Hallo:
Ich habe eine Vorladung (Einladung) bekommen.
Ich schreibe aus der Vorladung ab (Kein Scanner)
Also:
Zitat: „Ich möchte mit Ihnen ihre aktuelle berufliche Situation besprechen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
ausgedruckten Lebenslauf „
Vielleicht ist das bisher normal, wie bei allen Leuten. Obwohl das mit dem Lebenslauf, ich weiß nicht...
Was mir komisch vorkommt, ist das hier:
Zitat:
„sollten Sie am Tag des Termins arbeitsunfähig sein, informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin/Ansprechpartner über Arbeitsunfähigkeit und erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitfähig sind, ob oben genannten Büro des Jobcenters. Ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht dienstbereit ist (z.B. Samstag, Sonntag, Feiertag), sprechen Sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei dem o.g. Ansprechpartner / o.g. Ansprechpartnerin des Jobcenters vor.“
Zitat Ende.
Das kommt mir spanisch vor.
Entweder haben sie jetzt neue Vorladungen formuliert und das ist normal oder es ist doch nicht normal.
Weiter mit dem Schreiben:
Zitat:
Dies ist eine Einladung nach § 59 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II ) in Verbindung mit §§ 309 Abs. 1 und 309 Abs. 3 S 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld um 10 für 3 Monate gekürzt.
Der letzte Teil des Schreibens ist normal.
Dann steht hier ein Hinweis, der eigentlich gut und deutlich ist. Ich denke, wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, dann könnte man vielleicht in Ruhe gelassen werden.
Anderseits die komischen Teile oben, was diesen Hinweis wieder vielleicht etwas abschwächen lässt. Bitte urteilt selber.
Zitat:
Ergänzender Hinweis:
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ( vgl. Merkblatt SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende – Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
Susanne
Ich habe eine Vorladung (Einladung) bekommen.
Ich schreibe aus der Vorladung ab (Kein Scanner)
Also:
Zitat: „Ich möchte mit Ihnen ihre aktuelle berufliche Situation besprechen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
ausgedruckten Lebenslauf „
Vielleicht ist das bisher normal, wie bei allen Leuten. Obwohl das mit dem Lebenslauf, ich weiß nicht...
Was mir komisch vorkommt, ist das hier:
Zitat:
„sollten Sie am Tag des Termins arbeitsunfähig sein, informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin/Ansprechpartner über Arbeitsunfähigkeit und erscheinen Sie bitte am ersten Tag, an dem Sie wieder arbeitfähig sind, ob oben genannten Büro des Jobcenters. Ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht dienstbereit ist (z.B. Samstag, Sonntag, Feiertag), sprechen Sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei dem o.g. Ansprechpartner / o.g. Ansprechpartnerin des Jobcenters vor.“
Zitat Ende.
Das kommt mir spanisch vor.
Entweder haben sie jetzt neue Vorladungen formuliert und das ist normal oder es ist doch nicht normal.
Weiter mit dem Schreiben:
Zitat:
Dies ist eine Einladung nach § 59 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II ) in Verbindung mit §§ 309 Abs. 1 und 309 Abs. 3 S 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld um 10 für 3 Monate gekürzt.
Der letzte Teil des Schreibens ist normal.
Dann steht hier ein Hinweis, der eigentlich gut und deutlich ist. Ich denke, wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, dann könnte man vielleicht in Ruhe gelassen werden.
Anderseits die komischen Teile oben, was diesen Hinweis wieder vielleicht etwas abschwächen lässt. Bitte urteilt selber.
Zitat:
Ergänzender Hinweis:
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ( vgl. Merkblatt SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende – Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
Susanne