Forderung einer Zahlung zu Zuzahlung Krankenhausbehandlung von Februar 2017

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Baller111

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Hallo,

ich habe ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich vom Februar 2017 entspr. Zuzahlungen begleichen soll.
Ich habe vorher KEINE schriftliche Aufforderung 2017 von meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich entspr. Zuzahlungen begleichen soll. Jetzt, nach über 1 1/2 Jahren, bekomme ich plötzlich eine " Mahnung ", ich solle entspr. Zuzahlungen begleichen.

Im www. habe ich mich mal umgesehen und dazu nicht wirklich was gefunden außer den § 45 SGB . Soweit ich aber verstanden habe, geht es da um " Kinder". Oder lese ich das falsch ?

Jetzt zu meinen Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

1) ist solch eine Forderung nicht nach einem ( 1 ) Jahr verjährt ?
2) wenn nicht, wo kann ich so was nachlesen und gibt es dazu evtl. eine " einheitliche " gesetzliche Regelung für gesetzlich Versicherte

Hoffe hier kann mir jemand eine Auskunft geben. Vielen Dank
 

Doppeloma

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Hallo Baller111,

ich habe ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich vom Februar 2017 entspr. Zuzahlungen begleichen soll.

Um welche Zuzahlungen geht es denn konkret, für Klinik / Krankentransport / Medikamente / Heil - und Hilfsmittel ???

Ein wenig genauer wäre ja nicht schlecht, das muss ja beschrieben sein, wofür genau man das Geld haben möchte, sonst wäre ja zunächst mal genau diese Frage mit der KK zu klären ...

Ich habe vorher KEINE schriftliche Aufforderung 2017 von meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich entspr. Zuzahlungen begleichen soll. Jetzt, nach über 1 1/2 Jahren, bekomme ich plötzlich eine " Mahnung ", ich solle entspr. Zuzahlungen begleichen.

Das ist so ungewöhnlich nicht, ich habe auch mal nach fast 2 Jahren die Aufforderung bekommen 10 € Zuzahlung für einen Notarzt-Einsatz zu bezahlen, das verjährt so schnell nicht. :icon_evil:
Den Einsatz hatte ich inzwischen auch schon fast vergessen, konnte mit dem angegebenen Datum zunächst gar nichts anfangen.

Im www. habe ich mich mal umgesehen und dazu nicht wirklich was gefunden außer den § 45 SGB . Soweit ich aber verstanden habe, geht es da um " Kinder". Oder lese ich das falsch ?

In dem Schreiben sollten ja die Rechtsgrundlagen für diese Forderung angegeben sein, § 45 SGB gibt es 12 Stück, in JEDEM sozialen Gesetzbuch einen ... vielleichst solltest du das Schreiben mal anonymisiert einstellen, so kann man mit deiner Anfrage wenig anfangen.

1) ist solch eine Forderung nicht nach einem ( 1 ) Jahr verjährt ?

Nicht unbedingt, es kommt ja deswegen auf die genaue Forderung an ...

2) wenn nicht, wo kann ich so was nachlesen und gibt es dazu evtl. eine " einheitliche " gesetzliche Regelung für gesetzlich Versicherte

Kommt ja drauf an wofür genau du eine "einheitliche gesetzliche Regelung" finden willst, es muss doch dabei stehen, wofür man genau eine Zuzahlung haben will ???

Ansonsten wirst du wohl deine KK kontaktieren und um Aufklärung bitten müssen, da steht ja sicher auch eine Adresse / Telefon-Nummer / Fax-Nummer drauf und vielleicht sogar ein konkreter Ansprechpartner ???

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 2606

Gast
DAs dauert teilweise extrem lange, bis man so eine Zuzahlungs-Forderung bekommt. Und wenn die Zuzahlung nicht von dem eigentlichen Dienstleister gefordert wird, sondern erst von der KK , dann dauert es nochmal länger.
 
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