Hallo, da mir in einem anderen Forum vorgeworfen wurde, das wohl irgendwas "faul" an mir oder meinen Fragen wäre, und nur dazu geraten wurde "unbedingt diese fragliche "Einladung" zu befolgen, wende ich mich nun nochmal hilfesuchend an euch.
ich habe wie gesagt eine "Folgeeinladung" (Anhörbogen war NICHT dabei)
steht drin, das ich angebiclh einer Einladung nicht befolgt bin, hatte aber vor dieser keine Einladung.
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Folgeeinladung
"Ich gebe ihnen gem. §24 Gelegenheit, sich zum SAchverhalt zu äußern."
Datum, Adresse, Zimmernur....
dann dadunter noch:
"ich möchte mit ihnen ihre aktuelle beruf. Situation besprechen"
Bitte bringen sie mit: Bewerb-Aktivitäten
- ausgedruckte Bew-unterlagen
- ausgedruckter Lebenslauf
Einladung nach § 58 309 SGB III
und dann die Rechtsfolgebelehrung
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Es wäre sehr nett, wenn ihr mir sagen könntet, ob das alles so richtig ist, wie gesagt steht oben als wohl wichtigster Grund dieses "Schreibens" mit Sanktionsandrohung diese "Anhörung"
Ich wusste bis zu diesem Brief nichts von einem vorigen Termin
Es eilt ja auch sehr, weil der Brief erst gestern bei mir in der Post was, weiß nun nicht, wie ich mich dazu verhalten sollte?
Hatte auch schon mal wo gelesen, das man lebenslauf nicht denen abgeben muss, und eine EGV gibts gar nicht, deshalb brauche ich woh auch gar keine "Unterlagen" mitbringen, oder?
Danke, und viele liebe Grüße
ich habe wie gesagt eine "Folgeeinladung" (Anhörbogen war NICHT dabei)
steht drin, das ich angebiclh einer Einladung nicht befolgt bin, hatte aber vor dieser keine Einladung.
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Folgeeinladung
"Ich gebe ihnen gem. §24 Gelegenheit, sich zum SAchverhalt zu äußern."
Datum, Adresse, Zimmernur....
dann dadunter noch:
"ich möchte mit ihnen ihre aktuelle beruf. Situation besprechen"
Bitte bringen sie mit: Bewerb-Aktivitäten
- ausgedruckte Bew-unterlagen
- ausgedruckter Lebenslauf
Einladung nach § 58 309 SGB III
und dann die Rechtsfolgebelehrung
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Es wäre sehr nett, wenn ihr mir sagen könntet, ob das alles so richtig ist, wie gesagt steht oben als wohl wichtigster Grund dieses "Schreibens" mit Sanktionsandrohung diese "Anhörung"
Ich wusste bis zu diesem Brief nichts von einem vorigen Termin
Es eilt ja auch sehr, weil der Brief erst gestern bei mir in der Post was, weiß nun nicht, wie ich mich dazu verhalten sollte?
Hatte auch schon mal wo gelesen, das man lebenslauf nicht denen abgeben muss, und eine EGV gibts gar nicht, deshalb brauche ich woh auch gar keine "Unterlagen" mitbringen, oder?
Danke, und viele liebe Grüße