Hallo Osthesse,
Also bei diesem Termin gab es zunächst ein kurzes Gespräch beim Psychologen.
Danach kamen eine Reihe von Tests. Einmal so ein Ankreuzbogen über das persönliche Verhalten, danach Rechnen, Zahlenreihen, Wortpaare usw...... Zum Abschluss nochmal Gespräch beim Psychologen.
Solche psychologischen Untersuchungen werden in der Regel bei der AfA nur durchgeführt wenn eine Weiterbildung / Umschulung über die AfA vorgesehen ist.
Ich begreife immer noch nicht warum du deine Probleme einem "Arbeitsvermittler" anvertraust und dich zum Psychologen der AfA schicken lässt anstatt zu einem ambulanten Arzt in Behandlung zu gehen ...
Wie gesagt, ich habe den Bericht nicht vorliegen und auch noch keinen Termin beim SB.
Den Bericht bekommst du ja auch nicht "automatisch", denn musst du dir direkt beim psychologischen Dienst einfordern, sonst bekommst du den gar nicht.
Der Psychologe hat nur gesagt, dass er mir was die Pflichten der AfA angeht den Rücken freihalten wird und empfiehlt mir eine Therapie über die Krankenkasse zu machen.
Der kann dir nicht den "Rücken frei halten" bei der AfA und eine Therapie über die KK wird nur bezahlt wenn sie dir ein ambulanter Arzt verordnet hat (nach gründlicher Untersuchung und Diagnose) und nicht auf Empfehlung des ÄD der AfA ...
Dass du mit deinen Problemen eine Therapie machen solltest hätte ich dir auch "empfehlen" können, ganz ohne diesen ganzen "Filefanz", welche Art Therapie hat er denn für dich empfohlen, es gibt ja verschiedene davon und dafür wäre erst mal eine relativ sichere Diagnose erforderlich von einem behandelnden Arzt.
Er sieht es nicht als gute Idee an, jetzt eine neue Arbeit zu beginnen.
Dann gehörst du aber auch nicht zur AfA, denn die SB sind dafür zuständig dich in eine neue Arbeit zu bringen, wie stellt er sich denn konkret vor "dir da den Rücken frei zu halten" aber das habe ich dir ja schon weiter oben versucht klar zu machen.
Ich habe mehrfach gesagt, dass ich unter keinen Umständen auf die Zahlung des
ALG 1 verzichten kann wegen eingeschränkter Verfügbarkeit. Nach seiner Meinung würde da keine Gefahr bestehen. (Ist mir aber klar, dass diese Antwort so sein musste)
Das interessiert den auch nicht sonderlich ob du auf das ALGI verzichten kannst oder nicht, wenn du vorerst nicht vermittelbar bist aus gesundheitlichen Gründen, dann ist die KK mit Krankengeld zuständig und nicht die AfA, so steht es bereits im Gesetz und das kann auch dieser Psychologe nicht außer Kraft setzen.
Habe dir doch ebenfalls schon oben geschrieben, dass dein Krankengeld
GENAU den Betrag deines aktuellen ALGI sein wird, ist das so schwer zu verstehen,
WER das Geld in dieser Höhe zahlt kann dir doch eigentlich egal sein, die KK kann allerdings nichts "kürzen" weil du krank bist und gerade nicht voll Einsatzfähig ...
Krankengeld kann (bei Notwendigkeit) bis zu 78 Wochen gezahlt werden, wo ist bitte dein finanzielles Problem wenn du wegen offizieller AU (nach 6 Wochen gemäß § 146 SGB III) weiter das gleiche Geld bekommst wie jetzt von der AfA ... nur eben aus dem Topf der Krankenkasse.
§ 146 SGB III Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Da hätte dich der Psychologe doch drauf hinweisen können, dass es die klare (und übliche) Möglichkeit ist mit Krankengeld deinen Lebensunterhalt weiter zu sichern und die erforderliche Therapie durchzuführen ... anstatt dir was "von Rücken frei halten" zu versprechen ... der
KANN dir nicht den Rücken frei halten wenn du bei der AfA bleibst ...
Zu deiner Frage wegen den Vermittlungsvorschlägen:
In genau zwei Monaten kam genau 1 Vorschlag. Die geforderten 10 Bewerbungen (nicht Bewerbungsbemühungen)
sind nur mit Auffüllen durch Blindbewerbungen zu machen. Ich war damals leider zu naiv und habe unterschrieben, da ich durch meine Krankheit sehr aufgeregt an diesem Tag war.
Dann sollte man erst Recht keine Verträge (die EGV ist nämlich ein Vertrag) unterschreiben, deren Tragweite man gerade gar nicht verstanden hat ...
Ob dann vom SB die Zahl 10 anzusetzen, mich nicht zu belehren, dass ich nicht gleich unterschreiben muss und auch dazu keine Kostenübernahme in der EGV zu regeln böse Absicht und ein Ausnutzen meiner Situation war, kann jeder für sich bewerten.
Da gibt es nichts zu bewerten, das machen die immer so, je weniger der "Kunde" weiß zu seinen Rechten, umso einfacher bekommt man ihn da hin wo man ihn hin haben möchte, du unterschreibst brav, dass du dich 10 mal bewerben wirst und der SB bekommt sein Bienchen vom Chef, dass du brav unterschrieben hast ohne zu hinterfragen, wer das alles bezahlen soll.
So ein Vertrag soll aber auch feste Verpflichtungen enthalten, was die AfA zu tun hat also feste Beträge die du pro Bewerbung auch bekommen wirst und nicht nur den Hinweis auf die Gesetzeslage wo man alles erst beantragen muss, das geht auch ohne EGV-Vertrag ... Verträge nimmt man generell zur Prüfung mit nach Hause, die unterschreibt man niemals sofort ...
Wieso hat die AfA nur
EINEN VV bisher für dich finden können, wenn du am gleichen Arbeitsmarkt 10 Bewerbungen schreiben (können) sollst ... die Bewerbungen sollen sinnvoll sein und nicht nur der "Zahlen-Erfüllung" dienen ... das wurde schon mehrfach von Sozialrichtern festgestellt, wenn jemand wegen zu geringer Bewerbungen eine Sperre bekommen sollte.
Darum steht im Gesetz (SGB III) auch nur, dass man sich um neue Arbeit kümmern und bewerben soll, aber nicht wie oft im Monat das zu geschehen hat, weil das eben sehr unterschiedlich sein kann, schon nach Ort und Ausbildung und der gesamten Lage am zutreffenden Arbeitsmarkt ...
Falls man dich mal sperren will deswegen, dann kann man dagegen Widerspruch einlegen, weil die EGV dich nicht schlechter stellen darf als es im Gesetz vorgesehen ist und zudem auch keine Kostenerstattung erfasst ist. auf die du dich verlassen könntest ...
Fakt ist leider, dass ich mich dadurch schon so ungerecht behandelt gefühlt habe, dass mich die Nächte an Schlaf gekostet hat.
Dann unterschreibe solchen Mist nicht, unterschreibst du sonst im Leben auch Verträge die dir nur Nachteile bringen werden, du wurdest behandelt wie alle anderen Arbeitslosen auch, die sich nicht vorher gut genug informieren was sie bei der AfA erwartet und welche Rechte sie dort haben ... die SB reden immer nur von den Pflichten, was anderes können die gar nicht ...
Frage an Dich:
Darf ich dich dann um Hilfe bitten, wenn ich beim Termin mit
dem SB einen Bericht bekomme oder etwas wegen dem ALG 1 Bezug ins Haus
flattert?
Sollte dort etwas kommen, werde ich zur Sicherung meiner
Ansprüche meinen Arzt aufsuchen. Ich hoffe, dass dies dann noch möglich ist.
Du kannst dich hier an das Forum wenden (
in diesem Thema bleiben bitte !!!) und wenn ich das lese werde ich mich dazu äußern, wenn ich dazu was schreiben / beitragen kann, ich mache hier keine Privatbetreuung ...
Du solltest umgehend deinen Arzt aufsuchen, um deine Ansprüche auf Krankengeld zu sichern, dann musst du dir um die AfA und die Bewerbungen bald keine Gedanken mehr machen und bekommst vielleicht wirklich bald mal die geeignete Therapie, die du benötigst.
So lange du dich selber an die AfA "klammerst" weil du meinst dort bleiben zu müssen, auch wenn du krank bist und vorerst gar nicht in Arbeit vermittelt werden kannst, so lange ist dir eigentlich nicht wirklich zu helfen ... :icon_eek:
MfG Doppeloma