Erolena
StarVIP Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 7 November 2007
- Beiträge
- 5.939
- Bewertungen
- 1.512
Aber gleich noch etwas zum Thema EA:
2006 wußte ich noch gar nichts von "BK-Nachzahlung übernehmen / einreichen". Eine Teilsumme aus BK-Abrechnung 2006 (+Zinsen usw.) habe ich während Berufstätigkeit selbst bezahlt . Ein Rest ca. 100 Euro der eigentlichen Forderung ist noch offen.
Kann ich diese Restsumme oder die Gesamtsumme eilig geltend machen? Muss den Rest jetzt unbedingt bezahlen.
Der normale Weg wäre wohl Überprüfungsantrag Übernahme alte BK-Abrechnung zu 100% (rund 400 Euro), außerdem 4 Jahresfrist beachten.
Kann ich die Sache mit BK-Abrechnung erstmal separat einreichen? Restliche Überprüfung dann später einreichen? Weil: Der 2006-Bescheid ist komplett falsch an vielen Stellen. Dazu schmoren schon x-Seiten Text auf meinem Rechner. Ich denke, da muss ein Rechtsanwalt drübersehen (u.a. Nichtabsetzbarkeit Rentenvers.pflichtbeiträge vom EGZuschuss u.a. Katastrophen).
Auf den zuzüglichen Zinsen u.a. Kosten werde ich wohl sitzen bleiben wg. "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht"? Habe diese auch schon bezahlt.
2006 wußte ich noch gar nichts von "BK-Nachzahlung übernehmen / einreichen". Eine Teilsumme aus BK-Abrechnung 2006 (+Zinsen usw.) habe ich während Berufstätigkeit selbst bezahlt . Ein Rest ca. 100 Euro der eigentlichen Forderung ist noch offen.
Kann ich diese Restsumme oder die Gesamtsumme eilig geltend machen? Muss den Rest jetzt unbedingt bezahlen.
Der normale Weg wäre wohl Überprüfungsantrag Übernahme alte BK-Abrechnung zu 100% (rund 400 Euro), außerdem 4 Jahresfrist beachten.
Kann ich die Sache mit BK-Abrechnung erstmal separat einreichen? Restliche Überprüfung dann später einreichen? Weil: Der 2006-Bescheid ist komplett falsch an vielen Stellen. Dazu schmoren schon x-Seiten Text auf meinem Rechner. Ich denke, da muss ein Rechtsanwalt drübersehen (u.a. Nichtabsetzbarkeit Rentenvers.pflichtbeiträge vom EGZuschuss u.a. Katastrophen).
Auf den zuzüglichen Zinsen u.a. Kosten werde ich wohl sitzen bleiben wg. "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht"? Habe diese auch schon bezahlt.