Hallo zusammen,
ich habe gestern als Förmliche Zustellung (gelber Umschlag) eine Folgeeinladung vom Jobcenter bekommen.
Angeblich habe ich einen Termin versäumt, aber ich habe nie eine Einladung für diesen Termin bekommen.
Diese Folgeeinladung ist eine Androhung zur Sanktion (10% Kürzung für drei Monate) und dem schriftlichen Hinweis, dass ich Gelegenheit habe, mich dazu zu äussern (nach §24 SGB X)
Sowie wird mir im selben Schreiben, gleichzeitig auch noch ein neuer Termin vorgegeben, mich im Jobcenter einzufinden (um mit mir über meine aktuelle berufliche Situation zu reden )
Angehängt ist ein Bild dieses Schreibens (Seite 1).
Seite zwei sind die üblichen Rechtsfolgebel. und Seite 3 ist der übliche Zettel um Gründe zu nennen, wenn ich zum Termin nicht kommen kann.
Dazu habe ich nun bitte einige Fragen und mir ist auch was aufgefallen.
SB schreibt: ''der Einladung vom 21.07.2016 sind sie leider ....''
Häh ?
Kann wohl was nicht stimmen
Ich vermute der Termin (an dem ich nicht erschienen bin) sei am 21.07.2016 gewesen.
Von wann war dann die Einladung ? Ich habe jedenfalls nix bekommen
Und wenn die Einladung vom 21.07.2016 war, wann ist/war dann der Termin ?
Oder kann SBchen in die Zukunft blicken, weil dieses Schreiben hier ist ja mit Datum vom 21.07.2106 und verweist darauf, dass ich der Einladung nicht nachgekommen bin ...
Sehr verwirrend/dubios....
Was meint ihr dazu?
Meine weiteren Fragen wären:
Leider steht da nicht drauf, wie lange ich Zeit habe, mich zum Sachverhalt zu äussern.
Wie lange hat man da Zeit ??
Soll ich mich vorher schriftlich äussern oder meine schriftliche Äusserung, SBchen am Tage des Termins (02. August 2016) in die Hand drücken?
Weil mündlich äussere ich mich dazu garantiert nicht.
Ist das rechtlich überhaupt korrekt:
In einem Brief gleichzeitig:
-Androhung auf Sanktion und Gelegeheit sich dazu zu äussern
plus
--Einladung um berufl. Situation zu besprechen (??)
Und meine Äusserung wird dann in etwa so aussehen. Einladung habe ich nicht bekommen (ausser dieser Folgeeinladung) und SBchen möchte mir bitte einen Sende-Nachweis vorlegen, über die angeblich erste Einladung. Das dann noch ein bissel schön ausformuliert.
Oder was soll ich sonst schreiben?
Sollte ich auch auf den oben erwähnten dubiosen sachverhalt eingehen, von WANN denn diese erste Einladung überhaupt sein soll?? Weil Folgeeinladung und Termin für 21.07.2016 (''der Einladung vom 21.07.2016 sind sie leider ....'') ja der gleiche Tag sind
Danke schon mal im Voraus
ich habe gestern als Förmliche Zustellung (gelber Umschlag) eine Folgeeinladung vom Jobcenter bekommen.
Angeblich habe ich einen Termin versäumt, aber ich habe nie eine Einladung für diesen Termin bekommen.
Diese Folgeeinladung ist eine Androhung zur Sanktion (10% Kürzung für drei Monate) und dem schriftlichen Hinweis, dass ich Gelegenheit habe, mich dazu zu äussern (nach §24 SGB X)
Sowie wird mir im selben Schreiben, gleichzeitig auch noch ein neuer Termin vorgegeben, mich im Jobcenter einzufinden (um mit mir über meine aktuelle berufliche Situation zu reden )
Angehängt ist ein Bild dieses Schreibens (Seite 1).
Seite zwei sind die üblichen Rechtsfolgebel. und Seite 3 ist der übliche Zettel um Gründe zu nennen, wenn ich zum Termin nicht kommen kann.
Dazu habe ich nun bitte einige Fragen und mir ist auch was aufgefallen.
SB schreibt: ''der Einladung vom 21.07.2016 sind sie leider ....''
Häh ?
Kann wohl was nicht stimmen
Ich vermute der Termin (an dem ich nicht erschienen bin) sei am 21.07.2016 gewesen.
Von wann war dann die Einladung ? Ich habe jedenfalls nix bekommen
Und wenn die Einladung vom 21.07.2016 war, wann ist/war dann der Termin ?
Oder kann SBchen in die Zukunft blicken, weil dieses Schreiben hier ist ja mit Datum vom 21.07.2106 und verweist darauf, dass ich der Einladung nicht nachgekommen bin ...
Sehr verwirrend/dubios....
Was meint ihr dazu?
Meine weiteren Fragen wären:
Leider steht da nicht drauf, wie lange ich Zeit habe, mich zum Sachverhalt zu äussern.
Wie lange hat man da Zeit ??
Soll ich mich vorher schriftlich äussern oder meine schriftliche Äusserung, SBchen am Tage des Termins (02. August 2016) in die Hand drücken?
Weil mündlich äussere ich mich dazu garantiert nicht.
Ist das rechtlich überhaupt korrekt:
In einem Brief gleichzeitig:
-Androhung auf Sanktion und Gelegeheit sich dazu zu äussern
plus
--Einladung um berufl. Situation zu besprechen (??)
Und meine Äusserung wird dann in etwa so aussehen. Einladung habe ich nicht bekommen (ausser dieser Folgeeinladung) und SBchen möchte mir bitte einen Sende-Nachweis vorlegen, über die angeblich erste Einladung. Das dann noch ein bissel schön ausformuliert.
Oder was soll ich sonst schreiben?
Sollte ich auch auf den oben erwähnten dubiosen sachverhalt eingehen, von WANN denn diese erste Einladung überhaupt sein soll?? Weil Folgeeinladung und Termin für 21.07.2016 (''der Einladung vom 21.07.2016 sind sie leider ....'') ja der gleiche Tag sind
Danke schon mal im Voraus