Guten Tag,
habe einige Fragen, die mir hoffentlich beantwortet werden können.
Folgendes: Hatte bis vor kurzem einen befristeten Arbeitsvertrag, der jetzt nach 6 Monaten leider ausgelaufen ist. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, das ich im nächsten Jahr wieder kommen darf und dann auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme. Davor war ich ca. 3 Jahre arbeitslos gemeldet (Schwer vermittelbar) und bezog ALG2. 3 Monate vor Ablauf meines Arbeitsvertrages, meldete ich mich bei der ARGE wieder arbeitslos, woraufhin ich eine EGV zugesandt bekam. Vor ca. 4 Wochen gab ich diese auch unterschrieben zurück. In der EGV steht z.B. drin: Ziele: Verringerung der Hilfebedürftigkeit. Und das ich u.a. eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit Beschäftigungszuschuss geförderte Arbeit, ein zumutbares Sofortangebot oder eine in der EGV festgelegte Maßnahme aufzunehmen habe. Hatte letztens ein Gespräch mit meiner SB und die meinte, das es die Möglichkeit geben würde, das ich für 6 Monate ein Praktikum bei mein letzten Arbeitgeber machen könnte und dafür dann halt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 1 Euro bekommen würde und das man diese Maßnahme auch um weitere 6 Monate verlängern könnte, als Überbrückung bis zu meinem neuen Arbeitsvertrag. Das wäre ja dann ein 1-Euro-Job, oder? Ich meinte dann, das ich mich lieber erstmal um ein neuen Job bemühen würde, weil ich ungerne gleich ein 1-Euro-Job annehmen möchte. Meine SB meinte dann, das Arbeitsaufnahme immer vor geht. Sie bemerkte dann plötzlich, das ich ALG2 erstmal komplett neu beantragen müsste, weil ich gar nicht mehr im PC geführt bin. Sobald mein Neuantrag durch ist und bewilligt wurde, soll die Maßnahme los gehen. Nun Frage ich mich, was das ganze mit dem Ziel, das in der EGV drin steht, zu tun haben soll. Was hat das mit der Verrinergung der Hilfebedürftigkeit zu tun, wenn ich 6-12 Monate für 1 Euro die Stunde arbeiten gehen soll? Die ARGE zahlt ja durch diese Maßnahme nicht weniger an mich, oder? Meine SB meinte ja selber, das die ARGE die Mehraufwandsentschädigung nicht bezahlt und das ich ganz normal mein ALG2 von der ARGE weiter bekomme. Kann ich jetzt gegen diese Aufforderung vorgehen? Möchte möglichst vermeiden, das mir Geld gekürzt wird. Was kann ich tun? Hat das alles so seine Richtigkeit? Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Gruß
Django
habe einige Fragen, die mir hoffentlich beantwortet werden können.
Folgendes: Hatte bis vor kurzem einen befristeten Arbeitsvertrag, der jetzt nach 6 Monaten leider ausgelaufen ist. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, das ich im nächsten Jahr wieder kommen darf und dann auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme. Davor war ich ca. 3 Jahre arbeitslos gemeldet (Schwer vermittelbar) und bezog ALG2. 3 Monate vor Ablauf meines Arbeitsvertrages, meldete ich mich bei der ARGE wieder arbeitslos, woraufhin ich eine EGV zugesandt bekam. Vor ca. 4 Wochen gab ich diese auch unterschrieben zurück. In der EGV steht z.B. drin: Ziele: Verringerung der Hilfebedürftigkeit. Und das ich u.a. eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit Beschäftigungszuschuss geförderte Arbeit, ein zumutbares Sofortangebot oder eine in der EGV festgelegte Maßnahme aufzunehmen habe. Hatte letztens ein Gespräch mit meiner SB und die meinte, das es die Möglichkeit geben würde, das ich für 6 Monate ein Praktikum bei mein letzten Arbeitgeber machen könnte und dafür dann halt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 1 Euro bekommen würde und das man diese Maßnahme auch um weitere 6 Monate verlängern könnte, als Überbrückung bis zu meinem neuen Arbeitsvertrag. Das wäre ja dann ein 1-Euro-Job, oder? Ich meinte dann, das ich mich lieber erstmal um ein neuen Job bemühen würde, weil ich ungerne gleich ein 1-Euro-Job annehmen möchte. Meine SB meinte dann, das Arbeitsaufnahme immer vor geht. Sie bemerkte dann plötzlich, das ich ALG2 erstmal komplett neu beantragen müsste, weil ich gar nicht mehr im PC geführt bin. Sobald mein Neuantrag durch ist und bewilligt wurde, soll die Maßnahme los gehen. Nun Frage ich mich, was das ganze mit dem Ziel, das in der EGV drin steht, zu tun haben soll. Was hat das mit der Verrinergung der Hilfebedürftigkeit zu tun, wenn ich 6-12 Monate für 1 Euro die Stunde arbeiten gehen soll? Die ARGE zahlt ja durch diese Maßnahme nicht weniger an mich, oder? Meine SB meinte ja selber, das die ARGE die Mehraufwandsentschädigung nicht bezahlt und das ich ganz normal mein ALG2 von der ARGE weiter bekomme. Kann ich jetzt gegen diese Aufforderung vorgehen? Möchte möglichst vermeiden, das mir Geld gekürzt wird. Was kann ich tun? Hat das alles so seine Richtigkeit? Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Gruß
Django