Eine Person die ich kenne, hat eine Aufforderung zur Veringerung der Wohn- und Nebenkosten erhalten. Man beabsichtigt ab dem xx.xx.xxxx nur noch xxx,xx zu zahlen. In der Begründung stand noch nicht das Wort "Widerspruch" drinne. Im neuen Berechnungsbogen steht schon die neue gezahlte Miete drinne. Aber es kam noch keine Aufforderung zum Umzug. Funktioniert das einfach so?