Wenn Sie die Gesamtforderung, dir per Heute 256,29€ zzgl. laufender Verzugszinsen beträgt, zahlen, entsteht natürlich keine Vergütung. Eine Zahlungsfrist haben wir uns bis zum 24.11.2017 notiert.

Sofern Ihnen dies nicht möglich ist, sind wir ausnahmsweise bereit, auf die Erhebung der Vergütung zu verzichten, wenn Sie am 1.12.2017 130,00€ und am 01.01.2018 126,29€ auf unser oben genanntes Konto überweisen.

Sollten Sie jedoch länger als 7 Tage mit einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten, ist diese Vereinbarung hinfällig und die gesamte (Rest)Förderung wird zur sofortigen Zahlung fällig.


Das war deren Antwort.

Was soll/kann ich machen? Ist deren Angebot fair?

Gruß
 

Inkasso

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Leider hast Du schon mit dem Inkasso schriftlich nachweisbar kommuniziert. Das komplette Negieren der Kosten könnte u.u ins Auge gehen

Willst Du auf Nummer sicher gehen dann überweise die HF plus gerundet 25 € an Verzugskosten zweckgebunden
(Wichtig : im Überweisungsträger im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung 147€ plus 25 € Verzugskosten eintragen )

Gebührentechnisch trickst das Inkasso
Gem dieser Liste sind 18 € an Inkassokosten zu zahlen (15 € ink plus 3 € Auslagenpauschale ) (0,3 rvg und nicht 1,3 rvg)
Inkassokosten: Zulassig, unzulassig, korrekt oder zu hoch? :: Schuldnerberatung Schickner

Rechne aber trotzdem mit weiteren Briefen , denn der Inkassoladen wird diese Zahlung als Teilzahlung verbuchen.
Wenn Du auf dem Ü Träger wie oben erwähnt schreibst "Nur Hauptforderung 147€ plus 25 € Verzugskosten " bist Du mit an Sichergeit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem Schneider

Wie ist Dein score eigentlich ?
 
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