algfranz
Elo-User*in
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Welche Auswirkungen hat es, wenn innert der zwei Jahre in § 150 (3) Bemessungszeitraum die 150 Tage wie folgt erreicht werden:
- 150 Tage unwiderrufliche bezahlte Freistellung.
- 120 Tage unwiderrufliche bezahlte Freistellung + 30 Tage KrG
d.h. wann kommt es zu einer fiktiven Bemessung bzw. wie wirkt sich KrG auf die Höhe des ALG1 aus ?
- 150 Tage unwiderrufliche bezahlte Freistellung.
- 120 Tage unwiderrufliche bezahlte Freistellung + 30 Tage KrG
d.h. wann kommt es zu einer fiktiven Bemessung bzw. wie wirkt sich KrG auf die Höhe des ALG1 aus ?