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Hallo,
hoffe die Überschrift ist ok?
Also .. die Frage ist ... wenn ich eine neue Stelle habe .. zum 01.06. die Lohnabrechnung kommt am ende des Monats (Juni) ... wenn der Lohn aber erst im Folgemonat (Juli) überwiesen wird ... dann würde ja das Zuflussprinzip gelten und ich für Juni das ALG II behalten können. Den Kontoauszug für Juni muss ich einreichen ... sehe ich ein. Da ist aber kein Lohnzufluss. Kann das Jobcenter den Kontoauszug für Juli dann noch verlangen ??? Wie kann ich argumentieren wenn er verlangt wird ? Habe dazu nichts im Forum gefunden. Der Arbeitsvertrag ist vertraulich .. der wird nicht eingereicht. (gibt es hierfür eine Formulierung???)
Danke schonmal !!!
LG
hoffe die Überschrift ist ok?
Also .. die Frage ist ... wenn ich eine neue Stelle habe .. zum 01.06. die Lohnabrechnung kommt am ende des Monats (Juni) ... wenn der Lohn aber erst im Folgemonat (Juli) überwiesen wird ... dann würde ja das Zuflussprinzip gelten und ich für Juni das ALG II behalten können. Den Kontoauszug für Juni muss ich einreichen ... sehe ich ein. Da ist aber kein Lohnzufluss. Kann das Jobcenter den Kontoauszug für Juli dann noch verlangen ??? Wie kann ich argumentieren wenn er verlangt wird ? Habe dazu nichts im Forum gefunden. Der Arbeitsvertrag ist vertraulich .. der wird nicht eingereicht. (gibt es hierfür eine Formulierung???)
Danke schonmal !!!
LG