Hallo @all,
Bei GdB 30 und 40 gibts an der Steuer einen höheren Freibetrag.
NAJA, davon hat man aber nicht viel, wenn man ohne Job und/oder im jahrelangen ALGII-Bezug keine Steuern zahlt, ODER ???
Hatte auch schon (weiter oben) darauf hingewiesen, dass man davon bei geringer (Dauer)-Rente (ohne sonstiges Einkommen) auch nichts mehr hat...
Mit GdB 30 und 40 kann man Schwerbehinderten dann gleichgestellt werden, wenn man dadurch einen Arbeitsplatz bekommen oder behalten könnte.
Gleichgestellt bin ich schon seit Jahren (habe immer noch einen Job, den ich aber gesundheitlich nicht mehr machen kann), damit kann man aber leider nicht in die Rente für Schwerbehinderte gehen...
Hallo @sober
Was verstehst du unter "leichter" psychischer Störung?
Ich bin aufgrund einer psychischen Krankheit verrentet, aber ich weiß nicht, inwieweit du leicht und schwer definierst.
das ist nicht meine Definition sondern die vom Versorgungsamt, in den "Anhaltspunkten" die für den GdB verwendet werden, gibt es verschiedene Abstufungen und daraus ergibt sich, ob die was als "leichte , mittlere, schwere oder sehr schwere Gesundheitsstörung" bewerten, in jeder Stufe ist ein entsprechender "Mindest"-GdB vorgegeben.
Wenn ich mir diese Anhaltspunkte so anschaue und mit meinen konkreten Problemen vergleiche (die auch durch entsprechende Befunde belegt sind), dann finde ich mich eher im Bereich der "mittelschweren" psychischen Beinträchtigungen wieder und NICHT bei den "leichten" die einen GdB von 20 erfordern.
Ich bin also durchaus "bescheiden" und glaube NICHT, dass ich die höchste GdB-Stufe bekommen müßte, aber die Zutreffende 2. Bewertungsstufe liegt zwischen GdB 30 - GdB 40, was eine Erhöhung des Gesamt-GdB auf mindestens 50 erforden würde.
Den GdB von 40 habe ich bereits auf Grund anderer Einschränkungen, die mit psychischen Problemen NICHTS zu tun haben (Herz /Tinnitus), die sich aber auch weiterhin nicht (mehr) bessern werden.
PS. Bei der Gewährung von Em-Rente ist der GdB unerheblich. Man wird auch ohne GdB verrentet, wenn die Leistungsfähigkeit zu stark vermindert ist.
Das ist mir durchaus bekannt, ich wurde aber auf Grund der ausgeprägten psychischen Leistungseinschränkungen (die sich AUCH schwer auf das Berufsleben auswirken) verrentet und NICHT vorrangig wegen Herz und/oder Tinnitus ...

Da ist es schon etwas merkwürdig, wenn man beim Versorgungsamt die gleichen psychischen Störungen, die sich ja im gesamten Leben (und nicht nur beruflich) auswirken, als eher leichter Natur und für den Gesamt-GdB unerheblich abtun will.
Hallo @Holger01
Vorteile des Gdb ab 50?
Für mich eindeutig ja.
Am wichtigsten und am schönsten ist die Möglichkeit, 3 Jahre früher in Rente zu gehen, da einfach etwas weniger Druck zu haben.
genau das meine ich ja auch, wenn man diese Möglichkeit hat (müssen ja noch zusätzliche Bedingungen erfüllt sein!), dann lohnt es sich auch darum zu kämpfen...
Auch ich bin solange in Verschlechterungsanträge und Widersprüche gegangen, bis ich GdB 50 hatte.
Darum werde ich das (trotz aktuell bewilligter EM-Rente auf Zeit) auch weiterhin versuchen noch den Schwerbehinderten-Ausweis zu bekommen, damit kann ich nämlich AB nächsten Sommer in die Rente für Schwerbehinderte wechseln und dann hätte ich wirklich endgültig meine RUHE...
Denn auch die weiter notwendigen "Verlängerungs-Anträge" bei einer Zeitrente sind unnötiger Stress, den ich mir dadurch ersparen könnte...es bleibt ja doch immer die unsichere Frage, ob die nun bei der DRV (die Voll-Rente wegen Arbeitsmarkt) verlängern werden oder nicht...
MfG Doppeloma