Frage bezogen auf Arbeitsunfähigkeit, keine EGV aber Vermittlungsvorschläge erhalten, wie verhalten?

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CokeLife

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Hallo,

ich beziehe seit knapp einem Jahr ALGII . Ich habe derzeit keine gültige EGV . Ich habe diese beim letzten Meldetermin vor über 3 Monaten mitgenommen und seit dem kam bezüglich EGV nichts mehr.

Ich befinde mich nun seit etwa einem Monat in psychiatrischer Behandlung, d.h. ich mache 2x pro Woche eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie. Mein Therapeut ist der Meinung, dass ich aufgrund der Sache warum ich mich in Behandlung befinde und auch um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden, zumindest zu Beginn der Behandlung derzeit nicht Arbeitsfähig bin. Mein Ziel ist es nach der Therapie wieder voll Einsatzfähig zu sein.
Ich habe mein Therapeut auf die Sachlage (derzeit ALGII ) angesprochen und er meinte, ich solle die AU beim nächsten Meldetermin einfach mit erwähnen und sagen wo ich in Behandlung bin. Sie würden ihn dann kontaktieren und er denen die Sachlage erläutern. So wäre das bisher immer gewesen.

1. Frage wäre hier ob das so ok ist oder ob es hier noch etwas zu beachten gilt. Wie gesagt habe ich derzeit keine EGV . Die ALGII Weiterbewilligung müsste ich diesen Monat abschicken. Kann ich das einfach erst einmal so machen und dann den nächsten Termin abwarten?

2. Frage ist, wie die SB darauf reagieren. Ich habe gelesen dass sie oft eine zweite Meinung vom Amtsarzt haben wollen?

3. und letzte Frage wäre, wie ich mit dem Vermittlungsvorschlag umgehe, den ich gestern bekommen haben. Muss ich hier ohne EGV überhaupt aktiv werden?

Danke schon mal! :love:
 

Seepferdchen 2010

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@CokeLife

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift, habe das heute in deinem Beitrag ergänzt!
Eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein.

Zitat:
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder "Frage bezüglich Arbeitsunfähigkeit"
sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Du kannst bis zu 110 Zeichen in der Überschrift schreiben.

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-ant...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.
 
E

ExitUser

Gast
Ich befinde mich nun seit etwa einem Monat in psychiatrischer Behandlung, d.h. ich mache 2x pro Woche eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie. Mein Therapeut ist der Meinung...
Sag doch erst einmal bei wem Du in Behandlung bist.

Ist es ein Psychater, ein Neurologe, ein Psychologe oder ein Psychotherapeut?
Bei den ersten beiden sehe ich überhaupt kein Problem, denn die dürfen eine AU Bescheinigung austellen und diese muss das JC erst einmal akzeptieren.

Bei den Psychologen und Psychotherapeuten sehe ich bei der von Dir beschriebenen Handlungsweise ein Datenschutzproblem.
Denn allein durch die Herausgabe des Namens deines Therapeuten weis der SB das du es mit der Psyche hast.
Das geht ihn aber überhaupt nichts an.

Und trotz größtem Vertrauen möchte ich nicht das mein Therapeut und mein SB sich telefonisch austauschen.

Murphy
 

CokeLife

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Er ist Dr. med. Arzt für Neurologie, d.h. er kann die AU Bescheinigung selber machen. Telefonisch dürfte da ja so ohne weiteres auch nichts ausgetauscht werden, wenn ich keine Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe. Hoffe ich zumindest...
 

CokeLife

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Btw: an dem VV ist nur eine Rückmeldebogen dabei aber keine RFB .

Nach wie vor geht es mir um die Fragen:

- Sollte mein Therapeut mir einfach eine AU ausstellen, welche ich dann im JC abgebe? Oder wie wird hier im Normalfall vorgegangen?
- Sollte mich am besten meine Weiterbewilligung so schnell wie möglich abgeben. Kann es durch die AU zu Problemen/Verzögerungen kommen?
- Sollte ich mich trotz fehlender EGV und RFB am VV lieber dort bewerben, auch wenn ich sicher dann spätestens nächste Woche die AU haben werde?
 

erwerbsuchend

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- Sollte mein Therapeut mir einfach eine AU ausstellen, welche ich dann im JC abgebe? Oder wie wird hier im Normalfall vorgegangen?

@ CokeLife,

wenn aus medizinischen Gründen eine AU angebracht ist, dann sollte sie auch vom behandelnden Mediziner ausgestellt und umgehend im JC nachweisbar eingereicht werden.

- Sollte mich am besten meine Weiterbewilligung so schnell wie möglich abgeben. Kann es durch die AU zu Problemen/Verzögerungen kommen?

Nein, eine aktuelle AU darf keinen negativen Einfluss auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit deines WBA im JC haben.

- Sollte ich mich trotz fehlender EGV und RFB am VV lieber dort bewerben, auch wenn ich sicher dann spätestens nächste Woche die AU haben werde?

Da deiner Aussage nach der VV ohne RFB ist, hast du nun 2 Optionen.

Option 1 ist, dass du dich auf diesen VV bewirbst, da du Stand jetzt keine AU hast, die dich jetzt an einer Bewerbung oder Vorstellungsgespräch hindern oder genauer gesagt davon befreien würde. Solltest du während deiner AU -Zeit eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten, könntest du dieses dann mit Hinweis auf deine AU verschieben.

Option 2 ist, dass du dich so verhälst als hättest du diesen VV ohne RFB nicht erhalten. Sollte das JC versuchen dich deswegen zu sanktionieren, müsste das JC erstmal nachweisen, dass dieser VV ohne RFB dich überhaupt erreicht hat.
 

CokeLife

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Danke schon mal.

Wie bekommt man eigentlich raus ob hier versucht wird an einen Call Center zu vermitteln bzw. eine ZAF ? Der derzeitige VV benennt die Stelle als Service Desk (Inbound). (Annehmen eingehender Kundenanfragen und Störungen) Das wird ja sicherlich eine Art CC dann sein nehme ich an. Über die Firma selber (H&D Datentechnik) habe ich nicht viel gefunden, das ist alles sehr allgemein gehalten.

Soll ich hier am besten vorgehen wie hier im Forum für Call Center empfohlen?
 
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erwerbsuchend

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Soll ich hier am besten vorgehen wie hier im Forum für Call Center empfohlen?

@ CokeLife,

die Entscheidung musst du treffen, denn du trägst auch die möglichen Folgen daraus. Keiner kann dir garantieren, wie dein SB reagieren wird, sollte sich jener AG auf Grund deiner Bewerbung beim JC melden. Daher kann man dir hier im Forum nur Anregungen für dein mögliches Handeln geben.
 

CokeLife

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Danke, ich habe nochmal eine grundsätzliche Frage betreffs VV . Diese ist nicht so pauschal zu beantworten, ich verstehe das. Es würde mich trotzdem interessieren, ggf. kennt sich jemand damit aus.
Wenn die VV ohne RFB verschickt werden, wird dieses bewusst gemacht? d.h. ist es dann wirklich nur als Vermittlungsvorschlag gedacht? Oder wird hier eher spekuliert dass der Bedürftige sowieso "alles zu tun hat um ... usw" und die Rechtslage nicht kennt. Wenn dem so ist wäre es doch aber sicher die extra Tinte wert die RFB mitzuschicken um am längeren Heben zu sitzen.

Im Übrigen habe ich die Bewerbung extrem kurz gehalten und sollte dann per Mail einen 6 Seiten Fragebogen zu Kenntnissen und Qualifikationen ausfüllen wo ich mich extrem unter Wert verkauft habe. Nun haben die mich trotzdem eingeladen. Ich hatte 3 Tage Zeit das Formular ausgefüllt zurück zu schicken, was ich auch gemacht habe. Danach kam Mail in der behauptet wurde ich hätte das Formular nicht fristgerecht eingeschickt und mir wurde nochmal 5 Tage mehr Zeit gegeben. Danach haben sie wohl bemerkt, dass ich das schon längst eingeschickt habe und dann kam Einladung. Dort scheint man wohl verzweifelt jemanden zu suchen. Im übrigen habe ich als Gehaltsvorstellung (Service Telefon Inbound) 15 Euro pro Stunde angegeben. Dachte das wäre Grund genug um mich auszuladen. Scheinbar nicht. Vielleicht sollte ich doch mal dort hingehen. :wink:
 
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