Hallo,
ich stehe kurz vor Ende meiner Ausbildung und werde von meinem Betrieb nicht übernommen. Entsprechend möchte ich übergangsweise ALG1 beantragen und habe diesbezüglich zwei Fragen:
1. Aktuell beziehe ich ALG2 und erhalte nebem diesem sowie meiner Ausbildungsvergütung zusätzlich einen Mietzuschuss für Unterkunft und Heizung. Alles in Allem sind das ca. 1130€. Meines Wissens nach kann ich zu ALG1 aufstockend noch ALG2 erhalten, da die 60% ALG1 bei Azubis ja recht bescheiden ausfallen. Kann mir jemand sagen, wie in diesem Fall der Übergang von Statten gehen würde bzw. welche Anträge ich dafür stellen müsste? Muss ich beispielsweise einen Weiterbewilligungsantrag für mein ALG2 stellen? Ich habe bereits selbst nach Informationen zum Thema gesucht, allerdings geht es fast immer um den Übergang von ALG1 zu ALG2.
2. Ist es für das Amt relevant, warum ich nicht übernommen werde? => Stichwort Sperre bei eigener Kündigung. Ich habe nicht offiziell gekündigt und es wurde zu diesem Thema auch nichts verschriftlicht. Ich habe mündlich zu verstehen gegeben, dass ich mir nach der Ausbildungszeit einen anderen Arbeitgeber suchen werde, woraufhin ein vorher ausgesprochenes Übernahmeangebot patzig zurückgezogen wurde. Seither ist der allgemeine Konsens, dass ich nach der Ausbildung ausscheide. Kann man mir hieraus nachträglich einen Strick drehen bzw. habe ich zu erwarten, dass das Amt sich bei meinem aktuellen Arbeitger erkundigen wird, wieso ich nicht übernommen werde? Sogesehen habe ich das ja 'verschuldet'.
Normalerweise würde ich mich hier direkt an das zuständige Jobcenter wenden, allerdings gehe ich im Hinblick auf Frage 2 lieber auf Nummer sicher und frage vorher hier.
Liebe Grüße und danke für eure Antworten.
ich stehe kurz vor Ende meiner Ausbildung und werde von meinem Betrieb nicht übernommen. Entsprechend möchte ich übergangsweise ALG1 beantragen und habe diesbezüglich zwei Fragen:
1. Aktuell beziehe ich ALG2 und erhalte nebem diesem sowie meiner Ausbildungsvergütung zusätzlich einen Mietzuschuss für Unterkunft und Heizung. Alles in Allem sind das ca. 1130€. Meines Wissens nach kann ich zu ALG1 aufstockend noch ALG2 erhalten, da die 60% ALG1 bei Azubis ja recht bescheiden ausfallen. Kann mir jemand sagen, wie in diesem Fall der Übergang von Statten gehen würde bzw. welche Anträge ich dafür stellen müsste? Muss ich beispielsweise einen Weiterbewilligungsantrag für mein ALG2 stellen? Ich habe bereits selbst nach Informationen zum Thema gesucht, allerdings geht es fast immer um den Übergang von ALG1 zu ALG2.
2. Ist es für das Amt relevant, warum ich nicht übernommen werde? => Stichwort Sperre bei eigener Kündigung. Ich habe nicht offiziell gekündigt und es wurde zu diesem Thema auch nichts verschriftlicht. Ich habe mündlich zu verstehen gegeben, dass ich mir nach der Ausbildungszeit einen anderen Arbeitgeber suchen werde, woraufhin ein vorher ausgesprochenes Übernahmeangebot patzig zurückgezogen wurde. Seither ist der allgemeine Konsens, dass ich nach der Ausbildung ausscheide. Kann man mir hieraus nachträglich einen Strick drehen bzw. habe ich zu erwarten, dass das Amt sich bei meinem aktuellen Arbeitger erkundigen wird, wieso ich nicht übernommen werde? Sogesehen habe ich das ja 'verschuldet'.
Normalerweise würde ich mich hier direkt an das zuständige Jobcenter wenden, allerdings gehe ich im Hinblick auf Frage 2 lieber auf Nummer sicher und frage vorher hier.
Liebe Grüße und danke für eure Antworten.