Folgebescheid und KDU-Kürzung

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Hans-Peter

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Hallo,
habe heute meinen Folgebescheid erhalten.
Positiv war, dass man mir die Kosten für mein Kaminholz in Höhe von monatlich 60 € erstattet.(Heizperiode 1.10.-30.4.) Ich hatte vorher nur die Gasheizung angegeben mit ca. 40 € pro Monat, habe denen dann mitgeteilt, dass ich zusätzlich meinen Heizkamin nutze. Für die 60 qm Erdgeschoss wurde daraufhin dieser Betrag zusätzlich anerkannt.
Für das Obergeschoss dann aber nicht mehr. Damit kann ich leben, da ich das Holz hier aus dem Wald hole.

Jetzt leider das Negative.
Die Kosten der Unterkunft wurden sofort auf die angemessenen Kosten gesenkt. Vorher 799, jetzt 503 €. Ich hatte bei dieser Anhörung wegen
Senkung der Kosten, einen ausführlichen Brief geschrieben und mitgeteilt,
warum ich in dieser Gegend wohnen bleiben will.(Frau muss zu Fuß zur Arbeit, ein Sohn zum Bahnhof, ein Sohn zur Schule, keine Busverbindung um diese Uhrzeiten, außerdem nichts an Wohnraum in der Preisklasse zu finden u.sw.
Bei Antragsabgabe habe ich meine Wohnungsbemühungen vorgelegt.
Ausdrucke von Immobilien Scout24. Mir wurde daufhin gesagt, ich sollte mich auch bei der Wohnungsbaugesellschaft eintragen lassen und die Bestätigung dann nachzureichen. Ich war auch gleich dort, doch die wollten vorher eine Arbeitsbescheinigung meiner Frau und eine Vermieterbescheinigung. Ist auch alles abgeschickt, kann aber noch ein paar Tage dauern bis das zurück ist.
Den Mietvertrag mit meinem 18-jährigem Sohn (in Ausbildung, eigene Bedarfsgemeinschaft) hat man gleich mündlich abgelehnt, da man Mietverträge mit Familienangehörigen nicht anerkennen will und außerdem dem Finanzamt diese Einnahmen anzeigen würde.

Nun noch ein Text aus dem Bescheid:
Die Regelleistung und das Sozialgeld umfassen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Stromkosten, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
(Also keine Warmwasserkosten)
Die Kosten der Unterkunft wurden ab 1.12.05 lediglich in Höhe der im Kreis angemesssenen Kosten von ... berücksichtigt.
Ich weise darauf hin, dass Nachzahlungsbeträge aus einer Betriebskostenabrechnung künftig nicht übernommen werden. Die von Ihnen vorgetragenen Gründe aufgrund der Anhörung sind in der Entscheidung berücksichtigt. Aufgrund verschiedener Wohnungsangebote in lokalen Zeitungen ist ausreichend angemessener Wohnraum zur Verfügung.

Und nun ?????
Soll ich den Stadtwerken mitteilen, dass die bitte meine Gas-und Wasservorauszahlung jetzt schon mal erhöhen sollen, damit es keine Nachzahlung gibt ? Die Preise erhöhen sich doch sowieso und es wird dann zu Nachzahlungen kommen. Den Winter kann man jetzt auch nicht vorausberechnen.

Angemessene Wohnungen in lokalen Zeitungen habe ich nicht gefunden.
Schwierig nachzuweisen, dass da nichts steht, oder sollte ich alle Zeitungen aufbewahren und vorzeigen? Ich glaube nicht, dass sich einer die Mühe macht und da genau nachsieht. Da die behaupten, es wäre genug Wohnraum in den Zeitungen vorhanden, müssten die doch nachweisen, dass es da steht. Einfach diese Behauptung aufzustellen geht ja wohl nicht.
Selbst wenn da irgendwo eine Wohnung gestanden hätte, müsste man von
dort auch zu Fuss zur Arbeitsstelle, Bahnhof, Schule kommen müssen,
wegen dieser schlechten Busverbindung hier.
Wer muss da die Beweise beibringen ?

Gruß
Hans-Peter
 
Folgebesceid und KDU -Kürzung

Widerspruch einlegen, Eigenbemühungen schriftlich nachweisen.Bestehe auf eine schnellstmöglichste Bearbeitung Deines Widerspruches!Bei nicht Einlenken seitens der Jobcenter empfehle ich Dir Antrag auf EA beim Sozialgericht zu stellen, notfalls beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen und einen Rechtsanwalt aufzusuchen.Weise der Jobcenter schriftlich nach, dass zu diesem Preis aktuell auf dem Wohnungsmarkt keine Angebote vorhanden sind.Das ganze muß schnell gehen,allso sofort in den Widerspruch . :evil:
 
Hans-Peter meinte:
Nun noch ein Text aus dem Bescheid:
Die Regelleistung und das Sozialgeld umfassen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Stromkosten, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

Das kommt mir bekannt vor... darf ich fragen um welche Kommune/Jobcenter es sich dabei handelt?
 
Auch Mietverträge unter Familienangehörigen sind Verträge und müssen anerkannt werden.

Da sich in deinem Fall wohl eine verhärtete Front abzeichnet, solltest du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Die Antwort auf den Widerspruch muss dann detailiert begründet sein. Sobald diese vorliegt und hier wirst du wohl einen neg. Bescheid erwarten können, bleibt nur der Gang über das Gericht.
 
War bisher sehr locker mit meinem SB und habe mal auf diesen Folgebescheid gewartet.
Werde natürlich Widerspruch einlegen, Untätigkeitsklage gegen meinen
1. Widerspruch einreichen und jetzt natürlich auch auf die Anerkennung
des Mietvertrages bestehen. Dadurch alleine kann ich eine Miete von
ca. 200 € als Mietminderung erreichen. Z.Zt. wird meinem Sohn ca.
100 € als Miete angerechnet. Da er aber eine Wohnfläche von ca. 34 qm
nutzt, plus eigenes Bad, sehe ich auch nicht ein, dass dafür nur 100 €
angesetzt werden. Sollte er ausziehen, würde man eine Miete von ca.
275 € als angemessen halten.
Also auf Kriegsfuß gehen.
 
Kriegsfuss würde ich jetzt nicht sagen , sondern mehr , dass dir durch das SGB verordnete Recht nutzen. Immerhin steht ja dort genau was zu bewilligen ist und daran haben sich auch SB zu halten auch wenn man diese das eine oder andere Mal mit Hilfe der Gerichte nochmals drauf hinweisen muss :twisted: :twisted:
 
Bevor sie dich zum Umzug zwingen, müssen die dir erstmal vorgeschlagen haben, deine Kosten zu senken. Ich denke, das du dem alleine schon dadurch nachgekommen bist, dass du geldsparend mit Holz teilweise heizt.
Dann ist die Frage, ob ein Umzug überhaupt für euch "zumutbar" ist, wenn so vile Familienangehörige auf dem Standort angewiesen sind.

Untermietverträge müssen anerkannt werden- die Weigerung und die Aussage dazu ist schlichtweg falsch und unrechtmässig.

Zeige denen ein paar Bemühungen, dass ihr euch nach anderen Wohnungen umgeschaut habt noch und teile denen mit, dass im Falle eines Auszuges Kosten in Höhe von xy Euro von der Jobcenter zu übernehmen wären. Denn dann müssen die den kompletten Umzg bezahlen, da ihr ja kein Geld habt. Da kommt dann samt Mietsicherheit, Umzugswagen, Fahrer, Renovierungen und Maklercourtage, doppelte Miete etwas auf die zu. Vieleicht .. ist das dann eben doch etwas unwirtschafticher, als euch dort weiter wohnen zu lassen.

Wartet nicht zu lange auf die Ablehnung/ oder den Bewiligungsbescheid( unwahrscheinlich)- sondern geht gleich zum Sozialgericht und gebt dort den Sachverhalt per Einstweiliger Anordnung zu Protokoll. Das kostet nix und die Erfahrung zeigt, dass meist erst dann die Ämter ÜBERHAUPT reagieren.- Dann aber umgehend. :dampf:
 
@Lillybelle,
hatte im Mai ein Schreiben mit dieser Aufforderung zur Mietminderung
und eine Anhörung dazu. Ich habe denen die Kosten von ca. 10.000€
vorgerechnet. Kündigungsfrist 6 Monate/Kaution usw. Die Bemühungen habe ich auch vorgelegt, worauf man mir nur sagte, ich sollte mich bei Wohnungsbaugesellschaft eintragen lassen. Habe ich auch getan.
Selbst, wenn ich eine Wohnung finde, mein 18-jähriger Sohn würde nicht
mit einziehen. Ich möchte mir auch keine 3-Zimmerwohnung suchen
und dann meinen Sohn vor die Tür setzen. Das ist doch nicht fair. Das will
ich auf keinen Fall.
Also zum Anwalt.

Übrigends war im Gespräch, dass Auszubildende nicht einfach aus der
elterlichen Wohnung ausziehen dürfen, weil die Jobcenter dadurch wieder
eine neue Wohnung mit Erstausstattung bezahlen müsste.
 
Hans-Peter meinte:
Übrigends war im Gespräch, dass Auszubildende nicht einfach aus der elterlichen Wohnung ausziehen dürfen, weil die Jobcenter dadurch wieder eine neue Wohnung mit Erstausstattung bezahlen müsste.

Wo bitte schön steht im Gesetz, das Auszubildene nicht ausziehen dürfen??- das hätte ich doch gleich an dieser Stelle mal gefragt.
 
Wie lächerlich! Er muss ja auch ausziehen, wenn ihr ( Hauptmeiter) die Bleibe verlassen müsst! Darum muss die Behörde nicht nur seinen Umzug bewilligen, sondern auch DESSEN Umzugskosten :twisted:
Er hat ja nicht mal eine Wahl dann, ob er umziehen will. Und sie können ihn auch nicht zwingen bei euch zu wohnen NACH dem Umzug, da bisher ein Untermietvertrag bestand und er also seine eigene Bedarfsgemeinschaft bildete.

Ich frage mich wirklich, mit welcher Dreistigkeit die annehmen, die Epfänger würden sich komplett für dumm verkaufen lassen.
 
Das Thema kam von unseren Politikern auf, weil die wieder Kosten sparen
wollen.
Bald muss man auch noch Oma und Opa aufnehmen, damit nicht doppelte
Mietkosten anfallen. Oder gleich ein großes Lager für ALGII -Bezieher.
 
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