Guten Morgen,
Nach Trennung und gemeinsamen Auszug mit meiner Ex-Partnerin, bin ich aus meiner alten Stadt vorerst zu meiner Mutter gezogen. Der Grund lag einfach dadrin das ich bald noch eine anstehende Therapie angehe und eine Wohnung zu nehmen für mich momentan keinen Sinn ergibt, zumindest vorerst bis ich Gesundheitlich wieder fit bin.
Bei meiner Mutter wohne ich Ü25, neben ihr noch mit meinen Bruder zusammen. Weder er noch meine Mutter beziehen Leistungen.
Ich kann hier soweit Mietfrei wohnen bis auf einen Anteil von 1/3 der Nebenkosten an denen ich mich beteiligen soll.
Meine nötigsten Möbel und Elektrogeräte habe ich eingelagert, um diese nicht neu kaufen zu müssen wofür auch kein Geld da wäre. Eine Frage dazu weiter unten..
Nun habe ich in der Leistungsabteilung auch soweit alle Notwendigen Unterlagen eingereicht.
Bis auf Anlage HG. Hier habe ich gelesen das man aufpassen sollte.
Nach Sichtung aller Unterlagen, sagte man mir dann aber das HG abzugeben sei.
Ich erwähnte bereits dort das wir nicht gemeinsam wirtschaften. Alles läuft getrennt. Vom Girokonto bis zum Einkauf.
Dies würde von beiden Parteien auch gerne schriftlich dargestellt werden.
Darauf kam die Antwort, das eine Prüfung der Einkommen durchaus möglich wäre, mit einem aufgesetzten Schreiben wie ich es beschrieb wäre die Sache aber hinfällig. Leider glaube ich dem ganzen nicht so ganz..
Nun ist die Frage für mich wie reagiere ich auf die Aufforderung die Anlage HG auszufüllen?
Ausfüllen ja oder nein?
Ja: Wie genau? Nein: Wie begründe ich die Verweigerung zur Abgabe am besten?
Im Hauptantrag füllte ich die Zeile für die Anzahl der Personen die zu meiner BG gehören mit " 0 " aus.
In der Zeile für Personen die nicht zur BG aber zur HG gehören setzte ich ebenfalls eine " 0 " ein.
In der Anlage " KDU " Punkt 4. habe ich als Anzahl " 2 " Personen angeben, die hier neben mir noch wohnhaft sind.
Ein andere Frage ist die Sache mit der Einlagerung..die Dame wusste selbst nicht ob und inwieweit sowas übernommen wird..ich habe einfach die Kosten der Einlagerung, in Anlage KDU Punkt 2.2 unter sonstige Wohnkosten eingetragen. Zudem den Mietvertrag der Einlagerung eingereicht.
Inwieweit übernimmt das Amt dies? Und inwieweit habe ich die Übernahme richtig beantragt? Falls vollkommen falsch bin ich dankbar für Hilfe zur richtigen Beantragung.
Ich danke vorab für jede Antwort.
Nach Trennung und gemeinsamen Auszug mit meiner Ex-Partnerin, bin ich aus meiner alten Stadt vorerst zu meiner Mutter gezogen. Der Grund lag einfach dadrin das ich bald noch eine anstehende Therapie angehe und eine Wohnung zu nehmen für mich momentan keinen Sinn ergibt, zumindest vorerst bis ich Gesundheitlich wieder fit bin.
Bei meiner Mutter wohne ich Ü25, neben ihr noch mit meinen Bruder zusammen. Weder er noch meine Mutter beziehen Leistungen.
Ich kann hier soweit Mietfrei wohnen bis auf einen Anteil von 1/3 der Nebenkosten an denen ich mich beteiligen soll.
Meine nötigsten Möbel und Elektrogeräte habe ich eingelagert, um diese nicht neu kaufen zu müssen wofür auch kein Geld da wäre. Eine Frage dazu weiter unten..
Nun habe ich in der Leistungsabteilung auch soweit alle Notwendigen Unterlagen eingereicht.
Bis auf Anlage HG. Hier habe ich gelesen das man aufpassen sollte.
Nach Sichtung aller Unterlagen, sagte man mir dann aber das HG abzugeben sei.
Ich erwähnte bereits dort das wir nicht gemeinsam wirtschaften. Alles läuft getrennt. Vom Girokonto bis zum Einkauf.
Dies würde von beiden Parteien auch gerne schriftlich dargestellt werden.
Darauf kam die Antwort, das eine Prüfung der Einkommen durchaus möglich wäre, mit einem aufgesetzten Schreiben wie ich es beschrieb wäre die Sache aber hinfällig. Leider glaube ich dem ganzen nicht so ganz..
Nun ist die Frage für mich wie reagiere ich auf die Aufforderung die Anlage HG auszufüllen?
Ausfüllen ja oder nein?
Ja: Wie genau? Nein: Wie begründe ich die Verweigerung zur Abgabe am besten?
Im Hauptantrag füllte ich die Zeile für die Anzahl der Personen die zu meiner BG gehören mit " 0 " aus.
In der Zeile für Personen die nicht zur BG aber zur HG gehören setzte ich ebenfalls eine " 0 " ein.
In der Anlage " KDU " Punkt 4. habe ich als Anzahl " 2 " Personen angeben, die hier neben mir noch wohnhaft sind.
Ein andere Frage ist die Sache mit der Einlagerung..die Dame wusste selbst nicht ob und inwieweit sowas übernommen wird..ich habe einfach die Kosten der Einlagerung, in Anlage KDU Punkt 2.2 unter sonstige Wohnkosten eingetragen. Zudem den Mietvertrag der Einlagerung eingereicht.
Inwieweit übernimmt das Amt dies? Und inwieweit habe ich die Übernahme richtig beantragt? Falls vollkommen falsch bin ich dankbar für Hilfe zur richtigen Beantragung.
Ich danke vorab für jede Antwort.