[Frage] Ausbildungsende: Wechsel von ALG2 zu ALG1

Leser in diesem Thema...

Vanta22

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Mai 2018
Beiträge
2
Bewertungen
0
Hallo,

ich stehe kurz vor Ende meiner Ausbildung und werde von meinem Betrieb nicht übernommen. Entsprechend möchte ich übergangsweise ALG1 beantragen und habe diesbezüglich zwei Fragen:

1. Aktuell beziehe ich ALG2 und erhalte nebem diesem sowie meiner Ausbildungsvergütung zusätzlich einen Mietzuschuss für Unterkunft und Heizung. Alles in Allem sind das ca. 1130€. Meines Wissens nach kann ich zu ALG1 aufstockend noch ALG2 erhalten, da die 60% ALG1 bei Azubis ja recht bescheiden ausfallen. Kann mir jemand sagen, wie in diesem Fall der Übergang von Statten gehen würde bzw. welche Anträge ich dafür stellen müsste? Muss ich beispielsweise einen Weiterbewilligungsantrag für mein ALG2 stellen? Ich habe bereits selbst nach Informationen zum Thema gesucht, allerdings geht es fast immer um den Übergang von ALG1 zu ALG2.

2. Ist es für das Amt relevant, warum ich nicht übernommen werde? => Stichwort Sperre bei eigener Kündigung. Ich habe nicht offiziell gekündigt und es wurde zu diesem Thema auch nichts verschriftlicht. Ich habe mündlich zu verstehen gegeben, dass ich mir nach der Ausbildungszeit einen anderen Arbeitgeber suchen werde, woraufhin ein vorher ausgesprochenes Übernahmeangebot patzig zurückgezogen wurde. Seither ist der allgemeine Konsens, dass ich nach der Ausbildung ausscheide. Kann man mir hieraus nachträglich einen Strick drehen bzw. habe ich zu erwarten, dass das Amt sich bei meinem aktuellen Arbeitger erkundigen wird, wieso ich nicht übernommen werde? Sogesehen habe ich das ja 'verschuldet'.

Normalerweise würde ich mich hier direkt an das zuständige Jobcenter wenden, allerdings gehe ich im Hinblick auf Frage 2 lieber auf Nummer sicher und frage vorher hier.


Liebe Grüße und danke für eure Antworten.
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
1. Wenn dein Bewilligungsabschnitt ALG 2 über das Ende der Ausbildung hinaus noch läuft, musst du nur eine Veränderungsmitteilung abgeben und dann den ALG 1 Bescheid bzw. mitteilen, dass du ALG 1 beantragt hast (falls das länger dauert).

2. Nein, daraus kann man dir keinen Strick drehen.
 

Vanta22

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Mai 2018
Beiträge
2
Bewertungen
0
Hallo Helga40,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe heute mit dem Amt telefoniert und es kamen tatsächlich keine Fragen dazu.

Hier kann zugemacht werden. :)
 
Oben Unten