Wie ich erfahren habe ist mittlerweile eine AU ausreichend um nicht bei einem Termin beim Jobcenter wahrzunehmen,
und jetzt mal ne ganz schlaue frage(sorry schonmal das ich frage aber es ist wichtig und dises situatiion ist bei mir nun zum erstenmal)
Wenn ich zum arzt gehe und mich AU schreiben lassen z.b. vom 1.1. bis zum 10.1. und es dann auch sofort einreichen lasse beim Jobcenter am 1.1. gegen empfangsbestätigung natürlich.
Und dann kommt plötzlich ein schreiben vom JC datiert vom 30.12 bzw.des vorherigen Monats für einen Termin am 4.1. z.b. !
Muss ich dann etwa sofort wieder darauf antworten bzw. es denen nochmal klar machen auf deren wisch das ich AU bin?
bzw. nen antwortschein ausfüllen und nochmal eine Kopie der AU vorlegen?
Eigentlich ist ja soweit alles geklärt, wenn man es zum erstenmal eingereicht hatte oder etwa nicht ?
Bitte schnellstmöglich um eine erfahrende und passende antwort, und danke schonmals
und jetzt mal ne ganz schlaue frage(sorry schonmal das ich frage aber es ist wichtig und dises situatiion ist bei mir nun zum erstenmal)
Wenn ich zum arzt gehe und mich AU schreiben lassen z.b. vom 1.1. bis zum 10.1. und es dann auch sofort einreichen lasse beim Jobcenter am 1.1. gegen empfangsbestätigung natürlich.
Und dann kommt plötzlich ein schreiben vom JC datiert vom 30.12 bzw.des vorherigen Monats für einen Termin am 4.1. z.b. !
Muss ich dann etwa sofort wieder darauf antworten bzw. es denen nochmal klar machen auf deren wisch das ich AU bin?
bzw. nen antwortschein ausfüllen und nochmal eine Kopie der AU vorlegen?
Eigentlich ist ja soweit alles geklärt, wenn man es zum erstenmal eingereicht hatte oder etwa nicht ?
Bitte schnellstmöglich um eine erfahrende und passende antwort, und danke schonmals