Fortzahlungsantrag berücksichtigt nicht Mehrverbrauch von GA

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Adonis

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Hallo,

ich habe hier schoneinmal gepostet:
https://www.elo-forum.org/search/?type=post?p=21610#21610

Da die jetzige Frage evtl. darauf bezug nehmen könnte, wollte ich nur kurz darauf Hinweisen.

Folgendes Problem:

Ich habe bisher immer einen festen betrag ALGII bekommen, zusammengesetzt aus Miete, Nebenkosten und Eigenbedarf.

Die nebenkosten behinhalten wohl auch einen Teil der Kosten für die unterkunft, sprich Kosten für Wasser und Kosten für Gas.

Die Kosten für Wasser bzw. die warmwasserzubereitung werden mit Pauschalen abgegolten, die Nutzung des Gases wird wohl individuell berechnet.

D.H. die zahlung für die Kosten des Gases hängen von der tatsächlichen Inanspruchnahme ab, und werden nicht mit einem Pauschalbetrag abgegolten.

Das würde für mich jetzt die Schlussfolgerung nachsichziehen, dass wenn ich mehr Gasverbrauch habe (oder mehr Gaskosten) ich auch entsprechend mehr ersetzt bekommen müsste.

Jetzt habe ich einen neuen Antrag auf ALGII gestellt, und die neue Jahresabrechnung beigelegt. Die Gaskosten sind um ca 35% gestiegen.

Trotzdem habe ich jetzt genausoviel ALGII wie vorher.

Kann das sein ?

Ich denke gerade die Kosten für Gas werden individuell gezahlt, und sind nicht irgendwelchen Pauschalen unterworfen.

Falls ich richtig liege mit meiner Annahme, was kann ich gegen einen falschen Bescheid machen ?

Grüße
Harald
 

gelibeh

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Das macht leider jede Kommune anders. Bei mir hier in Hamburg habe ich eine Gaspreiserhöhung bekommen und das per Änderungsmitteilung mitgeteilt. Wurde problemlos übernommen. Ich würde Widerspruch einlegen, denn soweit ich weiß, kann bei sowas keine Pauschalisierung gemacht werden.
 
E

ExitUser

Gast
Nein, es müssen die tatsächlichen Gasraten monatlich bezahlt werden. Sollte das Amt meinen, diese höheren Preise wären nicht "angemessen", dann müssen sie dir dies erstmal mitteilen und dich auffordern deine Kosten zu senken. Geht aber nicht, da die Gaspreise überall gestiegen sind. Ausserdem sollen auch unangemessene Kosten für max. 6 Monate nach einer solchen Aufforderung übernommen werden. Also versucht man durch schlichte Ignoranz dies so zu vermeiden. Es kann aber auch sein, dass die neuen Preise schlicht übersehen worden sind bei der Berechnung.
Änderugsmitteilung und Widerspruch muss du schreiben.
 

Adonis

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Lillybelle meinte:
Nein, es müssen die tatsächlichen Gasraten monatlich bezahlt werden.

Gesetzestext ?

So, habe soeben den neuen bescheid, sowei einen Änderungsbescheid aus dem briefkasten genommen...

ich zahle, nachgewiesen, eine gasrate von ca 75 Euro monatlich an die Stadtwerke, ein anstieg von 25 Euro zum Vorjahreszeitraum.. und was macht die ARGE ?

Erstattet genau 2,50 Euro :-((

Kann man aus diesem vorsätzlichen Verhalten nicht mal eine straftbare Handlung herleiten ?

Es kann ja wohl nicht sein, dass fortlaufend die Ansprüche der Anspruchsberectigten mittels solcher Methoden unterschlagen werden.

Wer kann mir den richtigen Paragraphen nennen ?

Liebe Grüße
Adonis
 
E

ExitUser

Gast
Erstattet genau 2,50 Euro :-((

von was?



Laufende Leistungen für Wohnung und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht.

§ 22
Leistungen für Unterkunft und Heizung

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.


Dieser Zeitraum kann in den besonders begründeten Einzelfällen (Härtefälle) und/oder wenn eine Kündigungsfrist für den Mieter von mehr als 6 Monaten verbindlich ist, auf bis zu 12 Monate erweitert werden.
 
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