hi,
meine SB sagte mir ende letzten jahres (als ich bzgl. ortsabwesenheit fragte) das diese in den ersten zwei monaten nicht gestattet werden kann .. ich könnte ja dann schonwieder in arbeit sein ! (kam mitte jan. aus der erziehungszeit)
jetzt ist es ja aber so, das ich derzeit erwerbsunfähig bin (siehe auch thread "ständig angst vorm arbeitsamt!" !
nun möchte ich gerne am montag ortsabwesenheit beantragen, ich muss einfach mal raus mit den kindern, mein partner hat sich an seiner arbeit urlaub genommen und wird am montag auch eine ortsabwesenheit beantragen ! (ab mitte märz) !
wie sieht es aber nun bei mir aus, ich bin ja z.zt erwerbsunfähig bis mit meinen beschwerden alles geklärt ist .. kann meine SB mir trotzdem die OA verweigern ?! ich kann ja gerade sowieso nicht vermittelt werden ? Am 10.März habe ich wieder Termin bei ihr .. ich denke da wird nicht allzu viel besprochen, da sie ja die meldung vom amtsarzt erhalten haben sollte !
Grüße
meine SB sagte mir ende letzten jahres (als ich bzgl. ortsabwesenheit fragte) das diese in den ersten zwei monaten nicht gestattet werden kann .. ich könnte ja dann schonwieder in arbeit sein ! (kam mitte jan. aus der erziehungszeit)
jetzt ist es ja aber so, das ich derzeit erwerbsunfähig bin (siehe auch thread "ständig angst vorm arbeitsamt!" !
nun möchte ich gerne am montag ortsabwesenheit beantragen, ich muss einfach mal raus mit den kindern, mein partner hat sich an seiner arbeit urlaub genommen und wird am montag auch eine ortsabwesenheit beantragen ! (ab mitte märz) !
wie sieht es aber nun bei mir aus, ich bin ja z.zt erwerbsunfähig bis mit meinen beschwerden alles geklärt ist .. kann meine SB mir trotzdem die OA verweigern ?! ich kann ja gerade sowieso nicht vermittelt werden ? Am 10.März habe ich wieder Termin bei ihr .. ich denke da wird nicht allzu viel besprochen, da sie ja die meldung vom amtsarzt erhalten haben sollte !
Grüße