1) Was geht Sie das an, schon mal etwas von Datenschutz gehört?
2) Als Vermittlungsfachkraft (medizinischer Laie) sind Sie fachlich nicht dazu ausgebildet, über die medizinische Erheblichkeit bestimmter Unterlagen entscheiden zu können bez. ist dieses durch den Sozialdatenschutz gedeckt und hat Sie nicht zu tangieren.
Dem
SB hat nur zu interessieren, wie lange man
AU ist, was man aber genau hat, nicht. Wenn
SB meint, er "müsse" ja wissen was der gemeine Elo hat, dann
forderst du die Rechtmäßigkeit der Aussage durch die Beratungs- und Auskunfts
pflicht die man dir gegenüber hat, ein.
Frag doch mal was der
SB so für Wehwehchen hat, daß würde sich dieser energisch verbitten und das sollte der Elo gleichtun.