Frage nach Erkrankung, wie wehrt man sich?

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Gelöschtes Mitglied 54224

Gast
So weit ich weiß darf eine Mitarbeiterin garnicht danach fragen, dies tat die Mitarbeiterin bei Nachfrage wegen eines Termines dennoch.

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Wie reagiert man darauf?

1) Was geht Sie das an, schon mal etwas von Datenschutz gehört?

2) Als Vermittlungsfachkraft (medizinischer Laie) sind Sie fachlich nicht dazu ausgebildet, über die medizinische Erheblichkeit bestimmter Unterlagen entscheiden zu können bez. ist dieses durch den Sozialdatenschutz gedeckt und hat Sie nicht zu tangieren.

Dem SB hat nur zu interessieren, wie lange man AU ist, was man aber genau hat, nicht. Wenn SB meint, er "müsse" ja wissen was der gemeine Elo hat, dann forderst du die Rechtmäßigkeit der Aussage durch die Beratungs- und Auskunftspflicht die man dir gegenüber hat, ein.

Frag doch mal was der SB so für Wehwehchen hat, daß würde sich dieser energisch verbitten und das sollte der Elo gleichtun.
 
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