Hafenkasper
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Hallo zusammen .
Im IGZ Tarif unter § 3.1.4 steht ja das bei Vollkontischicht das gleiche Arbeitszeit/Zuschlagsmodell grieft wie bei den Festangestellten des Entleihers. So weit klar aber ab welcher Uhrzeit sind diese zu zahlen ? Gilt die gleiche Regelung wie im Kundenbetrieb oder die Regelung des IGZ die besagt Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. ?
Ich nenne hier einfach mal ein Beispiel:
Kundenbetrieb : Nachtschichtzulage 15 % ab 21:30 Uhr bis 5:30 Uhr
Kundenbetrieb : Sonntagzulage 60% = Sonntags ab 04:00 Uhr bis Montag Morgen 04:00 Uhr
ZAF : Nachtschichtzulage 15% ab 23 Uhr bis 6:00 Uhr
ZAF : Sonntagszuschlag 60% ab 0:00 Uhr bis 0:00 Uhr
Bisher konnte ich noch keine brauchbaren Informationen dazu finden.
Eine weitere Frage die sich mir stellt wäre follgende:
Der Kundenbetrieb zahlt den Mitarbeitern eine Contischichtzulage in Höhe von 10 % auf das Monatliche Grundgehalt. Diese Zulage ist nicht zu verwechseln mit den Steuerfreien Zulagen für Nachtschicht , Sonn-und Feiertagszulagen. Fällt also diese Zulage ebenfalls unter die Regelung des § 3.1.4 IGZ ? Denn dort wird ja von Zuschlagsmodell gesprochen.
Vieleicht hat ja von euch jemand eine hilfreiche Information für mich.
Im IGZ Tarif unter § 3.1.4 steht ja das bei Vollkontischicht das gleiche Arbeitszeit/Zuschlagsmodell grieft wie bei den Festangestellten des Entleihers. So weit klar aber ab welcher Uhrzeit sind diese zu zahlen ? Gilt die gleiche Regelung wie im Kundenbetrieb oder die Regelung des IGZ die besagt Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. ?
Ich nenne hier einfach mal ein Beispiel:
Kundenbetrieb : Nachtschichtzulage 15 % ab 21:30 Uhr bis 5:30 Uhr
Kundenbetrieb : Sonntagzulage 60% = Sonntags ab 04:00 Uhr bis Montag Morgen 04:00 Uhr
ZAF : Nachtschichtzulage 15% ab 23 Uhr bis 6:00 Uhr
ZAF : Sonntagszuschlag 60% ab 0:00 Uhr bis 0:00 Uhr
Bisher konnte ich noch keine brauchbaren Informationen dazu finden.
Eine weitere Frage die sich mir stellt wäre follgende:
Der Kundenbetrieb zahlt den Mitarbeitern eine Contischichtzulage in Höhe von 10 % auf das Monatliche Grundgehalt. Diese Zulage ist nicht zu verwechseln mit den Steuerfreien Zulagen für Nachtschicht , Sonn-und Feiertagszulagen. Fällt also diese Zulage ebenfalls unter die Regelung des § 3.1.4 IGZ ? Denn dort wird ja von Zuschlagsmodell gesprochen.
Vieleicht hat ja von euch jemand eine hilfreiche Information für mich.