Hallo
Schreibe hier für eine Bekannte.
Sie Bezieht am 01.04.2013 eine Größere Wohnung.
Sie hatte bis jetzt mit Kind 1J. ein Möbiliertes Zimmer mit Kochnische.
Als sie im Dezember eine Antrag auf Umzug stellte wurde dieser Abgelehnt, nun hat sie eine neue Wohnung und möchte wieder einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen, was muss sie im Antrag beachten, damit er nicht wiederum Abgelehnt wird.
Sie ist im Besitz eines Führerscheins, hat aber niemand der auf ihr Kind auf passt.
Es sind ja Kleidungsstücke sowie diverse klein Sachen zu Transportieren.
Und wie stellt sie einen Erstantrag für Möbel und Hausrat.
Die neue Wohnung sind 2 ZI. Kü. D. Bad 63 qm groß und vom JC auch schon Genehmigt, Mietvertrag ist auch schon Unterschrieben.
mfg Mennix
Schreibe hier für eine Bekannte.
Sie Bezieht am 01.04.2013 eine Größere Wohnung.
Sie hatte bis jetzt mit Kind 1J. ein Möbiliertes Zimmer mit Kochnische.
Als sie im Dezember eine Antrag auf Umzug stellte wurde dieser Abgelehnt, nun hat sie eine neue Wohnung und möchte wieder einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen, was muss sie im Antrag beachten, damit er nicht wiederum Abgelehnt wird.
Sie ist im Besitz eines Führerscheins, hat aber niemand der auf ihr Kind auf passt.
Es sind ja Kleidungsstücke sowie diverse klein Sachen zu Transportieren.
Und wie stellt sie einen Erstantrag für Möbel und Hausrat.
Die neue Wohnung sind 2 ZI. Kü. D. Bad 63 qm groß und vom JC auch schon Genehmigt, Mietvertrag ist auch schon Unterschrieben.
mfg Mennix