Die Gründe für Obdachlosigkeit sind 2:
1. Ich hatte die Mieten nicht an den Vermieter weitergeleitet und einbehalten und wollte damit eine neue Wohnung mieten
Hoffentlich ist das wirklich mit dem Jobcenter geklärt worden, denn sonst könnten sie dir auch noch unterstellen du hast durch dieses Verhalten deine Situation selbst herbeigeführt. Das wäre eine gefährliche Angelegenheit und gehört eigentlich dann umgehend in Hände von einem Anwalt
2. Das Jobcenter hat die Nebenkostenabrechnung für 2016 und 2017 nicht übernommen und auch nicht die Erhöhung der Miete deswegen wurde nicht übernommen. Diese Schulden sind offen, immer noch.
Auch das gehört unbedingt in die Hände von einem Anwalt, selbst wenn da Widerspruchsfristen und so weiter versäumt worden könnte dieser einen Überprüfungsantrag stellen und das klären lassen
Lass Dir den von der Vermieterin ausgefüllten Mietvertrag mitgeben und lege ihn dem JC vor (ggf. mit der Kündigung der alten Wohnung, wenn noch nicht passiert). Das JC muss das sofort bearbeiten. Ist die Wohnung angemessen?
Ein wichtiger Punkt ist es, die neue Wohnung im Rahmen der Angemessenheit vom Jobcenter genehmigen zu lassen, damit dir auch weitere Kosten zu stehen wie Umzugskosten, Helfer, Transporte, Mietkaution, eventuelle Veränderungen in den Möbeln oder Erstausstattung was da gerade so noch nötig wäre. Hierzu bräuchtest du die Umzugsgenehmigung vom Jobcenter
Es ist eine Räumungsklage da und eine 1. Räumungsfrist ist abgelaufenen. Die Räumung droht.
Da bleibt zu hoffen, dass die neue Wohnung in trockenen Tüchern ist, so wie eben auch die vorherige Genehmigung zum Umzug durch das Jobcenter! Ansonsten müsstest du dich bei drohender Räumung vielleicht auch mal an die Caritas oder eine sonstige Organisation in dieser Art wenden.
Auch müsstest du ja Hilfe organisieren denn du kannst da mit deinem Kleiderschrank unterm Arm nicht selbst umziehen.
Ein Anwalt kostet dich nichts, du müsstest zum
Amtsgericht gehen und einen
Beratungshilfeschein beantragen, Kontoauszüge vorlegen Situation schildern, alle möglichen Beweise und Bescheide Mitnehmen vom Jobcenter wie du in diese Situation gelangt bist.
Mit diesem Beratungshilfeschein kannst du dir einen Anwalt für
Sozialrecht aussuchen und ihm die ganze Sache einfach mal erst vorlegen. Nach einer Erstberatung wird er dir dann sagen was nach seiner Meinung zu tun ist. Sollte es zu weiteren Verfahren kommen bekommst du auch
Prozesskostenhilfe, das heißt ein Verfahren vor dem Sozialgericht ist für dich dann auch weiterhin kostenlos.
Ich würde das jetzt unbedingt einfach mal parallel angehen, damit du nicht vor lauter Baustellen stehst und Fristen versäumt sind und man vielleicht doch noch etwas für die vergangenen Schulden tun kann.
Es ist ja nicht immer unbedingt auch richtig, wenn das Jobcenter eine Zahlung von Nebenkosten ablehnt.
Im übrigen gebe es selbst für solch eine Situation unter Umständen auch die Möglichkeit eines Darlehens.