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Hallo,
ich habe ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich vom Februar 2017 entspr. Zuzahlungen begleichen soll.
Ich habe vorher KEINE schriftliche Aufforderung 2017 von meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich entspr. Zuzahlungen begleichen soll. Jetzt, nach über 1 1/2 Jahren, bekomme ich plötzlich eine " Mahnung ", ich solle entspr. Zuzahlungen begleichen.
Im www. habe ich mich mal umgesehen und dazu nicht wirklich was gefunden außer den § 45 SGB . Soweit ich aber verstanden habe, geht es da um " Kinder". Oder lese ich das falsch ?
Jetzt zu meinen Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.
1) ist solch eine Forderung nicht nach einem ( 1 ) Jahr verjährt ?
2) wenn nicht, wo kann ich so was nachlesen und gibt es dazu evtl. eine " einheitliche " gesetzliche Regelung für gesetzlich Versicherte
Hoffe hier kann mir jemand eine Auskunft geben. Vielen Dank
ich habe ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich vom Februar 2017 entspr. Zuzahlungen begleichen soll.
Ich habe vorher KEINE schriftliche Aufforderung 2017 von meiner Krankenkasse erhalten, wonach ich entspr. Zuzahlungen begleichen soll. Jetzt, nach über 1 1/2 Jahren, bekomme ich plötzlich eine " Mahnung ", ich solle entspr. Zuzahlungen begleichen.
Im www. habe ich mich mal umgesehen und dazu nicht wirklich was gefunden außer den § 45 SGB . Soweit ich aber verstanden habe, geht es da um " Kinder". Oder lese ich das falsch ?
Jetzt zu meinen Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.
1) ist solch eine Forderung nicht nach einem ( 1 ) Jahr verjährt ?
2) wenn nicht, wo kann ich so was nachlesen und gibt es dazu evtl. eine " einheitliche " gesetzliche Regelung für gesetzlich Versicherte
Hoffe hier kann mir jemand eine Auskunft geben. Vielen Dank