Hans-Peter
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Hallo,
habe heute meinen Folgebescheid erhalten.
Positiv war, dass man mir die Kosten für mein Kaminholz in Höhe von monatlich 60 € erstattet.(Heizperiode 1.10.-30.4.) Ich hatte vorher nur die Gasheizung angegeben mit ca. 40 € pro Monat, habe denen dann mitgeteilt, dass ich zusätzlich meinen Heizkamin nutze. Für die 60 qm Erdgeschoss wurde daraufhin dieser Betrag zusätzlich anerkannt.
Für das Obergeschoss dann aber nicht mehr. Damit kann ich leben, da ich das Holz hier aus dem Wald hole.
Jetzt leider das Negative.
Die Kosten der Unterkunft wurden sofort auf die angemessenen Kosten gesenkt. Vorher 799, jetzt 503 €. Ich hatte bei dieser Anhörung wegen
Senkung der Kosten, einen ausführlichen Brief geschrieben und mitgeteilt,
warum ich in dieser Gegend wohnen bleiben will.(Frau muss zu Fuß zur Arbeit, ein Sohn zum Bahnhof, ein Sohn zur Schule, keine Busverbindung um diese Uhrzeiten, außerdem nichts an Wohnraum in der Preisklasse zu finden u.sw.
Bei Antragsabgabe habe ich meine Wohnungsbemühungen vorgelegt.
Ausdrucke von Immobilien Scout24. Mir wurde daufhin gesagt, ich sollte mich auch bei der Wohnungsbaugesellschaft eintragen lassen und die Bestätigung dann nachzureichen. Ich war auch gleich dort, doch die wollten vorher eine Arbeitsbescheinigung meiner Frau und eine Vermieterbescheinigung. Ist auch alles abgeschickt, kann aber noch ein paar Tage dauern bis das zurück ist.
Den Mietvertrag mit meinem 18-jährigem Sohn (in Ausbildung, eigene Bedarfsgemeinschaft) hat man gleich mündlich abgelehnt, da man Mietverträge mit Familienangehörigen nicht anerkennen will und außerdem dem Finanzamt diese Einnahmen anzeigen würde.
Nun noch ein Text aus dem Bescheid:
Die Regelleistung und das Sozialgeld umfassen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Stromkosten, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
(Also keine Warmwasserkosten)
Die Kosten der Unterkunft wurden ab 1.12.05 lediglich in Höhe der im Kreis angemesssenen Kosten von ... berücksichtigt.
Ich weise darauf hin, dass Nachzahlungsbeträge aus einer Betriebskostenabrechnung künftig nicht übernommen werden. Die von Ihnen vorgetragenen Gründe aufgrund der Anhörung sind in der Entscheidung berücksichtigt. Aufgrund verschiedener Wohnungsangebote in lokalen Zeitungen ist ausreichend angemessener Wohnraum zur Verfügung.
Und nun ?????
Soll ich den Stadtwerken mitteilen, dass die bitte meine Gas-und Wasservorauszahlung jetzt schon mal erhöhen sollen, damit es keine Nachzahlung gibt ? Die Preise erhöhen sich doch sowieso und es wird dann zu Nachzahlungen kommen. Den Winter kann man jetzt auch nicht vorausberechnen.
Angemessene Wohnungen in lokalen Zeitungen habe ich nicht gefunden.
Schwierig nachzuweisen, dass da nichts steht, oder sollte ich alle Zeitungen aufbewahren und vorzeigen? Ich glaube nicht, dass sich einer die Mühe macht und da genau nachsieht. Da die behaupten, es wäre genug Wohnraum in den Zeitungen vorhanden, müssten die doch nachweisen, dass es da steht. Einfach diese Behauptung aufzustellen geht ja wohl nicht.
Selbst wenn da irgendwo eine Wohnung gestanden hätte, müsste man von
dort auch zu Fuss zur Arbeitsstelle, Bahnhof, Schule kommen müssen,
wegen dieser schlechten Busverbindung hier.
Wer muss da die Beweise beibringen ?
Gruß
Hans-Peter
habe heute meinen Folgebescheid erhalten.
Positiv war, dass man mir die Kosten für mein Kaminholz in Höhe von monatlich 60 € erstattet.(Heizperiode 1.10.-30.4.) Ich hatte vorher nur die Gasheizung angegeben mit ca. 40 € pro Monat, habe denen dann mitgeteilt, dass ich zusätzlich meinen Heizkamin nutze. Für die 60 qm Erdgeschoss wurde daraufhin dieser Betrag zusätzlich anerkannt.
Für das Obergeschoss dann aber nicht mehr. Damit kann ich leben, da ich das Holz hier aus dem Wald hole.
Jetzt leider das Negative.
Die Kosten der Unterkunft wurden sofort auf die angemessenen Kosten gesenkt. Vorher 799, jetzt 503 €. Ich hatte bei dieser Anhörung wegen
Senkung der Kosten, einen ausführlichen Brief geschrieben und mitgeteilt,
warum ich in dieser Gegend wohnen bleiben will.(Frau muss zu Fuß zur Arbeit, ein Sohn zum Bahnhof, ein Sohn zur Schule, keine Busverbindung um diese Uhrzeiten, außerdem nichts an Wohnraum in der Preisklasse zu finden u.sw.
Bei Antragsabgabe habe ich meine Wohnungsbemühungen vorgelegt.
Ausdrucke von Immobilien Scout24. Mir wurde daufhin gesagt, ich sollte mich auch bei der Wohnungsbaugesellschaft eintragen lassen und die Bestätigung dann nachzureichen. Ich war auch gleich dort, doch die wollten vorher eine Arbeitsbescheinigung meiner Frau und eine Vermieterbescheinigung. Ist auch alles abgeschickt, kann aber noch ein paar Tage dauern bis das zurück ist.
Den Mietvertrag mit meinem 18-jährigem Sohn (in Ausbildung, eigene Bedarfsgemeinschaft) hat man gleich mündlich abgelehnt, da man Mietverträge mit Familienangehörigen nicht anerkennen will und außerdem dem Finanzamt diese Einnahmen anzeigen würde.
Nun noch ein Text aus dem Bescheid:
Die Regelleistung und das Sozialgeld umfassen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Stromkosten, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
(Also keine Warmwasserkosten)
Die Kosten der Unterkunft wurden ab 1.12.05 lediglich in Höhe der im Kreis angemesssenen Kosten von ... berücksichtigt.
Ich weise darauf hin, dass Nachzahlungsbeträge aus einer Betriebskostenabrechnung künftig nicht übernommen werden. Die von Ihnen vorgetragenen Gründe aufgrund der Anhörung sind in der Entscheidung berücksichtigt. Aufgrund verschiedener Wohnungsangebote in lokalen Zeitungen ist ausreichend angemessener Wohnraum zur Verfügung.
Und nun ?????
Soll ich den Stadtwerken mitteilen, dass die bitte meine Gas-und Wasservorauszahlung jetzt schon mal erhöhen sollen, damit es keine Nachzahlung gibt ? Die Preise erhöhen sich doch sowieso und es wird dann zu Nachzahlungen kommen. Den Winter kann man jetzt auch nicht vorausberechnen.
Angemessene Wohnungen in lokalen Zeitungen habe ich nicht gefunden.
Schwierig nachzuweisen, dass da nichts steht, oder sollte ich alle Zeitungen aufbewahren und vorzeigen? Ich glaube nicht, dass sich einer die Mühe macht und da genau nachsieht. Da die behaupten, es wäre genug Wohnraum in den Zeitungen vorhanden, müssten die doch nachweisen, dass es da steht. Einfach diese Behauptung aufzustellen geht ja wohl nicht.
Selbst wenn da irgendwo eine Wohnung gestanden hätte, müsste man von
dort auch zu Fuss zur Arbeitsstelle, Bahnhof, Schule kommen müssen,
wegen dieser schlechten Busverbindung hier.
Wer muss da die Beweise beibringen ?
Gruß
Hans-Peter