halllo ihr Lieben,
und wieder gibt es Probleme mit der AfA.
Vor 4 Wochen erhielt ich von der AfA (ALG1) und JC (Sicherung des Lebensunterhalts) zeitgleich Post zwecks Meldepflicht und Gespräch über berufliche Situation. 1 Woche später bin ich erkrankt, sodass ich eine AU ausgestellt bekommen habe, die ich selbstverständlich beiden Vereinen zu kommen lassen habe. Leider nicht bestätigen lassen, da unter Zeugen eingeworfen samt dem Rückmeldezettel ab wann die AU gilt und das man den Termin nicht wahrnehmen kann.
Nach 2 Wochen schickt mir das JC ein Anhörungsschreiben, dass ich schriftlich wieder einreiche. Nach einer weiteren Woche bekomme ich Post von der AfA:
Folgeeinladung
man wäre trotz RFB der Meldeaufforderung nicht nachgekommen, man hätte keinen wichtigen Grund mitgeteilt und das die Leistungen (ALG1) eingestellt werden.
Hierzu hätte ich Gelegenheit mich zu äußern. (§ 331 Abs. 1 Satz 2 - SGB III)
und im nächsten Satz direkt:
Ich möchte mit Ihnen über Ihre aktuelle berufliche Situation sprechen.
Bei diesem Gespräch hätte ich die Möglichkeit mich zu äußern.
Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung § 159 SGB III
...
was wollen die von mir konkret?
Wollen die nun über berufliche Situatuion oder über die Tatsache, dass die ein Postproblem haben sprechen?
Muss ich dem Folge leisten?
und wieder gibt es Probleme mit der AfA.
Vor 4 Wochen erhielt ich von der AfA (ALG1) und JC (Sicherung des Lebensunterhalts) zeitgleich Post zwecks Meldepflicht und Gespräch über berufliche Situation. 1 Woche später bin ich erkrankt, sodass ich eine AU ausgestellt bekommen habe, die ich selbstverständlich beiden Vereinen zu kommen lassen habe. Leider nicht bestätigen lassen, da unter Zeugen eingeworfen samt dem Rückmeldezettel ab wann die AU gilt und das man den Termin nicht wahrnehmen kann.
Nach 2 Wochen schickt mir das JC ein Anhörungsschreiben, dass ich schriftlich wieder einreiche. Nach einer weiteren Woche bekomme ich Post von der AfA:
Folgeeinladung
man wäre trotz RFB der Meldeaufforderung nicht nachgekommen, man hätte keinen wichtigen Grund mitgeteilt und das die Leistungen (ALG1) eingestellt werden.
Hierzu hätte ich Gelegenheit mich zu äußern. (§ 331 Abs. 1 Satz 2 - SGB III)
und im nächsten Satz direkt:
Ich möchte mit Ihnen über Ihre aktuelle berufliche Situation sprechen.
Bei diesem Gespräch hätte ich die Möglichkeit mich zu äußern.
Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung § 159 SGB III
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was wollen die von mir konkret?
Wollen die nun über berufliche Situatuion oder über die Tatsache, dass die ein Postproblem haben sprechen?
Muss ich dem Folge leisten?