Frage bezgl. Berechnung des Krankenkassenbeitrages für einzelne Tage

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cwbln

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Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe jemand kennt sich mit den Vorschriften des Sozialgesetzbuches bzw. den Krankenkassenregelungen aus.

Zum 02.05.2018 hatte ich eine Beschäftigung aufgenommen -zuvor war ich aufgrund der obligatorischen Anschlussversicherung versichert.

In den Monaten zuvor wurde ein gewisser Beitragssatz pro Monat bezahlt.

Eine absolut tolle Mitarbeiterin der KK hatte mir gegen Ende des Monats eine Mahnung zukommen lassen mit dem Gesamtkrankenkassenbeitrag für einen Tag + Mahngebühren in Höhe von 5€. Zur Berechnung wurde der normale Beitragssatz pro Monat durch 30 geteilt.

Da ich nichtmal wusste was für ein Beitrag für einen einzigen Tag bzw. ob überhaupt ein Beitrag anfällt fand ich die 5€ Mahngebühren schon ziemlich happig.

Normalerweise hat der Monat Mai 2018 31 Tage also wenn der Beitragssatz pro Monat durch die 31 Tage geteilt wird kommt ein anderer Beitragssatz raus.

Folgendes Gesetz wurde mir zurückgeschickt mit der die 30 Tage Berechnung begründet wurde.

Zuvor hatte mir ein Mitarbeiter am Telefon noch mitgeteilt das für einen Tag überhaupt kein Beitrag anfallen würde.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__223.html
 
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Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Hast Du keinen Beitragsbescheid bekommen, wo Du bis zum 15. des Folgemonats zahlen musstest?

Die Mahnabteilung berechnet nicht den Beitrag, die gleichen nur den Kontostand ab.
5€ Mahngebühr ist doch im Rahmen, auch wenn der Beitrag nur 6€? hoch ist.

Was Du weisst oder telefonisch erfährst, ist nicht relevant.
Papier zählt bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. ;-)

Wenn was nicht stimmt, also immer schön Widerspruch einlegen innerhalb 4Wochen.
 

cwbln

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Hast Du keinen Beitragsbescheid bekommen, wo Du bis zum 15. des Folgemonats zahlen musstest?

Die Mahnabteilung berechnet nicht den Beitrag, die gleichen nur den Kontostand ab.
5€ Mahngebühr ist doch im Rahmen, auch wenn der Beitrag nur 6€? hoch ist.

Was Du weisst oder telefonisch erfährst, ist nicht relevant.
Papier zählt bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. ;-)

Wenn was nicht stimmt, also immer schön Widerspruch einlegen innerhalb 4Wochen.


Hallo!

Vielen Dank für die Antwort.

Die Mahngrbühr wurde erlassen.

Ja ich hatte einen Beitragsbescheid bekommen nur wusste ich nicht von alleine wie ein einzelner Tag berechnet wird vom Monatsbeitrag auch hatte dies keiner schriftlich gesagt.

Hatte denen mitgeteilt das die bitte bei einzelnen Tagen einen Bescheid pber die höhe ergehen lassen sollen bevor se einfach mahnen. Danach wurde die Mahngebühr erlassen.

Aha und es kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden? Bei mir hatte die Kasse wenn se meinten das ein rückstand oder dergleichen besteht mit der begründung anstalt des öffentlichen rechts das konto von heut auf morgen gesperrt.

Was passiert bei einem Widerspruch ? Entstehen Kosten ? Wer entscheidet? Und kann trotz Widerspruch das Konto gesperrt werden?

Tschuldigung für die späte Antwort.
 

Doppeloma

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Hallo cwbln,

Aha und es kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden?

Auf einem Bescheid sollte es eine Rechts-Behelfs-Belehrung geben und auch die Stelle benannt sein wo der Widerspruch einzulegen ist (in der Regel bei der ausstellenden Behörde / Institution).
Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat (also NICHT 4 Wochen) gerechnet ab Kenntnisnahme des Bescheides.

Es zählt also der Eingang bei DIR und nicht das Datum der Erstellung des Bescheides, trotzdem ist es in der Regel angebracht sich an dieses Datum als Richtschnur zu halten, um die Widerspruchsfrist sicher einzuhalten.

Fehlt die Rechtsmittelbelehrung auf einem Bescheid, dann verlängert sich die Frist sogar auf ein volles Jahr.

Was passiert bei einem Widerspruch ? Entstehen Kosten ?

Der Bescheid / die Entscheidung muss erneut auf Rechtmäßigkeit überprüft werden, es macht also keinen Sinn einer eindeutig berechtigten Forderung zu widersprechen. :icon_evil:

Man kann seinen Widerspruch (mehr oder weniger ausführlich) mit Fakten begründen, man ist aber nicht verpflichtet dazu, die amtliche Prüfung muss trotzdem erfolgen.

Normal ist es aber angebracht zu erwähnen in welchen konkreten Punkten man den Bescheid nicht für korrekt hält und warum.

Eine Regelung, dass man für einzelne Tage keine Krankenversicherung zahlen müsse, ist zumindest mir nicht bekannt und der sogenannte "Behörden-Monat" hat überall 30 Tage, übrigens auch im Februar, da stört das die Bezieher von Krankengeld / ALGI oder ähnlichen Leistungen auch nicht unbedingt. :idea:

Wer entscheidet? Und kann trotz Widerspruch das Konto gesperrt werden?

Die Widerspruchsstelle / Rechtsabteilung der entsprechenden Behörde prüft und entscheidet zu Widersprüchen gegen Behörden-Entscheidungen oder Forderungen.

Warum soll deswegen das Konto gesperrt werden dürfen ?

Ich musste mal 10 Tage Krankenversicherung selbst bezahlen, weil ich den Übergang von ALGI zu ALGII absichtlich in den Folgemonat verschoben hatte (um die Anrechnung des letzten ALGI zu vermeiden), da hat keiner deswegen mein Konto gesperrt ... :icon_evil:

Widerspruch einlegen ist kostenfrei für den Bürger bei allen Behörden, mal vom erforderlichen Porto und dem Papier dafür abgesehen ...
Nach abgeschlossener Prüfung bekommt man einen Widerspruchs-Bescheid ... damit ist das Problem entweder geklärt oder man kann Klage bei Gericht einreichen was für den privaten Kläger am Sozialgericht auch noch kostenfrei bleibt (sofern er keinen Anwalt beauftragen will).

MfG Doppeloma
 
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