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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nach ein wenig mehr als 3 Jahren jetzt meine sog. Ich-AG aus Rentabilitätsgründen aufgeben müssen. Ich war nach den 3 Jahren Ich-AG noch ca. 5 Monate selbständig, leider ohne Erfolg. Laut Arge habe ich ein Recht auf Fortzahlung (bis 6 Monate nach der Selbstständigkeit). Ich bin ja erst im 5. Monat. Meine Frage bezieht sich jetzt auf folgendes. Ich muß Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen damit die Bearbeitung des Antrags erfolgen kann.
Ich habe jetzt noch ein wenig über 5,000 € auf dem Konto, da ich in kürze noch Steuern an das Finanzamt abführen muß (2007/2008). Nach dieser Zahlung wird nichts mehr von dem Geld übrig bleiben. Wie verhällt es sich nun, wenn ich die Kontoauszüge vorlege und dort noch ein Guthaben von 5,000 € aufgeführt ist?
Ich habe mal gehört, dass man kein Eigenkapital besitzen darf, bzw. erst dieses Geld zum Leben aufbrauchen muß bevor einem Geld von der Arge zusteht.
Wie verhällt es sich jetzt in meinem Fall, da dieses Geld ja quasi nicht mir gehört und ich es, nachdem mein Steuerberater
die Steuererklärungen erstellt hat, an das Finanzamt abführen muß?
Ich würde mich freuen, wenn mir mal jemand erläutern kann, ob einem die Arge aus dieser Situation einen Strick drehen, bzw. Steine in den Weg legen kann?!
Gruß
Phenomenon123
ich habe nach ein wenig mehr als 3 Jahren jetzt meine sog. Ich-AG aus Rentabilitätsgründen aufgeben müssen. Ich war nach den 3 Jahren Ich-AG noch ca. 5 Monate selbständig, leider ohne Erfolg. Laut Arge habe ich ein Recht auf Fortzahlung (bis 6 Monate nach der Selbstständigkeit). Ich bin ja erst im 5. Monat. Meine Frage bezieht sich jetzt auf folgendes. Ich muß Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen damit die Bearbeitung des Antrags erfolgen kann.
Ich habe jetzt noch ein wenig über 5,000 € auf dem Konto, da ich in kürze noch Steuern an das Finanzamt abführen muß (2007/2008). Nach dieser Zahlung wird nichts mehr von dem Geld übrig bleiben. Wie verhällt es sich nun, wenn ich die Kontoauszüge vorlege und dort noch ein Guthaben von 5,000 € aufgeführt ist?
Ich habe mal gehört, dass man kein Eigenkapital besitzen darf, bzw. erst dieses Geld zum Leben aufbrauchen muß bevor einem Geld von der Arge zusteht.
Wie verhällt es sich jetzt in meinem Fall, da dieses Geld ja quasi nicht mir gehört und ich es, nachdem mein Steuerberater
die Steuererklärungen erstellt hat, an das Finanzamt abführen muß?
Ich würde mich freuen, wenn mir mal jemand erläutern kann, ob einem die Arge aus dieser Situation einen Strick drehen, bzw. Steine in den Weg legen kann?!
Gruß
Phenomenon123