Hallo, ich grüße Euch/Sie!
Mein "ALG II -Amt" (Kommune) hatte mich und 2 weitere Leute im Dezember zu einem Gespräch in eine Firma geschickt, die uns eine Befragungs-Tätigkeit anbot (30 Std./Woche), zu einer Entlohnung, die NETTO genauso niedrig oder noch etwas geringer ausfiel wie das derzeitige ALG II . (ca. 660,00 Euro, inkl. Miete)
Es ging darum, in Unternehmen zu fahren und dort den Geschäftsführer (per Fragebogen) über die Arbeitskräftesituation (Arbeitskräftebedarf) in seinem Unternehmen auszufragen.
Da ich aufgrund der schon langen Arbeitslosigkeit psychisch sehr angeschlagen und teilweise auch depressiv bin und uns zu dem Vorgespräch auch genannt wurde, das diese Tätigkeit nicht jedermanns Sache ist, da man ständig gegen Ablehnung und Ausflüchte ankämpfen muss (kaum ein Unternehmer hat ein solches Ausfragen gern), habe ich anschließend telefonisch abgesagt.
Jetzt erhielt ich einen Brief vom Amt, wo mir Arbeitsverweigerung vorgeworfen wird und fordert dazu eine Stellungnahme. Ich werde die psychischen (also gesundheitlichen) Gründe angeben und hoffe, dass das akzeptiert wird.
Ich habe in allen meinen bisherigen Arbeitsstellen nie etwas abgelehnt und immer ordentliche Arbeit geleistet, was mir auch in den Zeugnissen bestätigt wurde.
Und jetzt kommt so etwas vom Amt…! Ich bin maßlos enttäuscht, dass solche Angebote mit sittenwidriger Entlohnung überhaupt zulässig sind und von staatlichen Ämtern kommen.
Meine Fragen:
(1) Wie soll ich mich verhalten, wenn demnächst wieder solche "Angebote" bei mir eintreffen? Ich werde dieses Jahr 57 Jahre alt!
(2) Gibt es irgendwo einen Gesetzestext aus letzter Zeit, wo klar und deutlich steht, was in punkto Zumutung und Entlohnung zulässig ist und was nicht?
(3) Wo könnte ich mich beschweren bzw. Informationen einholen (wenn mir deshalb das ALG II gekürzt oder ganz gestrichen wird), ohne dass mir dafür Kosten berechnet werden oder ich noch mehr Ärger bekomme?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten von Personen, die sich wirklich damit auskennen!
Viele Grüße von Herold19
Anmerkungen:
(1) Bitte nicht auf die Mindestlöhne für einige Branchen verweisen!
Ich suche im Büro- bzw. kaufmännischen Bereich und da gibt es (außer im Öffentlichen Dienst und in einigen Großbetrieben) keine festgeschriebenen Regelungen, die mir bekannt sind.
(2) Bitte nur auf derzeitig gültige gesetzliche Grundlagen verweisen!
Forderungen oder Wunschvorstellungen von Politikern oder Organisationen aller Art ("Wir wollen..., wir fordern…") nützen mir nichts. Damit ist das Internet schon überfüllt!
Alle Ämter berufen sich immer nur auf Gesetze, nicht auf Forderungen oder Wunschvorstellungen.
Mein "ALG II -Amt" (Kommune) hatte mich und 2 weitere Leute im Dezember zu einem Gespräch in eine Firma geschickt, die uns eine Befragungs-Tätigkeit anbot (30 Std./Woche), zu einer Entlohnung, die NETTO genauso niedrig oder noch etwas geringer ausfiel wie das derzeitige ALG II . (ca. 660,00 Euro, inkl. Miete)
Es ging darum, in Unternehmen zu fahren und dort den Geschäftsführer (per Fragebogen) über die Arbeitskräftesituation (Arbeitskräftebedarf) in seinem Unternehmen auszufragen.
Da ich aufgrund der schon langen Arbeitslosigkeit psychisch sehr angeschlagen und teilweise auch depressiv bin und uns zu dem Vorgespräch auch genannt wurde, das diese Tätigkeit nicht jedermanns Sache ist, da man ständig gegen Ablehnung und Ausflüchte ankämpfen muss (kaum ein Unternehmer hat ein solches Ausfragen gern), habe ich anschließend telefonisch abgesagt.
Jetzt erhielt ich einen Brief vom Amt, wo mir Arbeitsverweigerung vorgeworfen wird und fordert dazu eine Stellungnahme. Ich werde die psychischen (also gesundheitlichen) Gründe angeben und hoffe, dass das akzeptiert wird.
Ich habe in allen meinen bisherigen Arbeitsstellen nie etwas abgelehnt und immer ordentliche Arbeit geleistet, was mir auch in den Zeugnissen bestätigt wurde.
Und jetzt kommt so etwas vom Amt…! Ich bin maßlos enttäuscht, dass solche Angebote mit sittenwidriger Entlohnung überhaupt zulässig sind und von staatlichen Ämtern kommen.
Meine Fragen:
(1) Wie soll ich mich verhalten, wenn demnächst wieder solche "Angebote" bei mir eintreffen? Ich werde dieses Jahr 57 Jahre alt!
(2) Gibt es irgendwo einen Gesetzestext aus letzter Zeit, wo klar und deutlich steht, was in punkto Zumutung und Entlohnung zulässig ist und was nicht?
(3) Wo könnte ich mich beschweren bzw. Informationen einholen (wenn mir deshalb das ALG II gekürzt oder ganz gestrichen wird), ohne dass mir dafür Kosten berechnet werden oder ich noch mehr Ärger bekomme?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten von Personen, die sich wirklich damit auskennen!
Viele Grüße von Herold19
Anmerkungen:
(1) Bitte nicht auf die Mindestlöhne für einige Branchen verweisen!
Ich suche im Büro- bzw. kaufmännischen Bereich und da gibt es (außer im Öffentlichen Dienst und in einigen Großbetrieben) keine festgeschriebenen Regelungen, die mir bekannt sind.
(2) Bitte nur auf derzeitig gültige gesetzliche Grundlagen verweisen!
Forderungen oder Wunschvorstellungen von Politikern oder Organisationen aller Art ("Wir wollen..., wir fordern…") nützen mir nichts. Damit ist das Internet schon überfüllt!
Alle Ämter berufen sich immer nur auf Gesetze, nicht auf Forderungen oder Wunschvorstellungen.