Sirina1
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Hallo Guten Abend:
Ich habe ein Problem.
Ich habe eine erneute 4. Einladung bekommen, habe die AU noch nicht eingereicht und hatte die Sachbearbeiterin um einige Zeit gebeten.
Sie schreibt mir, dass sie mir die Zeit gewährt, bis 01.08.2019 müssen die Unterlagen bei ihr sein, sonst „erfolgt die Sanktionsprüfung nach Aktenlage“
Wie ist das mit „Sanktionsprüfung nach Aktenlage“ gemeint? Meint sie damit die normale Sanktion mit 10 Prozent Kürzung oder etwas viele Schlimmeres?
Wäre das eine vollständige 100 Prozent Einstellung der Leistung, dann müsste das auch in ihrem Brief so stehen, dass die komplette Einstellung der Leistung geprüft wird? Richtig?
Jetzt ist das eine Prüfung einer normalen Sanktion, habe ich das richtig verstanden?
Achso, bevor ich vergesse, Unterlagen kommen, alle, die nötig sind (AU+WUB).
Danke.
Ich habe ein Problem.
Ich habe eine erneute 4. Einladung bekommen, habe die AU noch nicht eingereicht und hatte die Sachbearbeiterin um einige Zeit gebeten.
Sie schreibt mir, dass sie mir die Zeit gewährt, bis 01.08.2019 müssen die Unterlagen bei ihr sein, sonst „erfolgt die Sanktionsprüfung nach Aktenlage“
Wie ist das mit „Sanktionsprüfung nach Aktenlage“ gemeint? Meint sie damit die normale Sanktion mit 10 Prozent Kürzung oder etwas viele Schlimmeres?
Wäre das eine vollständige 100 Prozent Einstellung der Leistung, dann müsste das auch in ihrem Brief so stehen, dass die komplette Einstellung der Leistung geprüft wird? Richtig?
Jetzt ist das eine Prüfung einer normalen Sanktion, habe ich das richtig verstanden?
Achso, bevor ich vergesse, Unterlagen kommen, alle, die nötig sind (AU+WUB).
Danke.