Folgeantrag wird nicht bearbeitet - was tun

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SabrinaH

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Hallo zusammen, ich habe am 13.04. einen ALG II Folgeantrag beim Jobcenter abgegeben. Mein aktueller Bescheid läuft noch bis zum 31.05.2018. Bisher habe ich noch keinen neuen Bescheid erhalten. Telephonisch hat mir die Hotline ende letzter Woche mitgeteilt, dass der Antrag zwar ordnungsgemäß eingegangen ist (haben die auf dem Bildschirm gesehen - E-Akte) aber noch nicht bearbeitet wurde. Vor dem 24.05. kann angeblich keine entsprechende Anfrage an die Abteilung - den Sachbearbeiter weiter gegeben werden. Ich kann meinen Sachbearbeiter telefonisch nicht mehr erreichen, da alles über die Zentrale Hotline läuft. Laut Hotline soll die reguläre Bearbeitungszeit bei 3 Wochen liegen, die natürlich längst überschritten sind. Was kann ich jetzt machen, vor allem wenn ich das Geld nicht pünktlich bekomme (vor allem die Miete)? Soll ich einen sicherheitshalber einen neune Antrag ausfüllen? Wohin wende ich mich, wenn die Zahlung ausbleibt? Ich weiß nicht was ich noch machen soll. Ich hoffe ihr könnt mir helfen
 
Z

ZarMod

Gast
Wohin wende ich mich, wenn die Zahlung ausbleibt?
Wie schon vorgeschlagen - am besten an den LT (Leistungsabteilung).
Den Antrag zu wiederholen macht wenig Sinn, da Dir der Eingang zumindest mündlich bestätigt wurde
und Du den Antrag hoffentlich nachweisbar gestellt hast.
Ich würde spätestens 1 Woche vor Ablauf der Bewilligung persönlich vorsprechen
und mir ggf. einen Vorschuß zur Verhinderung der Notlage auszahlen lassen.
Für den Vorschuß muß ein gesonderter Antrag gestellt werden, der an keine Form gebunden ist.
Allerdings muß der Vorschuß nach § 42 Absatz 1 SGB I erst einen Monat nach Vorschußantrag ausgezahlt werden.

Wenn möglich, sollten sich LE für solche Fälle eine Reserve anlegen,
um erst garnicht in Notlagen zu kommen.
 

SabrinaH

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Hallo, wie soll man denn einen Antrag nachweisbar beim Jobcenter einreichen? Es gibt ja keinen Durchschläge. Eine Reserve ist da, allerdings wird die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter bezahlt. Zu der Leistungsabteilung bekommt man keinen Kontakt mehr, ich habe aber schon versucht einen E-Mail und ein Fax an die Leistungsabteilung geschrieben. Antwort habe ich aber nicht erhalten. Natürlich werde ich nächste Woche persönlich vorsprechen, aber mir ist schon klar, dass ich nur vertröstet werde. Mir geht es darum, wenn am 1.6. kein Geld da ist und man mir beim Jobcenter nichts konkretes sagen kann, wo soll ich dann hin? Anwalt, Gericht, oder gibt es noch einen Weitere Anlaufstelle. Wie kann ich die Bearbeitung dann beschleunigen oder überhaupt veranlassen. Noch zur Info, bei meinem Jobcenter gibt es seit April die E-Akte, das heißt der Antrag wurde eingescannt, dann wohl vernichtet und befindet sich nur noch digital im PC.
 
E

ExUser 2606

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Nachweisbar heisst per Fax mit qualifiziertem Sendebericht, per Einschreiben oder man lässt sich bei persönlicher Abgabe diese auf einer Kopie bestätigen.
 

RonnyX

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Hallo, wie soll man denn einen Antrag nachweisbar beim Jobcenter einreichen?
Man hat dir doch bestätigt, dass dein Antrag eingegangen ist. Du hast es also richtig gemacht. Wenn dein JC bisher nichts weiter von dir angefordert hat (weitere Unterlagen im Rahmen der Mitwirkung), dann wird es keine Probleme geben.
Wenn im WBA keine Besonderheiten sind und auch deinerseits keine Änderungen, wird der neue Leistungsbescheid zusammen mit der Leistungsanweisung erstellt.
Der Bescheid geht also wahrscheinlich am 24.5. per Post an dich. Das Geld auch am 24.5. per Anweisung raus und ist spätestens am 31.5. abend auf deinem Konto.
und befindet sich nur noch digital im PC
Vollkommen richtig. Am PC bescheidet der Leistungs-SB.

Wie war das denn sonst bei dir? Wann hast du früher den Leistungsbescheid denn bekommen?:icon_question:
Gabs mal Zeitprobleme?
 

SabrinaH

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Früher hat es immer nur ein bis zwei Wochen gedauert bis ich den Bescheid bekommen habe. Besonderheiten gab es keine. Nebenkostenabrechungen wurden immer zwischendurch eingereicht und dafür gab es auch einen neuen Bescheid. An der Hotline wurde mir gesagt, dass alles vollständig.
 

faalk

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Ich habe die letzten zwei Jahre meine Bescheide erst auf Nachfrage bekommen. Das letzte mal im August 2017! weil ich die (ehem.) GEZ BEscheinigung brauchte. Sonst würde ich wohl heute noch auf die Bescheide warten.

Aber, dass Geld war jedesmal auch ohne Bescheid auf dem Konto.

Frage. Welche Hotline ist das, wo man sich über den Stand der Bearbeitung informieren kann, ausser direkt beim SB ?
 

Miriel

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Es gibt Fristen zur Bearbeitung, an die sich das Jobcenter zu halten hat. Neigt sich die Frist dem Ende zu, kannst du das Jobcenter schriftlich auf seine Mitwirkungspflichten hinweisen (Nein, das ist kein Scherz!), und mit einer Untätigkeitsklage drohen. Hilft das nicht, kannst du Untätigkeitsklage erheben.
Das macht allerdings am besten ein Anwalt mit dir.

Da die Fristen zur Bearbeitung allerdings sehr lang sind und du in die Mittellosigkeit zu rutschen drohst, kannst du mit Hilfe eines Anwaltes einen Eilantrag stellen.
 

Makale

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Es gibt Fristen zur Bearbeitung, an die sich das Jobcenter zu halten hat.

Anträge auf Leistungen zur Sicherstellung des Existenzminimum unterliegen keiner speziellen Bearbeitungsfrist, insbesondere nicht der sonst allgemein geltenen 6-Monatsfrist. Allgemein gilt vielmehr der Bedarfsdeckungsgrundsatz bzw. der Grundsatz, dass Bedarfsunterdeckungen zu vermeiden sind. Auf deutsch: Spätestens nächste Woche muss eine Leistungsbewilligung erfolgen und die Leistungen sind entsprechend § 42 SGB II, hilfsweise § 17 SGB I auszuzahlen.
 

Makale

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Ausser vor Gericht. Das Ein oder Andere Gericht geht von drei Wochen Bearbeitungszeit aus.

Bearbeitungszeit ist nicht gleich Bearbeitungsfrist. Für ein Gericht gilt oben genanntes gleichermaßen, d.h. sie müssen den Sachverhalt ohne unnötige Verzögerungen ausermitteln und dem Antragsteller seine existenzsichernden Leistungen zusprechen, insofern der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht. Hierbei ist in besonderen Maße die Rechtsprechung aus Karlsruhe der letzten Jahre zu beachten und umzusetzen. Das hierfür eine gewisse Bearbeitszeit von Nöten ist, lässt sich nicht vermeiden und muss hingenommen werden.
 
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