Klar kannst du auch in Elternzeit gehen. Aber das Elterngeld wird dir angerechnet. D. h. da du vor der Elternzeit nicht gearbeitet hast, werden die 300,00 Euro Elterngeld bei
Hartz IV angerechnet. Im Übrigen seid ihr durch das gemeinsame Kind eine
BG und das Einkommen deiner Freundin wird auf das
Hartz IV angerechnet.