Formulierung Widerspruch bei formal völlig falschem Bescheid

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G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Hallo,

ich habe Anfang Juli eine rückwirkende Feststellung meiner Schwerbehinderung gem. §69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX beantragt.
Der Kontakt mit dem zuständigen SB verlief gut, ich wurde noch um zusätzliche Schweigepflichtsentbindungen für alte Unterlagen gebeten, habe diese ausgestellt und die Prüfung sollte eingeleitet werden, da mein besonderes Interesse an dieser Feststellung unstrittig war.

Heute habe ich auf diesen Antrag hin folgenden Bescheid erhalten:
"Bescheid über die Ablehnung eines Antrages auf Neufeststellung nach neunten Buch - Sozialgesetzbuch gem. §48 SGB X"
mit der Begründung, dass die Prüfung meines Erhöhungsantrages keine wesentlichen Änderungen meiner gesundheitlichen Verhältnisse ergeben habe.

Das Ding ist also von vorn bis hinten falsch.

Dennoch tue ich mich gerade schwer mit einer Widerspruchsformulierung. Was genau ist das, was die mir da geschickt haben (abgesehen von ziemlich blöd...)? Rechtswidrig? Formal falsch? Wie nennt man einen Bescheid, der einen ganz anders gestellten Antrag bescheidet und dessen Begründung dementsprechend auch total an der eigentlichen Fragestellung vorbei geht?

Mein aktueller Impuls wäre, den Widerspruch mit "wer hat euch denn ins Hirn gekackt?" zu begründen, daher wäre ich für Formulierungshilfen wirklich sehr dankbar. :wink:
 

Goldfield

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Moin,
Ich würde einfach einen normalen Widerspruch einlegen, wenn du mit der Ablehnung bezgl.einer GdB erhöhung nicht einverstanden bist, zb.
Name
Anschrift

Versorgungsamt
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum)
Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

infolge meines Antrags auf Feststellung der Schwerbehinderung/Erhöhung des GdB /Anerkennung des Merkzeichens ( Falls beantragt, ansonsten den Satz mit den Merkzeichen weg lassen) vom (Datum), haben Sie am (Datum) oben genannten Bescheid erlassen. Darin lehnen Sie meinen Antrag ab. Mit dieser Entscheidung bin ich jedoch nicht einverstanden.

Mein Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Gleichzeitig beantrage ich hiermit Akteneinsicht. Bitte schicken Sie mir Kopien von sämtlichen Arztberichten und medizinischen Unterlagen, die Sie für Ihre Entscheidung herangezogen haben, zu. Insbesondere bitte ich um die Zusendung der abschließenden Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes. Nach Erhalt der angeforderten Unterlagen geht Ihnen die Begründung meines Widerspruchs gesondert zu.



Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift
 

Annie

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Es geht hier aber wohl um Rückwirkende Feststellung GDB und nicht um einen Verschlimmerungsantrag.

In etwas so wenn du einen Rollstuhl beantragst und die Schreiben zurück das der Antrag auf ein Krankenbett leider abgelehnt wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Genau. Annie, dein Beispiel trifft es ziemlich gut.:icon_hihi:

Deswegen frage ich hier ja auch, wie man einen "normalen" Widerspruch verfasst, ist mir ziemlich klar. Der passt hier halt nur nicht und ich stehe total auf dem Schlauch, wie ich einen Widerspruch gegen einen Bescheid formulieren soll, der weder in seiner genannten Rechtsgrundlage noch inhaltlich irgendetwas mit meinem Antrag zu tun hat.
Für die Begründung brauche ich ja eigentlich nicht mal eine Akteneinsicht, weil ich dem Bescheid ja inhaltlich nicht widerspreche. Der Bescheid hat halt einfach nichts mit meinem Antrag zu tun.
 

Muzel

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Ich habe dazu Fragen:
Hast du jemals den Schwerbehindertenstatus erreicht und wurde er zurückgenommen? Die Behörde begründet ihre Absage mit dem § 48 SGB X.
Bist du vielleicht schon länger krank und hast jetzt einen Befund erhalten, dass dir der Status wegen deiner Krankheit schon länger zusteht?
 
G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Ich habe GdB 50 seit Januar dieses Jahres. Die Erkrankung besteht schon wesentlich länger, ist auch dokumentiert und ein besonderes Interesse an der rückwirkenden Feststellung besteht und wurde bisher vom Amt auch nicht angezweifelt.

Man hat im Gegenteil meinen behandelnden Arzt mit genau dieser Fragestellung angeschrieben und von ihm einen entsprechenden Bericht erhalten.
Wie die auf einmal auf eine Erhöhung kommen...
 

Annie

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Ich würde es in etwa so schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom 11.10.2017 lege ich hiermit vorsorglich

WIDERSPRUCH

ein.

Desweiteren merke ich an das Ihr Verwaltungsakt nach § 44 VwVfG nichtig ist.

"Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist."

Ich habe einen Antrag auf rückwirkende Feststellung GDB nach § 69 SGB 9 gestellt.

"Auf Antrag kann festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, wenn dafür ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird."

Leider wurde dieser Antrag von Ihnen bis dato nicht bearbeitet.

mit freundlichen Grüßen
 

Muzel

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Du kannst nach § 41 I Nr 1 SGB 10 einen erneuten Antrag auf rückwirkende Feststellung deiner Schwerbehinderung stellen. Gegen die Ablehnung deiner abgelehnten Verschlimmerung kannst auf zweierlei Weise vorgehen:
1. Du kannst die Rücknahme verlangen, weil du keinen entsprechenden Antrag gestellt hast.
2. Du legst gegen die Ablehnung der Verschlimmerung tatsächlich Widerspruch ein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Danke, Annie, das liest sich schonmal nach einem sehr hilfreichen Ansatz.

Muzel, wieso sollte ich den Antrag neu stellen?
Ich habe ihn gestellt und der Bescheid bezieht sich, erkennbar durch die richtige Nennung des Datums des Antrags auf genau diesen Antrag - ist halt nur völlig falsch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
So, durch die Anregung von Annie und vor allem das Stichwort Nichtigkeit habe ich nun ein paar Stunden recherchiert und bin zu diesem Ergebnis hier gekommen (genaue Daten nehme ich wegen Anonymität raus - obwohl ich fürchte, dass diese Sache eh so spezifisch ist, dass das nicht mehr viel bringt :biggrin:).
Gerade beim letzten Satz bin ich mir unsicher. Aber da der vorliegende Verwaltungsakt ja ziemlich offensichtlich nicht meinen Antrag auf rückwirkende Feststellung bescheidet, möchte ich gern nochmal darauf hinweisen, dass neben der Aufhebung oder Nichtigkeitsfeststellung des (völlig sinnfreien) Bescheides erwarte, dass die meinen Antrag korrekt bescheiden.

Ob der Bescheid nun für nichtig erklärt wird oder aufgehoben wird, ist mir schnuppe, da er ja für mich keine rechtswirksamen Folgen hat, sondern ja besagt, dass ein bereits ergangener Bescheid aus der Vergangenheit eben nicht aufgehoben und geändert wird. Sonst wäre eine Nichtigkeitserklärung wünschenswerter, da diese dazu führt, dass der VA keine Rechtswirksamkeit entfaltet.

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung zu diesem Widerspruchsentwurf freuen:

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [] / Prüfung der Nichtigkeit des Bescheides vom []

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [] beantragte ich die rückwirkende Feststellung des Eintrittszeitpunktes meiner Schwerbehinderung gem. §69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX.

Mit Ihrem Bescheid vom [] teilen Sie mir mit, dass meinem Antrag vom [] auf Neufeststellung nach dem neunten Buch - Sozialgesetzbuch gem. §48 SGB X nicht entsprochen werden könne.

Sie beziehen sich durch Nennung des Datums meines Antrages vom [] auf meinen Antrag auf rückwirkende Feststellung des Eintrittszeitpunktes meiner Schwerbehinderung gem. §69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, beziehen sich dann jedoch inhaltlich auf einen Antrag auf Neufeststellung, den ich weder zu diesem Datum noch zu einem anderen Zeitpunkt gestellt habe.

Der ergangene Verwaltungsakt ist somit gem. §33 SGB X inhaltlich nicht hinreichend bestimmt, ihm ging nicht der erforderliche Antrag voraus, außerdem ist er inhaltlich, in den genannten Rechtsgrundlagen sowie der Begründung falsch und somit rechtswidrig.

Aufgrund des Umfanges und der Offenkundigkeit des Fehlers ist eine Nichtigkeit des Verwaltungsaktes gem. §40 Abs. 1 SGB X möglich und ich beantrage alternativ zur Aufhebung eine Feststellung der Nichtigkeit gem. §40 Abs. 5 SGB X.

Neben einer Nichtigkeitsfeststellung oder Aufhebung des ergangenen Bescheides fordere ich Sie auf, meinen Antrag auf rückwirkende Feststellung des Eintrittszeitpunktes meiner Schwerbehinderung gem. §69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX korrekt zu bearbeiten und zu bescheiden.
 

Muzel

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Ich formuliere mal ein Beispiel: Du verlangst im Laden 1 kg Äpfel. Die Verkäuferin sagt nun zu dir . "Wir haben keine Birnen". Also solltest du doch erneut um Äpfel bitten. Was die Birnen betrifft, kannst sagen, dass dahinten welche liegen. (Damit meine ich den Widerspruch gegen den nicht gestellten Verschlimmerungsantrag).
 
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Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Ich formuliere mal ein Beispiel: Du verlangst im Laden 1 kg Äpfel. Die Verkäuferin sagt nun zu dir . "Wir haben keine Birnen". Also solltest du doch erneut um Äpfel bitten. Was die Birnen betrifft, kannst sagen, dass dahinten welche liegen. (Damit meine ich den Widerspruch gegen den nicht gestellten Verschlimmerungsantrag).

Wenn ich von einer Behörde Äpfel verlange, haben die mir aber auch Äpfel zu geben und keine Birnen. Warum sollte ich neue Äpfel beantragen, wenn mein Äpfelantrag noch gar nicht bearbeitet wurde?
 

Muzel

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Wenn du der Behörde nicht noch einmal sagst, was du willst, dann bleibt es so. Die Behörde denkt dann, dass du zufrieden bist.
 

Muzel

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Wichtig ist nicht der Titel sondern der Inhalt. Du musst der Behörde klar machen, was du willst. Dazu musst du auch im Widerspruchsverfahren einen Antrag stellen.
 
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