rudirevoluter
Elo-User*in
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Guten Abend mitstreiter,
Ich bekam auch eine Folgeeinladung, mit besagten Einladungszweck..
Kurze Vorgeschichte, Zwei Meldetermine innerhalb von 3 Tagen 18.04 und 20.04.2016, beide "mit Schreiben vom 06.04.2016" ..
Wobei mich der Termin am 18.04.2016 gar nicht erreichte und zu dem Termin am 20.04.2016 war ich arbeitsunfähig erkrankt. Das Wissen vom Termin vom 18.04 habe ich nur von einer Sanktionsandrohung.
Nun die eigentliche Frage da ich nicht sicher weis, wie ich mit dieser Folgeeinladung umgehen soll..
Folgeeinladung
Sehr geehrter Herr xxx xxx,
der Einladung vom 20.04.2016 sind sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalbt, Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um den in meinem vorangegangen Einladungsschreiben genannten Prozentwert des für Sie nach §20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten zu mindern.
Ich gebe Ihnen hiermit gem. §24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
Bitte kommen sie zum unten angegeben Termin in das Jobcenter xx, strasse nummer, plz ort.
Ihre Termindaten
Datum: Montag, den 09.Mai 2016
Uhrzeit
Raum
Ich möchte mit Ihnen ihre aktuelle beruflische Situation besprechen.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu diesem Termin mit_
-ausgedruckte Bewerbungsunterlagen.
Diese ist eine Einladung nach §59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §309 abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch.
Wenn sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs düe die Dauer von drei Monaten gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum 20.04.2016 bleibt hiervon unberührt.
Beachten sie bitte auch unbedingt die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise.
Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
_ _ _ _ _
Nun die Frage ist diese Einladung rechtens? Ich habe meine Stellungsnahme + Krankmeldung persönlich eingereicht, und mir das Quittieren lassen.
Nebenbei stinkt es mir ziemlich das die androhungen + Folgetermin am selben Tag gefertigt wurden. Und die Frist zur Äußerung am 07.Mai 2016 endet.
Also möchte die werte Dame das ich mich zu einer Sanktionsandrohung am 9.Mai PERSÖNLICH äußere wenn die Fristen für alles am 7 Mai endet, ergo ist mein Erscheinen dort für die Katz?
Ich hoffe jemand kann mir kurz Erläutern ob ich richtig liege..
Ach bevor ich es vergesse, lebe in Hessen, falls das eine Rolle spielt.
Danke im voraus.
Ich bekam auch eine Folgeeinladung, mit besagten Einladungszweck..
Kurze Vorgeschichte, Zwei Meldetermine innerhalb von 3 Tagen 18.04 und 20.04.2016, beide "mit Schreiben vom 06.04.2016" ..
Wobei mich der Termin am 18.04.2016 gar nicht erreichte und zu dem Termin am 20.04.2016 war ich arbeitsunfähig erkrankt. Das Wissen vom Termin vom 18.04 habe ich nur von einer Sanktionsandrohung.
Nun die eigentliche Frage da ich nicht sicher weis, wie ich mit dieser Folgeeinladung umgehen soll..
Folgeeinladung
Sehr geehrter Herr xxx xxx,
der Einladung vom 20.04.2016 sind sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalbt, Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um den in meinem vorangegangen Einladungsschreiben genannten Prozentwert des für Sie nach §20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten zu mindern.
Ich gebe Ihnen hiermit gem. §24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
Bitte kommen sie zum unten angegeben Termin in das Jobcenter xx, strasse nummer, plz ort.
Ihre Termindaten
Datum: Montag, den 09.Mai 2016
Uhrzeit
Raum
Ich möchte mit Ihnen ihre aktuelle beruflische Situation besprechen.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu diesem Termin mit_
-ausgedruckte Bewerbungsunterlagen.
Diese ist eine Einladung nach §59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §309 abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch.
Wenn sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs düe die Dauer von drei Monaten gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum 20.04.2016 bleibt hiervon unberührt.
Beachten sie bitte auch unbedingt die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise.
Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
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Nun die Frage ist diese Einladung rechtens? Ich habe meine Stellungsnahme + Krankmeldung persönlich eingereicht, und mir das Quittieren lassen.
Nebenbei stinkt es mir ziemlich das die androhungen + Folgetermin am selben Tag gefertigt wurden. Und die Frist zur Äußerung am 07.Mai 2016 endet.
Also möchte die werte Dame das ich mich zu einer Sanktionsandrohung am 9.Mai PERSÖNLICH äußere wenn die Fristen für alles am 7 Mai endet, ergo ist mein Erscheinen dort für die Katz?
Ich hoffe jemand kann mir kurz Erläutern ob ich richtig liege..
Ach bevor ich es vergesse, lebe in Hessen, falls das eine Rolle spielt.
Danke im voraus.