Gescheitert1524
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Hallo Forum,
3 Geschwister erbten letztes Jahr zu gleichen Teilen aus einer Erbengemeinschaft je eine 5-stellige Geldsumme .
Geschwister #1 bezog seinerzeit ALG II und muss nun erst mal von dem Geld oberhalb des Schonvermögens leben. Kinder hat dieses Geschwister nicht.
Geschwister #2 bezog seinerzeit schon Altersrente mit aufstockender Grundsicherung und muss nun ebenfalls erst einmal das Vermögen oberhalb des Schonvermögens aufbrauchen. Dieses Geschwister hat Kinder.
Geschwister #3 ist verheiratet, Vermögen / Einkommen unklar und auch Kinder.
Die Eltern der 3 Geschwister sind bereits verstorben.
1. Dürfte Geschwister #2 das Erbe von Geschwister #1 bei einem unerwarteten Todesfall ausschlagen, wenn dort noch Bargeld aus dem Erbe verfügbar wäre ? Wenn ja, wer käme dann für die Kosten der Wohnung und deren Räumung auf , wenn der Nachlass des verstorbenen Geschwisters diese Kosten nicht vollständig deckt.
2. Was wäre mit den anteiligen Bestattungskosten, wenn Geschwister #2 zum Todeszeitpunkt selbst noch in der Aufbrauchsphase des vorherigen Erbvermögens steckt , bis wieder ergänzende GruSi beantragt werden kann ? Tritt dann das Sozialamt für diesen Kostenanteil ein, oder muss Geschwister #2 dann vom vorhandenen Restvermögen eintreten und könnte entsprechend früher wieder GruSi beantragen ?
3. Wenn dieser Todesfall erst nach Aufbrauch des Erbvermögens eintreten würde ( Geschwister #2 also schon wieder aufstockende GruSi bezieht ) . Würde dann das Sozialamt für den Kostenanteil der Bestattungskosten bei Geschwister #2 einspringen ?
Es reicht, wenn Ihr diese Fragen nur aus Sicht von Geschwister #2 beantworten würdet. Geschwister #3 und Kinder, Enkel und Neffen seien für diese Fragestellung uninteressant.
Mit freundlichen Grüssen
Gescheitert1524
3 Geschwister erbten letztes Jahr zu gleichen Teilen aus einer Erbengemeinschaft je eine 5-stellige Geldsumme .
Geschwister #1 bezog seinerzeit ALG II und muss nun erst mal von dem Geld oberhalb des Schonvermögens leben. Kinder hat dieses Geschwister nicht.
Geschwister #2 bezog seinerzeit schon Altersrente mit aufstockender Grundsicherung und muss nun ebenfalls erst einmal das Vermögen oberhalb des Schonvermögens aufbrauchen. Dieses Geschwister hat Kinder.
Geschwister #3 ist verheiratet, Vermögen / Einkommen unklar und auch Kinder.
Die Eltern der 3 Geschwister sind bereits verstorben.
1. Dürfte Geschwister #2 das Erbe von Geschwister #1 bei einem unerwarteten Todesfall ausschlagen, wenn dort noch Bargeld aus dem Erbe verfügbar wäre ? Wenn ja, wer käme dann für die Kosten der Wohnung und deren Räumung auf , wenn der Nachlass des verstorbenen Geschwisters diese Kosten nicht vollständig deckt.
2. Was wäre mit den anteiligen Bestattungskosten, wenn Geschwister #2 zum Todeszeitpunkt selbst noch in der Aufbrauchsphase des vorherigen Erbvermögens steckt , bis wieder ergänzende GruSi beantragt werden kann ? Tritt dann das Sozialamt für diesen Kostenanteil ein, oder muss Geschwister #2 dann vom vorhandenen Restvermögen eintreten und könnte entsprechend früher wieder GruSi beantragen ?
3. Wenn dieser Todesfall erst nach Aufbrauch des Erbvermögens eintreten würde ( Geschwister #2 also schon wieder aufstockende GruSi bezieht ) . Würde dann das Sozialamt für den Kostenanteil der Bestattungskosten bei Geschwister #2 einspringen ?
Es reicht, wenn Ihr diese Fragen nur aus Sicht von Geschwister #2 beantworten würdet. Geschwister #3 und Kinder, Enkel und Neffen seien für diese Fragestellung uninteressant.
Mit freundlichen Grüssen
Gescheitert1524