Frage: neuer Job, wie vorgehen wenn Lohn erst im Folgemonat ...welche Unterlagen dann noch abzugeben ?

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Badener

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Hallo,
hoffe die Überschrift ist ok?
Also .. die Frage ist ... wenn ich eine neue Stelle habe .. zum 01.06. die Lohnabrechnung kommt am ende des Monats (Juni) ... wenn der Lohn aber erst im Folgemonat (Juli) überwiesen wird ... dann würde ja das Zuflussprinzip gelten und ich für Juni das ALG II behalten können. Den Kontoauszug für Juni muss ich einreichen ... sehe ich ein. Da ist aber kein Lohnzufluss. Kann das Jobcenter den Kontoauszug für Juli dann noch verlangen ??? Wie kann ich argumentieren wenn er verlangt wird ? Habe dazu nichts im Forum gefunden. Der Arbeitsvertrag ist vertraulich .. der wird nicht eingereicht. (gibt es hierfür eine Formulierung???)
Danke schonmal !!!
LG
 

Badener

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Hi,
sorry wenn ich jetzt nochmal nachhake ...
Wenn doch im Juni kein Geldeingang vorhanden ist ... ist das doch eigentlich klar... die Frage ist MUSS ich den Juli Auszug vorlegen ??? Weil wenn ich ... z.B. ins Ausland gehen würde ...oder Heiraten ... o.ä. muss man ja auch nix vorlegen ...
Danke schon mal ....
LG
 
E

ExUser 2606

Gast
Naja, zumindest koennte dann keiner behaupten, du hattest im Juni vielleicht eine Barauszahlung erhalten.

Ich würde aus Juli auch keinen ganzen Auszug vorlegen, sondern nur diese eine Buchung.
 
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