Hallo,
vor einigen Jahren ist es seitens der Agentur für Arbeit zu einer Überzahlung gekommen, weil die Leistungen meines Mannes wegen angeblicher Nichtverfügbarkeit einige Wochen später rückwirkend eingestellt wurden sind. Die Sache ist beim Sozialgericht anhängig. Macht es einen Unterschied, ob man in seiner Stellungnahme schreibt, dass das Geld "inzwischen" verbraucht worden ist oder ob es damals verbraucht wurde? Dazu kommt, dass unser Konto nie ganz leer ist.
LG Lisa
vor einigen Jahren ist es seitens der Agentur für Arbeit zu einer Überzahlung gekommen, weil die Leistungen meines Mannes wegen angeblicher Nichtverfügbarkeit einige Wochen später rückwirkend eingestellt wurden sind. Die Sache ist beim Sozialgericht anhängig. Macht es einen Unterschied, ob man in seiner Stellungnahme schreibt, dass das Geld "inzwischen" verbraucht worden ist oder ob es damals verbraucht wurde? Dazu kommt, dass unser Konto nie ganz leer ist.
LG Lisa
