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Elo-User*in
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage bzgl. Datenschutz, Angabe von erheblichen Tatsachen usw. Folgendes Problem:
Mein Freund hat bis vor kurzem ein Erwachsenenstudium (mit Ziel Abitur) absolviert, sich dann aber aus verschiedenen Gründen davon beurlauben lassen. Wir haben schon mehrfach gelesen, dass ein Anspruch auf ALG II besteht, solange kein Anspruch mehr auf Bafög besteht (was bei seiner Beurlaubung der Fall ist) und dass der Grund für die Beurlaubung hinsichtlich des Anspruches dabei völlig EGAL ist. (siehe z.B. hier: L 25 B 146/08 AS ER Ausbildung, Studium, Beurlaubung - Arbeitslosenhilfe Online e.V.)
Die ARGE stellt sich da aber natürlich doof und behauptet, es bestünde kein Anspruch. Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass er eine schriftliche Erklärung darüber, warum er sich vom Studium hat beurlauben lassen, vorlegen soll (ansonsten Sanktion wegen Mitwirkungspflicht usw., der typische Mist halt). Nun ist die Frage, wie wir vorgehen. Den Grund wollen wir natürlich nicht vorlegen, da sich die ARGE dann (ganz egal welcher Grund da eigentlich steht) darauf berufen wird, dass das kein berechtigter Grund für eine Beurlaubung ist und mein Freund das Studium wieder anfangen oder komplett abbrechen soll (wie uns schon mehrfach mündlich mitgeteilt wurde). Kann uns jemand helfen, was wir jetzt machen können/sollen, um diesen Grund nicht vorlegen zu müssen, aber gleichzeitig auch keine Sanktion zu kriegen? Können wir uns auf Datenschutz o.ä. berufen?
Grüße
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ich hab da mal eine Frage bzgl. Datenschutz, Angabe von erheblichen Tatsachen usw. Folgendes Problem:
Mein Freund hat bis vor kurzem ein Erwachsenenstudium (mit Ziel Abitur) absolviert, sich dann aber aus verschiedenen Gründen davon beurlauben lassen. Wir haben schon mehrfach gelesen, dass ein Anspruch auf ALG II besteht, solange kein Anspruch mehr auf Bafög besteht (was bei seiner Beurlaubung der Fall ist) und dass der Grund für die Beurlaubung hinsichtlich des Anspruches dabei völlig EGAL ist. (siehe z.B. hier: L 25 B 146/08 AS ER Ausbildung, Studium, Beurlaubung - Arbeitslosenhilfe Online e.V.)
Die ARGE stellt sich da aber natürlich doof und behauptet, es bestünde kein Anspruch. Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass er eine schriftliche Erklärung darüber, warum er sich vom Studium hat beurlauben lassen, vorlegen soll (ansonsten Sanktion wegen Mitwirkungspflicht usw., der typische Mist halt). Nun ist die Frage, wie wir vorgehen. Den Grund wollen wir natürlich nicht vorlegen, da sich die ARGE dann (ganz egal welcher Grund da eigentlich steht) darauf berufen wird, dass das kein berechtigter Grund für eine Beurlaubung ist und mein Freund das Studium wieder anfangen oder komplett abbrechen soll (wie uns schon mehrfach mündlich mitgeteilt wurde). Kann uns jemand helfen, was wir jetzt machen können/sollen, um diesen Grund nicht vorlegen zu müssen, aber gleichzeitig auch keine Sanktion zu kriegen? Können wir uns auf Datenschutz o.ä. berufen?
Grüße
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