Hallo liebes Forum,
Mutter möchte den Unterhalt für ihr Kind einklagen, sie bezieht ALG II.
Muss sie vorher sich die Forderung (Forderungsübergang § 33) vom Jobcenter zurückübertragen lassen oder kann sie auch so klagen ohne überhaupt dem Jobcenter Bescheid zu sagen.
Viele Grüße
Rudi
Mutter möchte den Unterhalt für ihr Kind einklagen, sie bezieht ALG II.
Muss sie vorher sich die Forderung (Forderungsübergang § 33) vom Jobcenter zurückübertragen lassen oder kann sie auch so klagen ohne überhaupt dem Jobcenter Bescheid zu sagen.
Viele Grüße
Rudi